Weshalb?
Wer bestimmt darüber, wenn ich so einen Raum miete, : der Vermieter, das Bauamt, Ordnungsamt, keiner ...?
Wonach: Raumgröße, Veranstaltungsart, Mieitpreis, ...?
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Weshalb?
Wer bestimmt darüber, wenn ich so einen Raum miete, : der Vermieter, das Bauamt, Ordnungsamt, keiner ...?
Wonach: Raumgröße, Veranstaltungsart, Mieitpreis, ...?
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl kann zu einer Gefährdung der Sicherheit der Besucher führen, insbesondere im Brandfall oder bei Panik.
🔴 Gefahr: Unzureichende Fluchtwege und Notausgänge können im Notfall zu Verletzungen oder Todesfällen führen.
Die zulässige Personenzahl in Gaststätten, Diskotheken, Versammlungsräumen usw. ist durch verschiedene Faktoren und Vorschriften bestimmt. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Wer bestimmt die zulässige Personenzahl?
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Anmietung eines Raumes die zulässige Personenzahl mit dem Bauamt oder einem Sachverständigen für Versammlungsstätten ab. Lassen Sie sich die entsprechenden Genehmigungen und Gutachten zeigen.
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💡 Kernaussagen: Die maximale Personenanzahl in Gaststätten, Diskotheken und Versammlungsräumen wird durch Bauantrag und Baugenehmigung festgelegt. Die Einstufung als Versammlungsstätte ist entscheidend für die Bestimmung der Personengrenze. Brandschutzgutachten bestätigen oft das Konzept, insbesondere bei mehreren Nutzungsmöglichkeiten. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) regelt die Anforderungen an Fluchtwege, Sicherheitseinrichtungen sowie Alarmierungs- und Löschanlagen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Nutzung durch den Bauantrag definiert wird, wie im Beitrag Nutzungsänderung: Baugenehmigung, Personenzahl & Versammlungsstätte erläutert. Eine Umnutzung erfordert einen Umnutzungsantrag.
✅ Zusatzinfo: Planer berücksichtigen die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) und lassen Konzepte oft durch Brandschutzgutachter prüfen, um die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen sicherzustellen.
📊 Fakten/Zahlen: Die Raumgröße spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der maximalen Besucherzahl, da sie die Grundlage für die Berechnung der Fluchtwege und der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bildet.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie bei der Anmietung von Räumen die genehmigte Nutzung und die damit verbundene maximale Personenanzahl im Vorfeld mit dem Vermieter und dem zuständigen Bauamt ab. Achten Sie auf die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung (VStättV).
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