Abstand eines Sichtschutzzaunes von der Grenze
BAU-Forum: Rund um den Garten
Abstand eines Sichtschutzzaunes von der Grenze
Unser Nachbar hat einen Sichtschutzzaun (180 cm*25 m) gezogen, den er 10 cm von der Grenze auf sein Grundstück gesetzt hat. Er verweigert uns nun Pflanzen an den Zaun zu setzen, obwohl wir den Zaun, der laut Bebauungsplan nicht zulässig ist, nur unter dieser Voraussetzung genehmigt haben.
Er ist der Meinung die 10 cm gehören ihm, daher dürften wir darauf nichts machen.
Ist ein 10 cm-Abstand rechtens? Darf er uns die Bepflanzung verwehren? Was können wir tun?
Er ist der Meinung die 10 cm gehören ihm, daher dürften wir darauf nichts machen.
Ist ein 10 cm-Abstand rechtens? Darf er uns die Bepflanzung verwehren? Was können wir tun?
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Die 10 cm gehören ihrem Nachbarn,
die verbleibenden 10 cm zwischen dem Zaun und der Grenze gehören selbstverständlich ihrem Nachbarn, d.h. auf diesem Streifen können sie nichts planzen. Was ich nicht verstehe: Sie schreiben sie haben dem Sichtschutz nur unter dieser Bedingung zugestimmt. Haben sie das schriftlich?
Ob der Abstand von 10 cm zur Grenze ausreicht hängt von Bundesland und örtlichen Festsetzungen ab. Um welches Land geht es?Weiterführende Links:
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Schleswig-Holstein
Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Aber die 10 cm habe ich nie genehmigt, das hat der Nachbar so gemacht. Ich habe nur die Höhe genehmigt.
Wenn das so rechtens ist: Wie soll der Nachbar denn die 10 cm pflegen? Muss ich ihn über mein Grundstück lassen? -
habe im Nachbarrecht nachgelesen,
es ist jedoch nichts über eine zulässige Höhe der Einfriedung geschrieben - auch nicht über deren Abstand zur Grenze.
Im Gegenteil: es steht drin, dass die Einfriedung auf der gemeinsamen Grenze stellen soll. Bitte fragen sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach, da diese die örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften kennen. Lassen sie dem Forum ihre Erkenntnisse wieder zukommen.