Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Vor der Abnahme haftet der Fensterbauer für Schäden an der Fensterscheibe. Die Ursache eines Risses lässt sich oft anhand des Rissbildes bestimmen. Fotos können bei der Analyse helfen, die Schadensursache zu identifizieren. Eine Beschädigung vor dem Einbau ist eine mögliche Ursache.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr

Liebe Experten, bei unserem Neubau gibt es leider einen Riss in einer Fensterscheibe und keiner möchte dafür verantwortlich sein. Nun ist es so, dass sich das Gewerk Fenster schon über Monate hinzieht, immer wieder werden ein paar Scheiben eingesetzt und wir warten immer noch auf die letzten Scheiben. Es gab daher auch noch keine Abnahme der Fenster, diese soll laut Architekt erst erfolgen, wenn alle Scheiben da sind.

An einer großen Scheibe im Tiefhof wurde jetzt vom Fensterbauer ein Riss an der äußeren Scheibe ganz unten festgestellt. Die Scheibe wurde schon vor einigen Wochen eingesetzt, da der Riss aber relativ unauffällig ist, kann man nicht mehr nachvollziehen, wann dieser entstanden ist. Unser Architekt hat zunächst gesagt, dass er es dem Riss ansehen könne, dass dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau entstanden sein muss. Nachdem der Fensterbauer aber darauf beharrt hat, dass er es nicht gewesen sei, sagt er dass er da dann auch nichts machen könne. Es hat jedoch kein anderer Handwerker im Tiefhof gearbeitet. Der Gipser und Dachdecker könnten natürlich etwas vom Dach fallen gelassen haben, allerdings bestreiten diese das und es scheint mir auch eher unwahrscheinlich zu sein.

Meine Frage ist nun, haften wir als Bauherren für den Riss obwohl es noch keine Abnahme gibt?

Und kann man an dem Verlauf des Risses nachweisen ob dieser durch Druck auf die Scheibe beim Einbau oder nachträglich durch einen Gegenstand entstanden ist?

Vielen Dank vorab!

LG

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Andrea
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Verweigerung der Abnahme bis zur fachlichen Klärung der Rissursache – eine vorzeitige Abnahme könnte als stillschweigende Billigung des Mangels gewertet werden.

    🔴 KRITISCH: Unverzügliche fachliche Begutachtung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik – nur so lässt sich die Ursache sicher bestimmen und die Beweislast eindeutig verteilen.

    ⚠️ WICHTIG: Dokumentation des Risses umgehend mit zeitstempelten Fotos, Video und schriftlichem Mängelprotokoll – ohne lückenlose Beweissicherung droht Verlust der Rechte im Haftungsstreit.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Eigenreparatur oder Austausch der Scheibe ohne vorherige schriftliche Absprache mit allen Vertragspartnern – dies könnte als Anerkennung der Eigenverantwortung ausgelegt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ein Riss in einer Fensterscheibe im Neubau ist ärgerlich und wirft die Frage nach der Verantwortlichkeit auf. Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

    • Ursachenforschung: Die Ursache des Risses muss geklärt werden. Mögliche Gründe sind Materialfehler, Spannungen im Glas, unsachgemäßer Einbau oder äußere Einwirkungen.
    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Riss detailliert mit Fotos und Videos. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung.
    • Mängelanzeige: Informieren Sie den Fensterbauer und den Architekten schriftlich über den Mangel. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
    • Abnahmeverzug: Da die Fensterarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, befindet sich das Gewerk möglicherweise im Abnahmeverzug. Dies kann Auswirkungen auf die Haftung haben.
    • Haftung: Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Dies kann der Fensterbauer, der Architekt oder ein anderer Handwerker sein.

    🔴 Gefahr: Ein beschädigtes Fenster kann die Wärmedämmung beeinträchtigen und zu Feuchtigkeitsschäden führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ursache des Risses von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten und klären Sie die Haftungsfrage mit einem Anwalt für Baurecht.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Riss in einer Fensterscheibe eines Neubaus, bei dem die Abnahme der Fenster noch nicht erfolgt ist. Der Riss ist an der Außenscheibe unten aufgetreten, und die Ursache ist unklar. Der Architekt vermutet einen Einbaufehler, der Fensterbauer bestreitet dies. Andere Gewerke wie Gipser oder Dachdecker kommen theoretisch in Frage, scheinen aber unwahrscheinlich.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass die fehlende Abnahme ein zentraler Punkt ist, ist korrekt. Solange keine Abnahme erfolgt ist, trägt grundsätzlich der Unternehmer (Fensterbauer) die Vergütungs- und Gefahrtragung gemäß § 644 BGBAbk.. Das bedeutet, der Bauherr haftet nicht automatisch für Schäden, die vor der Abnahme entstehen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Beweislast. Da der Riss bereits vor der Abnahme festgestellt wurde, muss der Fensterbauer beweisen, dass der Schaden nicht durch ihn oder seine Leute verursacht wurde. Der bloße Hinweis auf andere Gewerke reicht nicht aus. Der Bauherr sollte den Mangel unverzüglich schriftlich dokumentieren (Foto, Datum) und dem Fensterbauer sowie dem Architekten mitteilen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass der Bauherr den Schaden stillschweigend akzeptiert oder die Abnahme ohne Klärung durchführt. Dies könnte als Anerkennung der mangelhaften Leistung gewertet werden. Zudem könnte der Fensterbauer versuchen, die Verantwortung auf den Bauherrn abzuwälzen, wenn keine klare Dokumentation vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend ein schriftliches Mängelprotokoll erstellen, den Riss fotografieren und dem Fensterbauer sowie dem Architekten per Einschreiben zustellen. Die Abnahme der Fenster ist bis zur vollständigen Klärung zu verweigern. Zudem sollte ein unabhängiger Sachverständiger (z.B. ein Fensterbauexperte) hinzugezogen werden, um die Rissursache zu analysieren. Dies ist die einzige Möglichkeit, die Haftung eindeutig zu klären und spätere Kosten zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein Riss in einer Fensterscheibe eines Neubaus vor Abnahme stellt ein klassisches Gewährleistungs- und Haftungsproblem dar, das juristisch wie technisch sorgfältig differenziert werden muss.

    🔴 Gefahr: Ein Riss in einer Isolierverglasung – insbesondere an der äußeren Scheibe – kann die Sicherheitsfunktion (z. B. bei Sturzgefahr oder Einbruchschutz) sowie die Wärmedämmung und Feuchtesperre nachhaltig beeinträchtigen; zudem besteht bei unklarer Ursache die Gefahr einer weiteren Rissausbreitung oder einer sekundären Beschädigung durch Feuchtigkeitseintrag.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Architekten, man könne ‚am Riss erkennen‘, dass er durch Einbaudruck entstanden sei, ist technisch nicht haltbar: Ein sachgerechter Ursachenanalyse bedarf einer fachlichen Begutachtung mit Dokumentation (Fotos, Rissverlauf, Rissmündung, Mikrostruktur), da Risse durch Einbaudruck, thermische Spannung, Kantenbeanspruchung, Materialfehler oder mechanische Einwirkung nachträglich identisch aussehen können.

    ➕ Ergänzung: Bis zur Abnahme bleibt die Beweislast beim Unternehmer (§ 640 BGB); der Fensterbauer trägt daher grundsätzlich die Verantwortung für Mängel, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel nach Abnahme entstanden ist oder durch höhere Gewalt, Eigenverschulden des Bauherrn oder Dritte verursacht wurde – was hier nicht belegt ist.

    ✅ Zustimmung: Die fehlende Abnahme ist entscheidend: Solange keine wirksame Abnahme erfolgt ist, besteht kein Verbrauchsgütergewährleistungsanspruch, aber ein vertraglicher Mängelanspruch gegen den ausführenden Unternehmer – und zwar unabhängig davon, ob der Riss vor oder nach der Einbauphase entstand.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Riss ‚unauffällig‘ sei und daher nicht nachvollziehbar sei, entbindet nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Bauüberwachung; vielmehr hätte der Architekt bei der Baubegleitung bereits bei der Montage eine visuelle Prüfung der Scheibenoberfläche vornehmen müssen – ein Versäumnis, das die Haftungslage komplizieren kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik und Bauwerksabdichtung zur Ursachenanalyse, Dokumentation und Gutachtenerstellung; teilen Sie dies schriftlich allen Beteiligten (Fensterbauer, Architekt, ggf. Bauträger) mit – dies sichert Ihre Rechte und verhindert Verwirkung von Ansprüchen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die fehlende Abnahme den Fensterbauer gemäß § 640/644 BGB grundsätzlich in der Beweislast und Haftung belässt.
    • Alle betonen die Dringlichkeit einer unabhängigen fachlichen Begutachtung zur Klärung der Rissursache.
    • Alle warnen vor stillschweigender Abnahme oder mündlicher Einigung ohne Dokumentation.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert stärker auf die allgemeine Haftungsfrage zwischen den Gewerken, während DeepSeek und Qwen stärker auf die vertragliche Beweislastverteilung gemäß BGB eingehen.
    • Qwen korrigiert ausdrücklich die Aussage des Architekten zu „Risserkennung“ als technisch unhaltbar – GoogleAI und DeepSeek nennen diese Annahme nicht explizit, gehen aber indirekt auf die Notwendigkeit einer fachlichen Analyse ein.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt den Hinweis auf die Pflicht des Architekten zur visuellen Prüfung bereits während der Montage – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • DeepSeek betont besonders den Risikoaspekt einer „stillschweigenden Akzeptanz“ durch Unterlassen – dieser Punkt ist bei GoogleAI nur implizit, bei Qwen nicht zentral genannt.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht klar der Annahme, dass ein Riss „unauffällig“ sei und daher keine Verpflichtung zur Prüfung bestehe – und verweist auf die Architektenpflicht zur Bauüberwachung. GoogleAI und DeepSeek thematisieren diese Verantwortung des Architekten nicht als Vertragsverletzung, sondern betrachten ihn als Koordinierungsinstanz.
    • Qwen stellt die technische Aussage des Architekten zur Rissdiagnose explizit als „nicht haltbar“ dar – GoogleAI und DeepSeek hinterfragen diese nicht direkt, sondern fordern pauschal „Ursachenforschung“.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist die von Qwen: Der Architekt hat im Rahmen der Baubegleitung eine aktive Prüfpflicht, deren Verletzung haftungsrechtlich relevant sein kann – daher muss auch diese Rolle in die Dokumentation und Klärung einbezogen werden.
    • Alle Modelle stimmen im Kern überein: Die einzige verlässliche Grundlage für Rechts- und Handlungssicherheit ist ein unabhängiges, schriftliches Sachverständigengutachten.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Beweislast vor AbnahmeDer Fensterbauer trägt bis zur wirksamen Abnahme gemäß § 640 BGB die volle Beweislast für die Ursachenfreiheit des Mangels.
    Fachliche UrsachenklärungEin Riss lässt keine sichere „Augendiagnose“ zu – eine fachliche Begutachtung durch unabhängigen Sachverständigen ist zwingend erforderlich.
    AbnahmeverhaltenDie Abnahme muss bis zur Klärung aller offenen Fragen unverzüglich verweigert werden; jede vorzeitige Abnahme birgt Haftungsrisiken.
    DokumentationspflichtLückenlose, zeitlich nachvollziehbare Dokumentation (Fotos, Video, Mängelprotokoll, schriftliche Benachrichtigung) ist unverzichtbar für Rechtsdurchsetzung.
    Architektenverantwortung⚠️Qwen betont die aktive Prüfpflicht des Architekten während der Montage – GoogleAI und DeepSeek nehmen dies nicht auf; Konsens besteht in der Koordinierungsrolle, nicht jedoch in der Haftungsdichte.
    Eigenreparatur⚠️Alle warnen vor Eigenmaßnahmen; Qwen und DeepSeek konkretisieren, dass ein Austausch ohne Absprache als Anerkennung der Eigenverantwortung gewertet werden könnte.
    Haftungsverteilung zwischen GewerkenGoogleAI nennt mehrere mögliche Verursacher (Gipser, Dachdecker), während DeepSeek und Qwen diese als „unwahrscheinlich“ bzw. „nicht belegt“ einstufen – sicherer Konsens: Keine Spekulation, sondern fachliche Ursachenanalyse.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik, dokumentieren Sie den Mangel lückenlos, verweigern Sie die Abnahme schriftlich und informieren Sie alle Beteiligten (Fensterbauer, Architekt, ggf. Bauträger) formell über die eingeleiteten Schritte.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder unvollständige Dokumentation des RissesVerlust aller Gewährleistungsansprüche durch Beweisnot und Verwirkung von Fristen
    🔴 RisikoVorzeitige Abnahme ohne KlärungRechtliche Billigung des Mangels – Haftungsausschluss des Fensterbauers
    🔴 RisikoEinseitige Beauftragung eines vom Fensterbauer vorgeschlagenen GutachtersBegrenzte Aussagekraft des Gutachtens vor Gericht und Verzögerung der Rechtsdurchsetzung
    🔴 RisikoUnterlassen der Benachrichtigung des ArchitektenVerletzung der Koordinationspflicht – mögliche Mitverantwortung für Folgeschäden (z. B. Feuchtigkeitseintrag)
    🔴 RisikoVerzögerung der Sachverständigenbeauftragung über mehrere TageRissausbreitung, sekundäre Beschädigung durch Witterungseinfluss, Verschlechterung der Beweislage
    ✅ ChanceFrühzeitige Einbindung eines unabhängigen SachverständigenKlare Haftungsverteilung bereits vor Rechtsstreit – schnelle, kostengünstige außergerichtliche Einigung
    ✅ ChanceLückenlose schriftliche Kommunikation mit allen BeteiligtenNachweis der sorgfältigen Bauherrenpflicht – Stärkung der eigenen Position bei Schlichtung oder Gericht
    ✅ ChanceNutzung des Abnahmeverzugs als VerhandlungsdruckMotivation aller Gewerke zur kooperativen Klärung – Vermeidung von Kosten für Ersatzleistungen
    ✅ ChanceProfessionelle Dokumentation als Grundlage für spätere Haftungs- oder VersicherungsansprücheSicherstellung der Anspruchsdurchsetzung auch bei Insolvenz des ausführenden Unternehmers
    ✅ ChanceSystematische Klärung einer Mängelursache im NeubauVermeidung identischer Mängel bei anderen Fenstern – Qualitätsverbesserung des gesamten Bauvorhabens

    Orientierungshilfen

    1. Abnahme sofort verweigern: Erstellen Sie ein schriftliches, datiertes Abnahmeverweigerungsprotokoll und übergeben Sie es dem Fensterbauer sowie dem Architekten – mit Kopie per Einschreiben mit Rückschein.
    2. Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie binnen 24 Stunden einen zertifizierten Sachverständigen für Fenstertechnik (z. B. über die Deutsche Gesellschaft für Bauforschung – DGB) und vereinbaren Sie einen kurzfristigen Termin zur Vor-Ort-Begutachtung.
    3. Dokumentation sichern: Machen Sie mindestens 5 hochauflösende Fotos mit klarem Rissverlauf, Rissmündung und Umgebung; ergänzen Sie um ein kurzes Video mit Zeitstempel und sprechen Sie die wesentlichen Beobachtungen laut ins Mikrofon.
    4. Mängelanzeige versenden: Senden Sie eine formelle, schriftliche Mängelanzeige mit allen Dokumenten als PDF-Anhang an Fensterbauer, Architekten und ggf. Bauträger – mit der eindeutigen Forderung nach kostenloser Mangelbeseitigung und Fristsetzung (max. 14 Tage).
    5. Architektenverantwortung thematisieren: Fordern Sie vom Architekten schriftlich Nachweise, dass bei der Montage eine visuelle Prüfung der Scheibenoberflächen erfolgt ist – dies sichert Ihre Rechte bei eventueller Mitverantwortung.
    6. Keine Eigenmaßnahmen vornehmen: Verzichten Sie auf Austausch, Klebung oder Abdeckung der Scheibe – dies könnte als Anerkennung der Verantwortung und Verzicht auf Gewährleistung ausgelegt werden.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die Billigung der erbrachten Leistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Verjährung
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Auftragnehmer mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
    Verwandte Begriffe: Abnahme, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an seiner Leistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Schäden oder Mängeln herangezogen wird.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Ursachenforschung
    Bauherr
    Der Bauherr ist die Person, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Auftragnehmer, Werkvertrag
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, in dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Auftragnehmer, Bauherr
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Auftraggebers, bei Mängeln die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Schadensersatz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für einen Riss in der Fensterscheibe im Neubau?
      Die Haftung hängt von der Ursache des Risses ab. War es ein Materialfehler, haftet der Hersteller oder Lieferant. War es ein Montagefehler, haftet der Fensterbauer. Bei Beschädigung durch andere Gewerke, haftet deren Versicherung.
    2. Was ist, wenn die Fenster noch nicht abgenommen wurden?
      Solange die Fenster nicht abgenommen wurden, trägt der Auftragnehmer (in der Regel der Fensterbauer) die Verantwortung für Schäden. Die Abnahme gilt als Billigung der erbrachten Leistung.
    3. Wie dokumentiere ich den Schaden richtig?
      Fertigen Sie Fotos und Videos des Risses an. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und äußere Umstände. Bewahren Sie alle Rechnungen und Lieferscheine auf.
    4. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer, in der Sie den Mangel (den Riss) beschreiben und eine Frist zur Behebung setzen.
    5. Was mache ich, wenn sich die Beteiligten nicht einigen können?
      In diesem Fall empfehle ich, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache des Schadens begutachtet und ein Gutachten erstellt.
    6. Kann ich die Abnahme verweigern, wenn ein Riss in der Scheibe ist?
      Ja, Sie können die Abnahme verweigern, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Ein Riss in der Fensterscheibe kann ein solcher Mangel sein.
    7. Welche Rechte habe ich als Bauherr?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Bei Mängeln haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch), Minderung des Werklohns oder Schadensersatz.
    8. Was bedeutet Abnahmeverzug?
      Abnahmeverzug liegt vor, wenn der Auftragnehmer seine Leistung (hier: den Einbau der Fenster) nicht fristgerecht fertigstellt und zur Abnahme anbietet.

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  2. Haftung bei Riss vor Abnahme: Fensterbauer trägt Risiko

    Foto von Josef Schrage

    Bis zur Abnahme
    ... haftet der Fensterbauer.

    "haften wir als Bauherren für den Riss obwohl es noch keine Abnahme gibt? "

    Nein! Erst nach einer Abnahme geht die Gefahr an Sie über.

    Eigentlich sollte Ihr Architekt das aber wissen ...

    Gruß

  3. Schadensursache: Rissbildanalyse der Fensterscheibe möglich

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Zur zweiten Frage ...
    Zur zweiten Frage ob man dem Riss ansieht, wie er entstanden ist? Klare Antwort: Ja! Man kann in über 80 % aller Fälle anhand des Rissbildes die Ursache für die Rissentstehung nachweisen.

    Bei Ihrem Riss benötigt man dazu aber noch ein, zwei weitere Fotos, oder man befindet sich vor Ort.

  4. Fensterscheibe Riss: Fotos zur Ursachenanalyse Neubau

    Fotos Fensterscheibe
    Vielen Dank für die Antworten! Ich habe noch ein paar Fotos gemacht, bin gespannt ob jemand einschätzen kann wie der Riss zustande gekommen sein könnte. Herzlichen Dank vorab! LG

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Fensterscheibe Riss: Fotos zur Ursachenanalyse Neubau" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 2. Bild zu Antwort "Fensterscheibe Riss: Fotos zur Ursachenanalyse Neubau" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    • BAU.DE / BAU-Forum: 3. Bild zu Antwort "Fensterscheibe Riss: Fotos zur Ursachenanalyse Neubau" auf die Frage "Riss in Fensterscheibe Neubau: Wer haftet? Ursachen, Abnahme & Rechte als Bauherr" im BAU-Forum "Fenster und Außentüren"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Andrea
  5. Ursache: Beschädigung der Fensterscheibe vor Einbau?

    Foto von

    Wenn vor der Glaskante ...
    Wenn vor der Glaskante ein Abdeckprofil vorhanden war, welches für das Foto entfernt wurde, so entstand der Schaden vor dem Einsetzen der Glasscheibe, durch Abstellen der Scheibe auf einem Stein.

    War die Glaskante die ganzen Wochen so frei zugänglich wie es auf dem Bild zu sehen ist, (also ohne Abdeckprofil vor der Kante) dann muss man vor Ort mit einer Lupe die sogenannten "perpendikular verlaufenden Wallner'schen Ringe" suchen. Die geben die zweifelsfrei die Druckrichtung an, die gegen das Glas erfolgte. (von unten oder 90 ° von vorne). Dafür reichen die Bilder aber nicht aus. Dies muss man vor Ort durchführen.

  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fensterscheibe Riss im Neubau: Haftung, Ursachen & Rechte

    💡 Kernaussagen: Vor der Abnahme haftet der Fensterbauer für Schäden an der Fensterscheibe. Die Ursache eines Risses lässt sich oft anhand des Rissbildes bestimmen. Fotos können bei der Analyse helfen, die Schadensursache zu identifizieren. Eine Beschädigung vor dem Einbau ist eine mögliche Ursache.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Haftung bei Riss vor Abnahme: Fensterbauer trägt Risiko geht die Gefahr erst nach der Abnahme auf den Bauherrn über. Daher ist es entscheidend, den Zustand der Fenster vor der Abnahme genau zu dokumentieren.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Schadensursache: Rissbildanalyse der Fensterscheibe möglich wird erläutert, dass in den meisten Fällen die Ursache eines Risses anhand des Rissbildes nachvollzogen werden kann. Dies erfordert jedoch möglicherweise zusätzliche Fotos oder eine Begutachtung vor Ort.

    🔴 Risiko: Wenn die Glaskante der Fensterscheibe über Wochen frei zugänglich war, könnte dies auf eine Beschädigung vor dem Einsetzen hindeuten, wie im Beitrag Ursache: Beschädigung der Fensterscheibe vor Einbau? beschrieben. Dies sollte bei der Ursachenforschung berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Riss in der Fensterscheibe detailliert mit Fotos und ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um die Ursache zu klären und die Verantwortlichkeit festzustellen. Beachten Sie die Hinweise zur Haftung vor der Abnahme im Beitrag Haftung bei Riss vor Abnahme: Fensterbauer trägt Risiko.

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