2. Und bei Veränderungen: Wenn nur Innenraum verändert wird?
3. Wer hat die Einmessung zu veranlassen?
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2. Und bei Veränderungen: Wenn nur Innenraum verändert wird?
3. Wer hat die Einmessung zu veranlassen?
Sie haben einen Altbau der vielleicht noch nie vermessen worden ist? Mit Innenraumveränderung meinen Sie vielleicht einen bauantrags- bzw. bauanzeigepflichtigen Umbau?
In diesem Falle könnte die Behörde zur Aktualisierung bzw. Vervollständigung der Bauakte die Auflage erteilen, dass das Objekt einzumessen ist. Die Rechnung des Vermessers geht natürlich an Sie als Eigentümer.
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