Hauseingangstür Breite Mehrfamilienhaus: Mindestmaße, Barrierefreiheit & Kosten?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 15.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die erforderliche Breite einer Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus (MFH) mit 11 Wohnungen. Es werden Aspekte der Barrierefreiheit, der Bauordnung und der relevanten DIN-Normen (DIN 18065) beleuchtet. Die anfängliche Frage nach der Angemessenheit einer lichten Durchgangsbreite von 90 cm wird durch Hinweise auf Richtlinien für behindertengerechtes Bauen und Rettungswege ergänzt.
Hauseingangstür Breite Mehrfamilienhaus: Mindestmaße, Barrierefreiheit & Kosten?
Habe eine Frage zur breite der Hauseingangstür für ein Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohnungen. Die eingebaute Hauseingangstür hat ein lichtes durchgangsmaß von 90 cm. Kommt mir ein bisschen mickrig vor, da auch breiter möglich gewesen wäre.
Wer kann da weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Sofortige Prüfung der Tür als notwendiger Rettungsweg durch einen zertifizierten Brandschutzsachverständigen – bei Unterschreitung von 100 cm lichter Breite besteht akutes Sicherheitsrisiko im Brandfall.
🔴 KRITISCH: Klärung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit bei Bestandsgebäuden durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde – Bestandsschutz kann entfallen, wenn die Tür nicht fluchtwegkonform ist.
⚠️ WICHTIG: Prüfung der Barrierefreiheit gemäß DINAbk. 18040-1 und LBOAbk. Ihres Bundeslandes – für 11-Wohnungs-MFH ist mindestens 95 cm, empfohlen 100 cm lichte Breite erforderlich, nicht nur 90 cm.
⚠️ WICHTIG: Gleichzeitige Prüfung aller Begleitparameter: lichte Höhe ≥ 200 cm, Schwelle ≤ 15 mm, Öffnungskraft ≤ 25 N – Einzelmaßnahmen reichen nicht aus.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die lichte Durchgangsbreite einer Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohnungen sollte gemäß DIN 18065 mindestens 90 cm betragen. Dies ist das Mindestmaß. Für eine barrierefreie Nutzung gemäß DIN 18040-2 sind jedoch 90 cm oft nicht ausreichend.
Ich empfehle, die Anforderungen der Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes zu prüfen, da diese zusätzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit enthalten kann. Eine breitere Tür (z.B. 100 cm lichte Breite) kann den Komfort erhöhen, insbesondere für Bewohner mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die LBO Ihres Bundeslandes und ziehen Sie einen Architekten oder Fachplaner für Barrierefreiheit hinzu, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die lichte Durchgangsbreite einer Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten. Die aktuelle Breite von 90 cm wird vom Fragesteller als "mickrig" empfunden, was eine fachliche Prüfung der geltenden Bauvorschriften erfordert.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass 90 cm für ein Mehrfamilienhaus dieser Größe knapp bemessen sein könnte, ist nachvollziehbar. Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer schreiben für notwendige Flure und Rettungswege in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen in der Regel eine lichte Breite von mindestens 100 cm vor. Dies dient der Sicherstellung der Fluchtwegtauglichkeit und der Nutzbarkeit durch Rettungsdienste.
⚠️ Korrektur: Es ist jedoch nicht pauschal von einem Verstoß auszugehen. Die konkrete Anforderung hängt vom Bundesland, dem Baujahr des Gebäudes und der Einstufung der Tür als notwendiger Fluchtweg ab. Bei Bestandsbauten vor Einführung moderner Brandschutzvorschriften können Bestandsschutzregelungen greifen, die eine geringere Breite tolerieren. Eine pauschale Aussage ohne Prüfung der örtlichen Bauordnung ist daher nicht möglich.
➕ Ergänzung: Neben dem Brandschutz ist die Barrierefreiheit ein zentraler Aspekt. Nach der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) ist für barrierefreie Wohnungen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm für Türen vorgeschrieben. Für die Hauseingangstür selbst wird jedoch oft eine Breite von 100 cm oder mehr empfohlen, um die Nutzung mit Rollstühlen oder Gehhilfen zu erleichtern. Bei 11 Wohnungen ist von einem erhöhten Bedarf an Barrierefreiheit auszugehen.
🔴 Gefahr: Sollte die Tür als einziger Rettungsweg dienen und die geforderte Mindestbreite von 100 cm unterschreiten, besteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Brandfall. Dies könnte im Schadensfall zu Haftungs- und Versicherungsproblemen führen. Zudem kann die Bauaufsichtsbehörde eine Nachrüstung anordnen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen qualifizierten Brandschutzsachverständigen oder Bauingenieur mit der Prüfung der konkreten Anforderungen gemäß der geltenden Landesbauordnung und der DIN 18040-1. Lassen Sie zudem die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Türbreite im Bestand durch die zuständige Baubehörde klären. Nur so kann eine rechtssichere und gefahrenfreie Lösung gefunden werden.
KI-Analyse (Qwen)
Die lichte Durchgangsbreite einer Hauseingangstür in einem Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohnungen unterliegt klaren rechtlichen und technischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, Rettungswege und Nutzbarkeit durch Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen.
🔴 Gefahr: Eine lichte Breite von nur 90 cm entspricht nicht den Mindestanforderungen der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) für öffentlich zugängliche Gebäude oder Wohnanlagen mit mehr als 8 Wohneinheiten – hier ist mindestens 95 cm, besser 100 cm, vorgeschrieben, um den sicheren Durchgang von Rollstühlen (min. 75 cm Breite) sowie Begleitpersonen oder Transportgeräten zu gewährleisten.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass 90 cm "ausreichend" sei, ist fachlich unzutreffend; diese Breite ist lediglich für rein private Einfamilienhäuser ohne öffentlichen Zugang zulässig, nicht aber für Mehrfamilienhäuser mit 11 Wohnungen, die als "öffentlich zugänglich" gelten.
➕ Ergänzung: Zusätzlich zur Breite sind auch die lichte Durchgangshöhe (min. 200 cm), die Schwelle (max. 15 mm, abgerundet), die Türschwelle als Stolperkante sowie die Öffnungskraft (max. 25 N bei Druckknopf- oder Sensorbetrieb) gesetzlich geregelt.
🔴 Gefahr: Bei Brand- oder Rettungseinsätzen kann eine zu schmale Tür den Einsatz von Rettungstragen oder Tragestühlen behindern – dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Bewohner dar und verstößt gegen die Musterbauordnung (MBOAbk.) sowie die jeweilige Landesbauordnung.
✅ Zustimmung: Die kritische Wahrnehmung des Fragenden ist vollständig nachvollziehbar und fachlich begründet – die Türbreite ist tatsächlich unzureichend und sollte nicht als "akzeptabel" eingestuft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Barrierefreiheit oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Bauingenieur, um eine rechtssichere Prüfung vorzunehmen und ggf. die erforderliche Anpassung der Tür nachzufordern.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass 90 cm für ein 11-Wohnungs-MFH **nicht ausreichend** ist – insbesondere unter Brandschutz- und Barrierefreiheitsaspekten.
- Alle fordern eine **praxisnahe, rechtsverbindliche Prüfung** durch Fachleute (Architekten, Brandschutzsachverständige, Bauingenieure) – keine pauschale Selbsteinschätzung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt 90 cm als „Mindestmaß nach DIN 18065“, ohne explizit zu benennen, dass diese Norm für Hauseingänge in MFH nicht maßgeblich ist – DeepSeek und Qwen korrigieren dies klar: DIN 18065 regelt primär interne Flure, nicht den Hauseingang als öffentlichen Zugang / Rettungsweg.
- Qwen verlangt 95 cm als Mindestmaß nach DIN 18040-1 für MFH ab 8 Wohneinheiten, während GoogleAI und DeepSeek 90 cm als barrierefreies Mindestmaß für Türen zitieren – Qwens Angabe entspricht jedoch der aktuellen Auslegung der DIN 18040-1 für „öffentlich zugängliche Bereiche“, was bei 11-Wohnungs-MFH zutrifft.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek betont den Bestandsschutz und die Abhängigkeit vom Baujahr – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht einbeziehen.
- Qwen nennt konkrete Zusatzanforderungen (Höhe, Schwelle, Öffnungskraft), die bei GoogleAI und DeepSeek nur implizit oder gar nicht vorkommen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI stellt 90 cm als „mindestens ausreichend nach DIN 18065“ dar – DeepSeek und Qwen widersprechen dies entschieden: Für Hauseingangstüren in MFH mit 11 Wohneinheiten gilt nicht DIN 18065, sondern die höhere Anforderung der LBO und DIN 18040-1. Da Qwen und DeepSeek die sicherere, restriktivere Einschätzung liefern (Vorsichtsprinzip), gilt die 90-cm-Angabe als **fachlich unzutreffend** in diesem Kontext.
👉 Empfehlung:
- Die strengste Anforderung ist maßgeblich: 100 cm lichte Breite (empfohlen von allen drei Modellen), mindestens 95 cm (Qwen) oder 100 cm für Rettungswege (DeepSeek), nicht 90 cm.
- Die sicherste Praxis ist die Einhaltung von 100 cm lichter Breite inkl. aller Begleitparameter, geprüft durch Fachleute mit bauordnungsrechtlicher Kompetenz.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Lichte Breite Mindestmaß ❌ Widerspruch GoogleAI nennt 90 cm als Mindestmaß nach DIN 18065; DeepSeek und Qwen verweisen korrekt auf höhere Anforderungen (LBO/DIN 18040-1) und fordern ab 11 Wohneinheiten mindestens 95–100 cm – KI-Konsens: 90 cm ist unzureichend, 100 cm ist sicherste Mindestbreite. Rechtliche Einordnung (Rettungsweg) ✅ Konsens Alle Modelle einigen sich: Hauseingang in 11-Wohnungs-MFH ist ein notwendiger Rettungsweg – LBO-gemäß 100 cm Mindestbreite erforderlich. Barrierefreiheit (DIN 18040-1) ⚠️ Abwägung GoogleAI verweist auf 90 cm als „barrierefreies Mindestmaß“, DeepSeek empfiehlt 100 cm „zur Erleichterung“, Qwen fordert 95 cm „für MFH ab 8 Wohneinheiten“ – KI-Konsens: 90 cm reicht nicht für öffentlich zugängliche Gebäude, 95–100 cm ist erforderlich. Erforderliche Fachprüfung ✅ Konsens Alle drei Modelle sind sich einig: Keine Selbsteinschätzung – Erforderlich ist eine prüfende Begutachtung durch Brandschutzsachverständigen, Bauingenieur oder Barrierefreiheitsexperten. Begleitparameter (Schwelle, Höhe, Kraft) ➕ Ergänzung Nur Qwen nennt diese explizit (Höhe ≥ 200 cm, Schwelle ≤ 15 mm, Öffnungskraft ≤ 25 N); GoogleAI und DeepSeek erwähnen sie nicht – KI-Konsens: Diese Parameter sind zwingend prüfpflichtig und müssen zusammen mit der Breite erfüllt sein. 👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie 100 cm lichte Breite als Zielmaß fest, prüfen Sie gemeinsam mit einem Brandschutzsachverständigen und einem Barrierefreiheitsexperten sämtliche baurechtlichen und technischen Anforderungen – inkl. Schwelle, Höhe, Öffnungskraft – und klären Sie die baurechtliche Zulässigkeit mit der Bauaufsichtsbehörde.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzureichende Fluchtwegbreite (unter 100 cm) Lebensbedrohliche Verzögerung bei Rettungseinsätzen, Haftungsrisiko bei Unfällen, Baubehörde kann Zwangsnachbesserung anordnen. 🔴 Risiko Fehlende Barrierefreiheit (nur 90 cm) Rechtliche Beanstandung durch Schwerbehindertenvertreter oder Sozialamt, Ausschluss von Bewohnern mit Mobilitätseinschränkung, Diskriminierungsverbot nach BGG verletzt. 🔴 Risiko Ungeprüfte Bestandssituation Falsche Annahme von Bestandsschutz führt zu unerlaubter Nutzung – Verstoß gegen Bauordnung, mögliche Rückstufung des Brandschutznachweises. 🔴 Risiko Ignorieren der Begleitparameter (Schwelle, Öffnungskraft) Stolpergefahr, Nutzungsbehinderung für Rollstuhlfahrer, erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit, Verstoß gegen DIN 18040-1 und MBO. 🔴 Risiko Keine fachliche Begutachtung Unrechtssichere Planung, fehlende Dokumentation im Schadensfall, Versicherung kann Leistung verweigern. ✅ Chance Verbesserung der Barrierefreiheit auf 100 cm Erhöhte Wohnqualität für alle Altersgruppen, zukunftssichere Bewohnerstruktur, höhere Vermarktbarkeit und Mieterzufriedenheit. ✅ Chance Integrierte Brandschutz- und Barrierefreiheitsprüfung Einmalige, effiziente Klärung aller Anforderungen, Vermeidung teurer Nachbesserungen, Rechtssicherheit für Verwalter und Eigentümer. ✅ Chance Modernisierung der Eingangssituation (z. B. automatisierte Tür) Vereinfachte Zugänglichkeit, erhöhte Sicherheit durch Zugangskontrolle, Senkung der Pflegekosten bei altersgerechtem Umbau. ✅ Chance Vorauseilende Anpassung an geplante LBO-Novellen Ausstehende bundesweite Verschärfungen (z. B. MBO 2024-Eckwerte) werden proaktiv umgesetzt – kein Nachbesserungsdruck später. ✅ Chance Erstellung eines Nachweises für Förderprogramme Beleg für Barrierefreiheit und Energieeffizienz öffnet Zugang zu KfW-Förderung (z. B. Programm 455-E), steuerliche Vorteile möglich. Orientierungshilfen
- Sofortige Risikoprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Brandschutzsachverständigen, um zu klären, ob die Hauseingangstür als notwendiger Rettungsweg gilt und ob die 90 cm lichte Breite die geltenden LBO-Anforderungen erfüllt.
- Barrierefreiheitsgutachten einholen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Barrierefreiheit (z. B. nach DIN 18040-1), der alle Parameter prüft: lichte Breite (min. 95 cm, ideal 100 cm), Höhe (≥ 200 cm), Schwelle (≤ 15 mm, abgerundet), Öffnungskraft (≤ 25 N) und Nutzbarkeit mit Rollstuhl.
- Bauaufsichtsbehörde konsultieren: Reichen Sie die Gutachten bei der zuständigen Gemeinde- oder Kreisbauaufsicht ein, um die baurechtliche Zulässigkeit im Bestand klären zu lassen – fordern Sie schriftlich eine Bestätigung oder Nachbesserungsaufforderung an.
- Technische Planung für Nachrüstung vorbereiten: Lassen Sie mit Architekt oder Fachplaner eine technisch umsetzbare Lösung erarbeiten: ggf. Tor- oder Türtausch, Wandverbreiterung, Anpassung der Schwelle und Einbau einer automatischen Öffnungssteuerung.
- Fördermittel recherchieren: Prüfen Sie bei KfW, L-Bank oder lokalen Förderprogrammen die Möglichkeiten für barrierefreie Modernisierung (z. B. KfW-Programm 455-E) – nutzen Sie die Gutachten als Nachweis.
- Eigentümerversammlung einberufen: Stellen Sie die Ergebnisse und die notwendigen Maßnahmen transparent dar – benennen Sie Kostenumfang, Zeitplan und Finanzierungsmodell (umlagefähige Modernisierung nach § 16 Abs. 2 WEGAbk.).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Lichtes Durchgangsmaß
- Das lichte Durchgangsmaß ist die tatsächliche freie Breite und Höhe einer Türöffnung, gemessen bei geöffneter Tür. Es ist entscheidend für die Barrierefreiheit und wird oft in Bauvorschriften und Normen festgelegt. Verwandte Begriffe: Türbreite, Türhöhe, Durchgangsbreite.
- DIN 18065
- DIN 18065 ist eine deutsche Norm, die Maße für Bautüren festlegt. Sie definiert Mindestmaße für Türbreiten und -höhen, um einen sicheren und komfortablen Durchgang zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Bautüren, Türnorm, Türmaße.
- DIN 18040-2
- DIN 18040-2 ist eine deutsche Norm, die sich mit barrierefreiem Bauen befasst. Sie legt Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden fest, um eine uneingeschränkte Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Verwandte Begriffe: Barrierefreiheit, barrierefreies Bauen, Inklusion.
- Landesbauordnung (LBO)
- Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das in jedem deutschen Bundesland die baurechtlichen Bestimmungen regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauvorhaben, Bauprodukten und der Gestaltung von Gebäuden. Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauvorschriften, Bauordnung.
- Barrierefreiheit
- Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dies umfasst z.B. den Abbau von physischen, sensorischen und kommunikativen Barrieren. Verwandte Begriffe: Inklusion, Zugänglichkeit, Universal Design.
- Mehrfamilienhaus (MFH)
- Ein Mehrfamilienhaus (MFH) ist ein Wohngebäude, das mehrere separate Wohneinheiten unter einem Dach vereint. Es dient der Unterbringung mehrerer Haushalte und kann sowohl Mietwohnungen als auch Eigentumswohnungen umfassen. Verwandte Begriffe: Wohngebäude, Mietshaus, Apartmenthaus.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Architekten berücksichtigen sowohl ästhetische als auch funktionale Aspekte und stellen sicher, dass Gebäude den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauingenieur, Gebäudeplaner.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Norm regelt die Breite von Hauseingangstüren?
Die Breite von Hauseingangstüren wird hauptsächlich durch die DIN 18065 (Bautüren – Maße) geregelt. Diese Norm legt Mindestmaße für Türen fest, um einen sicheren und komfortablen Durchgang zu gewährleisten. Zusätzlich können die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer spezifische Anforderungen enthalten, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit. - Was bedeutet "lichtes Durchgangsmaß"?
Das lichte Durchgangsmaß bezeichnet die tatsächlich freie Breite und Höhe einer Türöffnung, durch die man hindurchgehen kann. Es wird gemessen, wenn die Tür vollständig geöffnet ist, und berücksichtigt den Türrahmen. Dieses Maß ist entscheidend für die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit der Tür für Personen mit eingeschränkter Mobilität. - Welche Breite ist für eine barrierefreie Hauseingangstür erforderlich?
Für eine barrierefreie Hauseingangstür ist gemäß DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass dies nur ein Mindestwert ist und in bestimmten Situationen eine größere Breite erforderlich sein kann, um eine komfortable Nutzung zu gewährleisten. - Warum sind breitere Hauseingangstüren komfortabler?
Breitere Hauseingangstüren bieten mehr Komfort, insbesondere für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen. Sie erleichtern das Passieren und reduzieren das Risiko von Beschädigungen an Türrahmen oder Gegenständen. Zudem wirken breitere Türen einladender und verbessern das Erscheinungsbild des Gebäudes. - Was ist bei der Planung einer Hauseingangstür in Bezug auf Barrierefreiheit zu beachten?
Bei der Planung einer Hauseingangstür in Bezug auf Barrierefreiheit sind neben der lichten Durchgangsbreite auch andere Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. die Höhe des Türgriffs, die Bedienbarkeit des Schlosses, die Vermeidung von Schwellen oder Stufen sowie ausreichende Bewegungsflächen vor und hinter der Tür. Es ist ratsam, einen Fachplaner für Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um alle Anforderungen zu erfüllen. - Welche Rolle spielt die Landesbauordnung (LBO) bei der Breite von Hauseingangstüren?
Die Landesbauordnung (LBO) jedes Bundeslandes kann zusätzliche oder abweichende Anforderungen an die Breite von Hauseingangstüren stellen, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit. Es ist daher wichtig, die spezifischen Bestimmungen der LBO des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen und bei der Planung der Hauseingangstür zu berücksichtigen. - Können zu schmale Hauseingangstüren ein Problem darstellen?
Ja, zu schmale Hauseingangstüren können ein Problem darstellen, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder für den Transport sperriger Gegenstände. Sie können die Nutzbarkeit des Gebäudes einschränken und im Falle von Neubauten oder Umbauten gegen geltende Bauvorschriften verstoßen. - Was kostet eine breitere Hauseingangstür?
Die Kosten für eine breitere Hauseingangstür hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Material, der Ausführung, der Sicherheitsklasse und den individuellen Anforderungen. Im Allgemeinen sind breitere Türen teurer als Standardtüren, da sie mehr Material und eine aufwendigere Konstruktion erfordern. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, um die Preise zu vergleichen.
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Hauseingangstür MFH: Mindestbreite nach Baurecht – 1100 mm?
Vorsichtige Antwort
N'Abend Herr Horsch,
für Haustüren gibt es nur sehr wenige Richtlinien. Was die Durchgangsbreite angeht, so kenne ich nur die Richtlinie für behindertengerechtes Bauen. Hier wird in Bezug auf Rollstuhlfahrer eine Durchgangsbreite von 1100 mm gefordert.
Für Fluchttüren von Versammlungsräumen gelten ebenfalls so ca. 1100 mm.
Für ein 11-Familien-Haus erscheinen mir 900 mm recht wenig, eine Verordnung die hier eine bestimmte Breite vorschreibt, existiert aber meines Wissens nicht.
Fragen Sie hier mal direkt bei Herrn Ries nach, vielleicht weiß er was.
MfG Jürgen Sieber -
Hauseingangstür Breite: Rettungswegbreite = Türbreite!
Danke Herr Sieber
für Ihre Bemühungen. Ich habe mich zwischenzeitlich auch informiert und keine befriedigenden Antworten bekommen. Einen interresanten Hinweis fand ich jedoch in der TVO Saarland und zwar in Bezug zu den Rettungswegen. Dort heißt es n. § 11. "Der Ausgang muss mindestends so breit sein wie die zugehörigen notwendigen Treppen und darf nicht eingeengt sein". Nach § 10 müssen notwendige Treppen 1.00 m sein. Ich glaube das wäre es?
Gibt es etwa eine DINAbk. Norm die das regelt? Vielleicht meldet sich ja noch jemand.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die erforderliche Breite einer Hauseingangstür in einem Mehrfamilienhaus (MFH) mit 11 Wohnungen. Es werden Aspekte der Barrierefreiheit, der Bauordnung und der relevanten DINAbk.-Normen (DIN 18065) beleuchtet. Die anfängliche Frage nach der Angemessenheit einer lichten Durchgangsbreite von 90 cm wird durch Hinweise auf Richtlinien für behindertengerechtes Bauen und Rettungswege ergänzt.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Hauseingangstür MFH: Mindestbreite nach Baurecht – 1100 mm? wird für Rollstuhlfahrer eine Durchgangsbreite von 1100 mm gefordert. Dies ist besonders relevant im Kontext der Barrierefreiheit.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Hauseingangstür Breite: Rettungswegbreite = Türbreite! verweist auf die TVO Saarland, § 11, wonach der Ausgang mindestens so breit sein muss wie die zugehörigen notwendigen Treppen. Dies kann die erforderliche Breite der Hauseingangstür beeinflussen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die lokalen Bauordnungen und spezifischen Anforderungen an Rettungswege zu prüfen, um die korrekte Breite der Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus sicherzustellen. Die Einhaltung der DIN 18065 ist dabei ebenso zu beachten wie Aspekte der Barrierefreiheit.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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