mein Mann hat eine EGAbk.-Wohnung 2007 gekauft, die im Mai 2008 fertiggestellt wurde. Der Bauträger hat auf einem Garagendach eine Balkonkonstruktion mit 21 Betonfertigstürzen aufgebracht. Das Ganze hat weniger als 2 % Gefälle. Mein Mann ist 72 Jahre alt und krank. Leider haben wir mit der Immmobilie kein Glück. Zu der aufgebrachten Konstruktion bekommen wir von Dachdecker unterschiedliche Aussagen. Verstößt diese Konstruktion gegen die Flachdachrichtlinie? .
Vielleicht kann uns jemand im Forum helfen? Fotos sind beigefügt.
Vielen Dank