Die Schwäbisch-Hall mir bei der Abwicklung der Umschuldung mitgeteilt, dass durch die Kündigung eine schädliche Verwendung des Bausparvertrags vorliegt und die vom Staat in den Vertrag eingezahlte Wohnungsbauprämie an das Finanzamt überwiesen. Mein rechtzeitiger Einspruch und meine Argumentation, dass das Bausparguthaben durch die Sondertilgung sehr wohl wohnwirtschaftlichen Zwecken (selbstbewohnte Immobilie) dient, wurde mehrfach nicht gefolgt.
Mir bleibt nur noch der Gang zum Anwalt (Rechtschutzversicherung vorhanden). Bevor ich jedoch entsprechende Kosten produziere, wollte ich Euch einmal nach Eurer Meinung fragen.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße