Wir haben das Haus Bezugsfertig erworben. Fliesen durften wir uns aussuchen und dann nur noch einziehen.
Jetzt knapp 5 Jahre nach Einzug entstehen in jedem Raum Hohlräume unter Fliesen.
Ich rede hier von z. b: 19 von 65 Fliesen auf der Treppe. Im Wohnzimmer 10-13 Fliesen (gesamtmenge habe ich nicht gezählt) etc.. Dies zieht sich durchs ganze Haus (Flur, Küche, HWR, Gäste WC, Bad und Flur OGAbk.) kein Raum ist so schlimm wie das Wohnzimmer.
Nun stehen wir halt in Kontakt mit dem Bauträger, sein Problem den Fliesenleger gibt es nicht mehr. Ein Gutachter den er uns angeschleppt hat redet davon das ein Hohlraum kein Schaden ist. Unser Meinung ist ein Hohlraum ein Anzeichen für einen Mangel.
Er meint solange die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist besteht kein Grund zu Reparatur / Ausbesserung. Gleichzeitig sagte er aber auch wenn er den Fall in 6 Monaten wieder prüfen würde könnten Hohlräume zu Schäden geworden sein.
Haben wir ein Recht auf die Protokoll der Heizungs in Betriebnahme? Wir sind im Februar eingezogen und der Estrich wurde Mitte & Ende Dezember gegossen und wir gehen durch den damals sehr kalten und feuchten Winter davon aus das hier auch bei der Trockenzeit und dem Auftragen der Fliesen gefuscht wurde.
Uns wurde von Bekannten gesagt das der Estrich und die Heizung in bestimmten Intervallen mit Ruhephasen "hochgeheizt" werden muss. Auch soll angeblich nach Auftragen der Fliesen nicht sofort die Heizung (Fußbodenheizung) auf volle Pulle hochgefahren werden.
Wir suchen Ansätze und ein paar Richtungsweisende Infos! Ein Anwalt haben wir uns schon rausgesucht - aber wir wollen erstmal bis zu einem bestimmten Punkt allein vorgehen - da wir bis jetzt alle Probleme mit dem Bauträger zu sehr kulanten Lösungen gefunden haben. Nur haben wir hier Sorge das bei dem Aussmaß er uns doch über den Tisch ziehen will ... bzw. versuchen zu wird!
Beruhigend ist für uns das wir noch eine Banksicherheit haben ...
Philip aus Schlesig-Holstein