An einer großen Scheibe im Tiefhof wurde jetzt vom Fensterbauer ein Riss an der äußeren Scheibe ganz unten festgestellt. Die Scheibe wurde schon vor einigen Wochen eingesetzt, da der Riss aber relativ unauffällig ist, kann man nicht mehr nachvollziehen, wann dieser entstanden ist. Unser Architekt hat zunächst gesagt, dass er es dem Riss ansehen könne, dass dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau entstanden sein muss. Nachdem der Fensterbauer aber darauf beharrt hat, dass er es nicht gewesen sei, sagt er dass er da dann auch nichts machen könne. Es hat jedoch kein anderer Handwerker im Tiefhof gearbeitet. Der Gipser und Dachdecker könnten natürlich etwas vom Dach fallen gelassen haben, allerdings bestreiten diese das und es scheint mir auch eher unwahrscheinlich zu sein.
Meine Frage ist nun, haften wir als Bauherren für den Riss obwohl es noch keine Abnahme gibt?
Und kann man an dem Verlauf des Risses nachweisen ob dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau oder nachträglich durch einen Gegenstand entstanden ist?
Vielen Dank vorab!
LG





