im Rahmen einer Kellerraumerweiterung beabsichtigen wir unsere vorh. Terrasse abzubrechen und komplett zu unterkellern?
Kreis Soest/ NRW
Es wird dann unten mit einer einer Tür durchgebrochen und oben wieder eine vernünftige Terrasse angelegt. Neu unterbauter Terrassenkellerraum 4,50*8,00*2,40 m.
Meiner Meinung nach ist bereits die im Bebauungsplan angegebene GRZAbk. leicht überschritten. Der Abstand zum Nachbarn liegt auf genau 3,0 m, so wie die jetzige Terrasse auch. Im Prinzip Äußerlich nicht zu erkennen. Die Höhe der Terrasse beträgt ca. 0,70 m aus dem Erdreich.
In we weit zählt der Kellerunterbau da mit rein? Wie weit kann das Bauamt davon abweichen?
Hab ich bei der Bauaufsicht dann überhaupt noch eine Chance auf Genehmigung?
Bin dankbar für einige Antworten.
LG
Mike