Grenzabstand im Bestand
BAU-Forum: Rund um den Garten
Grenzabstand im Bestand
Hallo
mein Nachbar hat auf seiner Grenze Bäume stehen die leider schon weit über die 5 Jahresfrist hinausgewachsen sind. Die sind ca. 8 m hoch und ragen ab einer Höhe von 3 m bis zu 3,5 m in meine Einfahrt bzw, schon bis kurz vors Schlafzimmerfenster.
Schaden ist dadurch noch nicht entstanden, aber die Morgensonne bleibt natürlich außen vor.
Meine Frage: Auf welcher Frundlage kann ich die Bäume auf ein verträgliches Maß zurückschneiden?
Da ich im Grundbuch Neubesitzer bin (Haus- und Grundstücksaufteilung des Elternhauses in 2 Eigentumswohnungen) ist die 5-Jahres-Regel vielleicht neu gestartet?
mein Nachbar hat auf seiner Grenze Bäume stehen die leider schon weit über die 5 Jahresfrist hinausgewachsen sind. Die sind ca. 8 m hoch und ragen ab einer Höhe von 3 m bis zu 3,5 m in meine Einfahrt bzw, schon bis kurz vors Schlafzimmerfenster.
Schaden ist dadurch noch nicht entstanden, aber die Morgensonne bleibt natürlich außen vor.
Meine Frage: Auf welcher Frundlage kann ich die Bäume auf ein verträgliches Maß zurückschneiden?
Da ich im Grundbuch Neubesitzer bin (Haus- und Grundstücksaufteilung des Elternhauses in 2 Eigentumswohnungen) ist die 5-Jahres-Regel vielleicht neu gestartet?