vorab möchte ich sagen, dass ich natürlich keine Rechtsauskunft erwarte, sondern mich einfach nur über den einen oder anderen Hinweis freuen würde auch und vor allem technischer Art. Habe auch schon einige Artikel diesbezüglich hier im Forum gelesen aber das Treffende war noch nicht dabei. Demnächst habe ich ein erstes Gespräch mit der Gemeinde und wollte mich diesbezüglich ein wenig mit dem Thema beschäftigen.
Ich bin Besitzer eines mit 166 m² sehr kleinen Grundstücks in Thüringen. Darauf steht ein momentan unbewohntes 250 Jahre altes Fachwerkhaus, welches in den nächsten 2 Jahren zu Wohnzwecken saniert werden soll. Das Grundstück liegt an einer Straße welche ca. 2 mal im Jahr vom Hochwasser heimgesucht wird.
Als die Straße um 1982 asphaltiert wurde, hat man sie an den Seiten mit 30 cm hohen Betonblöcken (im Straßenverlauf immer niedriger werdend) eingefasst aber für die Grundstücke Einfahrten eingebaut. Bei meinem Grundstück wurde dies damals nicht gemacht wobei man sagen muss, dass dort damals eine sehr alte Frau wohnte die auch keine brauchte. Denke aber schon, dass es vor dieser Maßnahme eine Einfahrt gab da an der Stelle ein Tor ist und auch eine Scheune auf dem Grundstück steht die nicht anders anzufahren ist.
Nun gibt es 2016 einen grundhaften Ausbau der Straße und ich hätte schon gern eine eigene Grundstückseinfahrt, habe aber natürlich auch Bedenken, dass das Hochwasser dann nicht mehr der Straße entlang fließt, sondern mir in das Grundstück drückt. Wie gesagt, der Höhenunterschied zwischen Straße und Gehweg beträgt ca. 30 cm. Vom Gehweg zum Haus (nicht unterkellert) ist dann nochmal eine Steigung von ca. 8 cm. Die 30 cm Betonsteine wurden noch zu keinem Hochwasser an dieser Stelle übertreten, sondern meist nur zur Hälfte vom Hochwasser in Anspruch genommen. Die anderen Grundstücke hatten auch noch kein Wasser im Hof wobei die natürlich auch nicht so nah an der Hochwasser Entstehungsstelle liegen.
Ich weiß, dass ist aus der Ferne schwer zu burteilen, deshalb habe ich noch 4 Bilder angehängt. Bild 1 ist ein Lageplan und Bild 2 bis 4 zeigt sowohl die Straße, als den Hochwasser Entstehungspunkt und das betroffene Grundstück nebst Betonsteinen.
- Gibt es bautechnische Möglichkeiten solch eine Einfahrt halbwegs hochwassersicher zu realisieren?
- Hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundstückszufahrt?
- Falls nicht, hat man Anspruch auf einen festen Stellplatz vor dem Grundstück? Diesen könnte man beim Ausbau 2016 ja mit einbauen. Ohne Zufahrt oder alternativ einem Stellplatz vor dem Grundstück ist parken erst wieder in 40 Metern Entfernung möglich bei einer Straßenquerung. Ab und zu sicher kein Problem aber auf Dauer schon störend.
Vorab schon mal vielen Dank. Freue mich über jeden Hinweis.