Sittenwidriges Darlehen in Verbund mit einer LV
BAU-Forum: Baufinanzierung

Sittenwidriges Darlehen in Verbund mit einer LV

Hallo, 1995 kauften wir ein renovierungsbedürftiges Haus. Damit die Renovieruungskosten absetzbar sind, wurde das Haus zunächst auf die Schwiegermutter gekauft und 1998 an uns wieder. Der Darlehensvertrag wurde so abgeschlossen, dass dieser ebenfalls übernommen wurde. Die Bürgschaft über eine in 1995 abgeschlossene LVAbk. wurde abgetreten. Seit dem Jahr 2000 werde ich von einer Unternehmensberatung beraten. Grund: Ich konnte die Zinsen und den LV-Betrag (mit 5 % Dynamik) nicht mehr aufbringen. Der Darlehensvertrag soll mangels Aufklärungspflicht der Bank, Wucherei (da Mehrkosten von über 200 % gegenüber einem Annuitätendarl.) und geschäftliches Zusammenspiel zwischen Finanzberatung (Abschluss der LV) und Bankvorstand einer Bank welcher eigentlich nicht im Gebiet tätig sein sollte, da anderes Bundesland.
Habe ich hier überhaupt eine Chance? , denn mit der Bank vor Gericht  -  nein Danke  -  das kostet eine Unmenge von Geld.
Gibt es Urteile hierzu oder anstehende Verfahren?
Danke Dieter
  • Name:
  • Dieter F.
  1. Rechtsanwalt

    Foto von Oliver Kettig

    Gehen Sie zur Beratung zum Rechtsanwalt  -  alles andere (inkl. Diskussion über diese Thema hier im Forum) scheint mir sinnlos
    Laienmeinung!
    Nebenbei: Aus Steuerspargründen beim Kauf die Schwiegermutter vor zu schieben und dann wegen "Sittenwidrigkeit" den Darlehensgeber belangen zu wollen, entbehrt (zumindest für meinene Geschmack) nicht einer gewissen Pikanterie.
    Grüße
  2. Oliver, Du bist ganz schön diplomatisch ...

    Oliver, Du bist ganz schön diplomatisch meine Putzfrau pflegt in solchen Fällen immer zu sagen: " selbst verschuldetes Elend" ;-)
  3. Steuervorteile nutzen

    Hallo und danke für die bislang erhaltenen Antworten,
    es ist völlig legitim solche steuerlichen Vorteile zu nutzen.
    Aber es gibt hier drei wesentliche Punkte, welche laut Gesetz als Sittenwidrigkeit gelten.
    1. Aufklärungspflichtverletzung führt zu Schadenersatz
    2. Mithilfe des Kreditgebers und des exteren Finanzberaters
    3. Wucherei, da das Darlehen weit über 100 % teuerer wird als ein normales Annuitätendarl.
    Vielleicht hat doch noch jemand einen rechtlich verwertbaren Tipp.
    Danke
    Dieter F.
  4. Was sagt denn Ihr "Unternehmensberater" dazu

    Sie müssen den doch sicher bezahlen für seinen Rat?
  5. Bank fühlt sich nicht so sicher

    Hallo,
    nach einem erneuten Gespräch mit Bank, wird sie wahrscheinlich ein Verzicht der Verjährungsregel unterzeichnen, um die Angelegenheit nun doch außergerichtlich zu regeln.
    Nach der Darstellung der Klagepunkte und dem Hinweis "Einschaltung der öffentlichen Medien" sind sie sehr verhandlungsfreudig geworden. Man Stelle sich vor, der Prozess wird gewonnen und öffentlich im Fernsehen berichtet, welch Lawine dann auf die Bänker kommt.
    Man soll sich nur nicht einschüchtern lassen.
    Bis demnächst
  6. Nach Darstellung der Klagepunkte ...

    und Ihrer weiteren Schilderung haben Sie offensichtlich eine "Nötigung" begangen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihrer Sparkasse zum Vorwurf machen können, dass diese das Regionalprinzip außer acht gelassen hat. Ist ihr aber nicht grundsätzlich verboten, auch derartige Geschäfte zu machen.
    Ihr Fall ist außerdem viel zu spenziell, als das er hier ausführlich diskutiert werden kann. Zu "Verbindungen" von Banken gibt es bereits BGH-Urteile.
    Das Problem ist immer wieder, dass Banken für offensichtlich korrekte Fälle Aufgrund festgelegter Sippenhaftung (z.B. bei Selbständigen) eine Finanzierung ablehen, während sie unverständlicherweise manchmal den größten "Sch ... " mitmachen.

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