Rechtslage: Feuchte Kellerwand durch Wasser vom Nachbargrundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten
Rechtslage: Feuchte Kellerwand durch Wasser vom Nachbargrundstück
Eine Frage an die Nachbarschaftsrechts-Experten! Direkt an die Außenwand unseres Endreihenhauses (Schleswig-Holstein), Grenzen PKW-Stellplätze mit Beton-Verbundpflaster. Unser Nachbar parkt dort täglich seinen Klein-Lkw, im Laufe der Zeit ist das Pflaster abgesackt, und in Richtung Haus- bzw. Kellerwand (Hauswand, Kellerwand) hat sich ein flacher Krater gebildet, in dem bei Regen das Wasser zusammenläuft. Nun haben wir festgestellt, dass genau an dieser Stelle innen im Keller feuchte Stellen entstanden sind und sich ausbreiten.
Frage 1: Kann ich den Nachbarn verpflichten, das Pflaster neu zu verlegen, sodass das Regenwasser vom Haus wegläuft?
Frage 2: Darf er mit dem schweren Kleinlaster dort überhaupt (mit dem Heck zum Haus) parken, auch wegen Dieselruß, Vibrationen und Lärm?
Frage 3: Wie handeln, wenn bereits Schäden an unserem Kellermauerwerk entstanden sind?
Ich bin eigentlich nicht pingelig, aber hier möchte ich schnell handeln, um größere Schäden zu vermeiden.
Danke im Voraus!
Frage 1: Kann ich den Nachbarn verpflichten, das Pflaster neu zu verlegen, sodass das Regenwasser vom Haus wegläuft?
Frage 2: Darf er mit dem schweren Kleinlaster dort überhaupt (mit dem Heck zum Haus) parken, auch wegen Dieselruß, Vibrationen und Lärm?
Frage 3: Wie handeln, wenn bereits Schäden an unserem Kellermauerwerk entstanden sind?
Ich bin eigentlich nicht pingelig, aber hier möchte ich schnell handeln, um größere Schäden zu vermeiden.
Danke im Voraus!
-
Feuchter Keller durch unversickertes Regenwasser auf Parkplätzen
-
das verhält sich genauso wie in 361, auch ihr
Nachbar muss für Schäden durch ihn oder Sachen die von seinem Grundstück ausgehen einstehen. siehe dazu untenstehenden Link, dort steht es etwas genauer. Ich würde es erstmal auf dem gütlichen weg versuchen, da diue Beweisführung mir nicht unkompliziert erscheint, da kann ihnen nur ein Gutachter und ein ra weiterhelfen. MfG Holzauge § *dies ist keine Rechtsberatung*Weiterführende Links: