Einfriedung im Kurvenbereich
BAU-Forum: Rund um den Garten

Einfriedung im Kurvenbereich

Vor 6 Jahren haben wir um unser Grundstück herum eine Tujahecke gepflanzt, die jetzt eine stattliche Höhe von 2 Meter hat. Jetzt haben wir eine Aufforderung von unserer Stadtverwaltung bekommen, dass wir unsere Hecke auf 80 cm kürzen müssen. Wir haben ein Eckgrundstück. Meine Frage: Müssen wir die ganze Hecke auf 80 cm kürzen (das würde absolut bescheuert aussehen) oder reicht es, nur im Kurvenbereich, damit die Autofahrer einsehen können? Gibt es da Richtlinien?
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Marion
  1. Sichtdreieck freihalten ...

    Wir besitzen auch ein "Kurvengrundstück" und bei uns regelt der Bebauungsplan das im Sichtdreieck (heißt es so?) die Bepflanzung eine Höhe von 70 cm nicht überschreiten darf. Diese maximale Höhe gilt aber wirklich nur im direkten Bereich der Kurve. Dieses Sichtdreieck ist bei uns in den Bauplänen eingezeichnet.
    Gruß
    Torsten

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