Gerüstkosten bei Dachsanierung: Was tun bei Krankheit der Dachdecker? Kostenübernahme?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 11.01.2026

Bei einer Dachsanierung können Gerüstkosten durch Krankheitstage der Dachdecker entstehen. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Kulanzregelung zu vereinbaren. Ein Pauschalvertrag oder eine Konventionalstrafe für Terminüberschreitung können helfen, das Risiko zu minimieren. Die Qualität der Ausführung sollte Vorrang vor einer schnellen Fertigstellung haben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Gerüstkosten bei Dachsanierung: Was tun bei Krankheit der Dachdecker? Kostenübernahme?

Hallo Zusammen,
wir haben vor Kurzem das Dach unseres Mehrfamilienhauses sanieren lassen. Die Sanierung hat ca. 9 Wochen gedauert.
Aufgrund der Größe und Komplexität des Daches haben wir uns ein großes Dachdeckerunternehmen mit mehreren Kolonnen ausgesucht.
Leider ist es innerhalb der 9 Wochen zu 7 Tagen gekommen wo aus Krankheitsgründen nicht gearbeitet werden konnte und an 2 Tagen waren die Dachdecker auf einer Tagung.
Im Nachhinein hat sich der Vorabeiter verplappert und wir wissen, dass Sie an mindestens 2 Krankheitstagen auf einer anderen Baustelle eingesetzt worden sind.
Es ist klar, dass wir für Tage an denen wetterbedingt nicht gearbeitet werden kann, für das Gerüst aufkommen müssen.
Wir würden aber gerne wissen, wer denn allgemein im Krankheitsfall für die Standzeit des Gerüstes aufkommen muss.
Ist das irgendwie geregelt?
Besten Dank,
Sascha
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  • Sascha
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Dokumentation aller Krankheits- und Stillstandszeiten inkl. konkreter Ursachen (z. B. Zeugenaussagen, Bautagebuch, Gerüstabrechnungen) – ohne Beweissicherung droht Verlust des Schadensersatzanspruchs.

    🔴 KRITISCH: Keine stillschweigende Akzeptanz von Gerüstkosten für personenbedingte Verzögerungen – jede Zahlung ohne vorherige vertragliche Klärung gilt als Rechtsverzicht.

    ⚠️ WICHTIG: Prüfung des Bauvertrags auf VOB/B- oder BGBAbk.-Bezug: Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung nach VOBAbk./B § 6 Abs. 2 liegt das Behinderungsrisiko beim Auftragnehmer – bei BGB-Verträgen gilt grundsätzlich § 642 BGB (Geschäftsbesorgungsrecht).

    ⚠️ WICHTIG: Keine Annahme einer „Krankheitsklausel“ ohne schriftliche Vereinbarung – pauschale Auftragsbestätigungen oder Handzettel reichen nicht aus.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Wenn sich eine Dachsanierung aufgrund von Krankheit der Dachdecker verzögert, stellt sich die Frage, wer die zusätzlichen Gerüstkosten trägt. Grundsätzlich trägt der Auftraggeber das sogenannte Bauzeitrisiko. Das bedeutet, dass unvorhersehbare Ereignisse, die die Bauzeit verlängern, grundsätzlich zu seinen Lasten gehen können.

    Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn die Verzögerung durch grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Dachdeckerunternehmens verursacht wurde, beispielsweise durch mangelhafte Organisation oder fehlende Krankheitsvertretung, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Dies müsste jedoch im Einzelfall geprüft und nachgewiesen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Verzögerungen genau und suchen Sie das Gespräch mit dem Dachdeckerunternehmen. Klären Sie, ob eine Krankheitsvertretung möglich ist oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sanierung zügig abzuschließen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Frage der Kostenverteilung für die Standzeit eines Baugerüsts bei einer Dachsanierung, wenn Verzögerungen durch Krankheit oder Abwesenheit der Dachdeckerfirma entstehen. Grundsätzlich trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko und das Risiko höherer Gewalt, was die Gerüstkosten betrifft. Anders verhält es sich jedoch bei Verzögerungen, die allein in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, wie etwa unentschuldigte Fehlzeiten oder der Einsatz von Personal auf anderen Baustellen.

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass Sie für wetterbedingte Ausfalltage die Gerüstkosten tragen müssen, ist korrekt. Dies ist ein klassisches Risiko des Bauherrn, das in den meisten Bauverträgen (z. B. nach VOB/B) so geregelt ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass auch Krankheitstage der Mitarbeiter automatisch zu Ihren Lasten gehen, ist nicht zutreffend. Krankheit ist ein Risiko des Unternehmers, sofern sie nicht auf höherer Gewalt beruht. Die Firma muss in der Regel für einen reibungslosen Ablauf sorgen, z. B. durch Ersatzkräfte.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der konkrete Vertragstext. Prüfen Sie, ob eine Vereinbarung nach VOB/B oder BGB vorliegt. Nach VOB/B (§ 6 Abs. 2) liegt das Risiko für Behinderungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, bei ihm. Dazu zählen auch nachweislich vorgetäuschte Krankheiten oder der Abzug von Personal für andere Projekte.

    ❌ Widerspruch: Die Aussage des Vorarbeiters, dass Kollegen an Krankheitstagen auf anderen Baustellen waren, ist ein starkes Indiz für eine Pflichtverletzung. Hier liegt kein "Krankheitsfall" im Sinne eines unabwendbaren Ereignisses vor, sondern eine bewusste Fehlplanung oder gar Täuschung. Die daraus resultierenden Gerüst-Mehrkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie die Mehrkosten stillschweigend akzeptieren. Ohne schriftliche Dokumentation der Vorfälle und eine klare rechtliche Einordnung droht ein finanzieller Verlust. Sichern Sie Beweise (z. B. Aussage des Vorarbeiters, Bautagebuch, Abrechnungen der Gerüstfirma).

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie die Dachdeckerfirma schriftlich auf, die Mehrkosten für die Gerüststandzeit an den 7 Krankheitstagen (abzAbk.üglich der 2 Tage mit nachgewiesenem Fremdeinsatz) zu übernehmen. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzu, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und legen Sie ein detailliertes Bautagebuch vor.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei einer Dachsanierung mit Gerüststellung entstehen erhebliche Standkosten, die bei Verzögerungen durch nicht vertragsgemäße Einsatzplanung des Auftragnehmers nicht automatisch vom Auftraggeber zu tragen sind.

    🔴 Gefahr: Die unbefugte Verwendung von Mitarbeitern auf einer anderen Baustelle während vertraglich zugesicherter Leistungszeit stellt eine Vertragsverletzung dar und kann zu Schadensersatzansprüchen führen – insbesondere wenn dadurch Gerüstkosten unnötig ansteigen.

    ⚠️ Korrektur: Krankheitsbedingte Ausfälle sind grundsätzlich kein automatischer Grund für eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber; vielmehr obliegt dem Unternehmer die Risikotragung für Personalausfälle, sofern kein besonderer Vertragshinweis (z. B. "Krankheitsklausel") vereinbart wurde.

    ➕ Ergänzung: Die 2 Tage Tagung sind eindeutig betriebsbedingte Unterbrechungen – hier besteht kein Anspruch des Unternehmens auf Gerüstkostenübernahme, da diese nicht durch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber verursachte Hindernisse entstanden sind.

    ❌ Widerspruch: Es ist unzulässig, pauschal anzunehmen, dass der Auftraggeber für alle Gerüststandzeiten aufkommt – vielmehr gilt der Grundsatz "Wer bestellt, zahlt nur für geleistete Arbeit", sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    ✅ Zustimmung: Die Unterscheidung zwischen wetterbedingten und personenbedingten Stillstandszeiten ist sachlich korrekt – nur wetterbedingte Ausfälle können unter Umständen als höhere Gewalt gelten, sofern vertraglich geregelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauvertrag auf Klauseln zu "Leistungszeit", "Verzug" und "Gerüstkosten"; fordern Sie schriftlich eine Aufstellung der Stillstandsursachen an; beauftragen Sie gegebenenfalls einen unabhängigen Baugutachter zur Bewertung der Vertragskonformität und Kostenverursachung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig: Krankheitsbedingte Ausfälle der Dachdeckerfirma sind grundsätzlich nicht automatisch vom Auftraggeber zu tragen – das Risiko liegt beim Auftragnehmer, sofern keine höhere Gewalt vorliegt.
    • Alle betonen die zentrale Bedeutung des Vertragstexts – insbesondere die Unterscheidung zwischen VOB/B und BGB sowie die Relevanz individueller Vereinbarungen.
    • Alle fordern dokumentarische Absicherung (Bautagebuch, Zeugenaussagen, Abrechnungen) als unverzichtbare Voraussetzung für etwaige Ansprüche.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt das „Bauzeitrisiko“ des Auftraggebers als Grundsatz, ohne jedoch die Ausnahme für vertraglich zuzuordnende Behinderungen klarer zu benennen – DeepSeek und Qwen konkretisieren dies mit Verweis auf VOB/B § 6 Abs. 2 bzw. § 642 BGB.
    • GoogleAI bleibt vorsichtiger in der Einordnung der Krankheit als „Verschulden“ – DeepSeek und Qwen gehen klar von einer Pflichtverletzung aus, wenn Personal auf anderen Baustellen eingesetzt wird.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den Hinweis auf „vorgetäuschte Krankheit“ und benennt konkret die 7 Tage mit den 2 Tagen Fremdeinsatz – eine Detailtiefe, die GoogleAI und Qwen nicht liefern.
    • Qwen ergänzt die Klärung zur Tagung als betriebsbedingte Unterbrechung und betont die Unzulässigkeit pauschaler Kostenübernahme – ein Aspekt, den DeepSeek zwar implizit enthält, aber nicht explizit benennt.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI suggeriert, dass Verzögerungen „grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers gehen können“, was im Widerspruch zu DeepSeek und Qwen steht, die klarstellen, dass Krankheit kein Bauzeitrisiko des Auftraggebers ist. Die sicherere, verbraucherfreundlichere Einschätzung nach DeepSeek/Qwen gilt gemäß Vorsichtsprinzip.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie der Rechtsauffassung von DeepSeek und Qwen: Krankheitsbedingte Verzögerungen ohne höhere Gewalt begründen kein Bauzeitrisiko des Auftraggebers – sondern ein Verantwortlichkeitsrisiko des Auftragnehmers.
    • Nutzen Sie die detaillierte Beweisstrategie von DeepSeek (Fristsetzung, Vorarbeiters Aussage, Gerüstabrechnungsabgleich) kombiniert mit Qwens Empfehlung zur unabhängigen Gutachterbeauftragung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Krankheitsbedingte VerzögerungKrankheit ist grundsätzlich kein Bauzeitrisiko des Auftraggebers, sondern Risiko des Auftragnehmers – es sei denn, höhere Gewalt liegt vor (z. B. behördlich angeordnete Quarantäne).
    Vertragliche Regelung (VOB/B vs. BGB)Bei VOB/B-Verträgen gilt § 6 Abs. 2: Behinderungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. Bei BGB-Verträgen gilt § 642 BGB mit ähnlicher Risikoverteilung.
    Personalumleitung auf andere BaustelleEindeutig vertragswidrig – stellt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung dar; Gerüstkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
    Beweispflicht & DokumentationDokumentation (Bautagebuch, Zeugenaussagen, Gerüstabrechnungen) ist Voraussetzung für jeden Schadensersatzanspruch – ohne Beweise ist ein Anspruch aussichtslos.
    Tagung / betriebsbedingte Unterbrechung⚠️Nicht als höhere Gewalt oder Auftraggeber-Risiko einzustufen – ist betriebsbedingt und daher vom Auftragnehmer zu vertreten; Einordnung erfordert konkrete Vertragsauslegung.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie die Dachdeckerfirma schriftlich zur Übernahme der Gerüstkosten für alle personen- und betriebsbedingten Stillstandszeiten auf – stützen Sie dies mit dokumentiertem Beweismaterial und beziehen Sie sich explizit auf VOB/B § 6 Abs. 2 oder § 642 BGB.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStillstehendes Gerüst ohne wirksame KostenverteilungFinanzieller Verlust in Höhe mehrerer Tausend Euro pro Woche; mögliche Verjährung des Anspruchs bei Unterlassen der Fristsetzung.
    🔴 RisikoFehlende oder lückenhafte DokumentationUnmöglichkeit, Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen – Anspruch bleibt formell bestehen, ist aber unbeweisbar.
    🔴 RisikoVertragsklausel „Krankheitsrisiko liegt beim Auftraggeber“ ohne eigenständige PrüfungUnwirksame Klausel könnte – wenn nicht konkret ausgehandelt – als überraschend gemäß § 305c BGB unwirksam sein; Risiko der Fehleinschätzung.
    🔴 RisikoStillschweigende Zahlung oder Zustimmung zu RechnungenRechtsverzicht gemäß § 362 BGB – Anspruch auf Rückerstattung ist ausgeschlossen, sobald der Betrag beglichen wurde.
    🔴 RisikoVerzögerung durch weitere unklare Ausfälle ohne klare VertragsbindungAnsteigende Gesamtkosten, mögliche Kündigung des Vertrags durch Auftraggeber bei wiederholtem Verzug – mit Risiko von Gegenansprüchen.
    ✅ ChanceKlare vertragliche Regelung zur Personalausfall-VersorgungSchaffung einer präventiven Absicherung für zukünftige Projekte – Vermeidung ähnlicher Konflikte.
    ✅ ChanceNutzung des Sachverhalts zur Überprüfung der Vertragspartner-qualitätFrühzeitige Identifizierung eines unzuverlässigen Unternehmens – Vermeidung von Folgeschäden bei weiteren Gewerken.
    ✅ ChanceBeauftragung eines Baugutachters zur UnparteilichkeitsdokumentationStärkung der eigenen Verhandlungsposition – objektive Bewertung kann außergerichtliche Einigung beschleunigen.
    ✅ ChanceÖffentliche Rückmeldung an Handwerkskammern oder BewertungsportaleTransparenz für andere Auftraggeber – Verbesserung des Branchenstandards bei der Vertragstreue.
    ✅ ChanceNutzung des Konflikts zur Vertragsanpassung mit anderen GewerkenEinheitliche Regelung zu Gerüst- und Verzugsrisiken im gesamten Bauvorhaben – Reduzierung von Schnittstellenrisiken.

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Beweissicherung: Legen Sie ein lückenloses Bautagebuch an, dokumentieren Sie die 7 Krankheitstage mit Datum, Uhrzeit und Namen des Vorarbeiters, sichern Sie schriftliche Aussagen und alle Gerüstabrechnungen ab.
    2. Vertrag prüfen: Holen Sie den originalen Bauvertrag hervor und prüfen Sie auf VOB/B-Bezug, Klauseln zu „Leistungszeit“, „Behinderung“, „Gerüstkosten“ und „Krankheitsrisiko“ – notieren Sie alle betreffenden Paragraphen.
    3. Schriftliche Aufforderung: Verfassen Sie ein formelles Schreiben an die Dachdeckerfirma mit Fristsetzung (14 Tage), in dem Sie die Übernahme der Gerüstkosten für die 7 Krankheitstage sowie die 2 Tagungstage fordern – beziehen Sie sich auf VOB/B § 6 Abs. 2 oder § 642 BGB.
    4. Unabhängigen Baugutachter beauftragen: Kontaktieren Sie einen Bausachverständigen mit Schwerpunkt Vertragsrecht, um eine Stellungnahme zur Vertragskonformität und Kostenverursachung einzuholen – nutzen Sie das Gutachten für Verhandlungen oder Klage.
    5. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht konsultieren: Vereinbaren Sie unverzüglich ein Erstgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt, um die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung sowie die notwendigen Schritte zur gerichtlichen Geltendmachung zu klären.
    6. Keine Zahlung leisten: Verzichten Sie bis zur endgültigen Klärung auf jede Teil- oder Vollzahlung für die beanstandeten Gerüstkosten – selbst eine Zahlung „unter Vorbehalt“ birgt Risiken.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauzeitrisiko
    Das Bauzeitrisiko bezeichnet das Risiko des Bauherrn, dass sich die Bauzeit unvorhergesehen verlängert. Dies kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie z.B. schlechtes Wetter, Materialengpässe oder Krankheit von Handwerkern.
    Verwandte Begriffe: Bauverzug, Leistungsstörung, Gewährleistung
    Standzeit
    Die Standzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gerüst auf einer Baustelle steht. Die Kosten für die Standzeit werden in der Regel pro Tag oder Woche berechnet.
    Verwandte Begriffe: Gerüstmiete, Gerüstbau, Baustelleneinrichtung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, wenn diese durch das Verhalten der ersten Partei einen Schaden erlitten hat. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Bauverzögerungen oder Mängeln gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Vertragsstrafe
    Grobe Fahrlässigkeit
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dabei naheliegende Gefahren außer Acht lässt. Im Baurecht kann grobe Fahrlässigkeit zu Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Fahrlässigkeit, Vorsatz, Sorgfaltspflicht
    Bauverzug
    Bauverzug liegt vor, wenn ein Bauunternehmen die vereinbarten Bauleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn führen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsstörung, Bauzeitrisiko, Vertragsstrafe
    Krankheitsvertretung
    Eine Krankheitsvertretung ist eine Person, die im Falle der Krankheit eines Mitarbeiters dessen Aufgaben übernimmt. Im Handwerk ist es wichtig, dass Unternehmen eine Krankheitsvertretung organisieren, um Bauverzögerungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Personalplanung, Arbeitsausfall, Urlaubsvertretung
    Dachsanierung
    Die Dachsanierung umfasst alle Maßnahmen, die zur Instandsetzung oder Erneuerung eines Daches durchgeführt werden. Dies kann die Reparatur von Schäden, die Erneuerung der Dacheindeckung oder die Dämmung des Daches umfassen.
    Verwandte Begriffe: Dachreparatur, Dacheindeckung, Dachdämmung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt die Kosten für ein Gerüst bei einer Dachsanierung?
      Grundsätzlich trägt der Bauherr die Kosten für das Gerüst. Diese Kosten sind in der Regel im Angebot des Dachdeckerunternehmens enthalten. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen, wie Krankheit der Handwerker, können zusätzliche Kosten entstehen.
    2. Was passiert, wenn sich die Dachsanierung wegen Krankheit der Dachdecker verzögert?
      Verzögert sich die Sanierung durch Krankheit, kann dies zu einer Verlängerung der Gerüststandzeit führen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können grundsätzlich dem Bauherrn angelastet werden, es sei denn, das Dachdeckerunternehmen hat die Verzögerung verschuldet.
    3. Kann ich die zusätzlichen Gerüstkosten vom Dachdeckerunternehmen zurückfordern?
      Eine Rückforderung ist möglich, wenn das Dachdeckerunternehmen die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn keine ausreichende Krankheitsvertretung organisiert wurde. Der Nachweis hierfür kann jedoch schwierig sein.
    4. Was ist das Bauzeitrisiko?
      Das Bauzeitrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich die Bauzeit unvorhergesehen verlängert. Dieses Risiko trägt grundsätzlich der Bauherr, sofern die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer verschuldet wurde.
    5. Sollte ich eine Rechtsschutzversicherung einschalten?
      Wenn die Situation unklar ist oder das Dachdeckerunternehmen sich weigert, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Diese kann die Kosten für eine rechtliche Beratung und gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung übernehmen.
    6. Wie kann ich mich vor solchen Situationen schützen?
      Eine detaillierte Planung und klare vertragliche Regelungen können helfen, das Risiko von Bauverzögerungen und den damit verbundenen Kosten zu minimieren. Klären Sie im Vorfeld, wie mit unvorhergesehenen Ereignissen umgegangen wird.
    7. Was bedeutet Standzeit des Gerüstes?
      Die Standzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem das Gerüst auf der Baustelle steht. Je länger die Standzeit, desto höher die Kosten. Diese Kosten können sich erhöhen, wenn sich die Bauarbeiten verzögern.
    8. Welche Rolle spielt die Dokumentation der Bauarbeiten?
      Eine sorgfältige Dokumentation der Bauarbeiten, einschließlich der Gründe für Verzögerungen, ist wichtig, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Halten Sie fest, wann welche Arbeiten hätten stattfinden sollen und warum es zu Verzögerungen kam.

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  2. Krankheit Dachdecker: Wetterbedingte Ausfälle – Kulanz prüfen!

    "Es ist klar"
    dass aus der Sicht des Dachdeckers die meisten Krankheiten wetterbedingt sind.
    ;-)
    Möglicherweise haben die anderen Auftraggeber das mit der Vorhaltezeit im Vertrag pauschaler geregelt!
    Die gehen dann vor ;-(
    Da die meist kein eigenes Gerüst stellen, entstehen denen halt Kosten, die weitergeleitet werden müssen.
    Von der Wissensvermittlung auf der "Dachdeckertagung" haben "Sie" hoffentlich qualitativ profitiert.
    ;-)
    Grüße
  3. Dachsanierung: Ärgerliche Verzögerung durch Krankheitstage!

    Da die Wissensvermittlung in der vorletzten ...
    Da die Wissensvermittlung in der vorletzten Woche erfolgte, wird hoffentlich ein anderer davon profitieren ;o)
    Es ist halt sehr ärgerlich für uns gewesen, dass hier eine Woche Ruhepause bei gutem Wetter herrschte und das trotz mehrerer Kolonnen. Später konnte dann häufig wetterbedingt nicht gearbeitet werden.
    Zudem sind wir ja offensichtlich belogen worden.
  4. Dachsanierung: Qualität wichtiger als schnelle Fertigstellung!

    der Bau
    ist rau!
    Seid zufrieden, wenn dann die Qualität wenigstens stimmt.
    Grüße
  5. Dachsanierung: Pauschalvertrag vs. Konventionalstrafe bei Verzug

    Dieses Frühjahr war außergewöhnlich gutes Wetter
    ... d.h. in einem "normalen" Frühjahr wäre es wetterbedingt vermutlich zu wesentlich mehr Ausfalltagen gekommen.
    Abhilfe:
    a) Pauschalvertrag, d.h. Gerüst durch Dachdecker stellen lassen, dann ist es sein Problem
    b) Konventionalstrafe für Terminüberschreitung in den Vertrag schreiben  -  wenn der Unternehmer sich drauf einlässt
    c) nicht so knapp planen
    Wie schon andere hier sagen: Wenn das das einzige Problem war, ist die Sache doch außerordentlich gut abgelaufen.
  6. Gerüstkosten: Abrechnung tageweise unüblich bei Dachsanierung

    Foto von Josef Schrage

    Gerüstkosten Abrechnung Tageweise?
    das würde mich aber sehr wundern.
    Freundliche Grüße
  7. ✅ Dachsanierung: Einigung mit Dachdecker erzielt – Keine Berechnung Krankheitstage

    Wir konnten uns heute mit dem ...
    Wir konnten uns heute mit dem Dachdecker einigen, er wird die Krankheitstage nicht berechnen.
    Jetzt sind wir qualitativ und quantitativ zufrieden!
    Vielen Dank für die Hinweise.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gerüstkosten bei Dachsanierung durch Krankheit – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Bei einer Dachsanierung können Gerüstkosten durch Krankheitstage der Dachdecker entstehen. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Kulanzregelung zu vereinbaren. Ein Pauschalvertrag oder eine Konventionalstrafe für Terminüberschreitung können helfen, das Risiko zu minimieren. Die Qualität der Ausführung sollte Vorrang vor einer schnellen Fertigstellung haben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Dachsanierung: Ärgerliche Verzögerung durch Krankheitstage! wird auf eine mögliche Belastung durch Krankheitstage hingewiesen. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem Dachdecker zu besprechen.

    💰 Zusatzinfo: Die Abrechnung von Gerüstkosten erfolgt üblicherweise nicht tageweise, wie im Beitrag Gerüstkosten: Abrechnung tageweise unüblich bei Dachsanierung erwähnt wird. Dies sollte bei der Rechnungsprüfung beachtet werden.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Einigung mit dem Dachdecker bezüglich der Krankheitstage wurde im Beitrag ✅ Dachsanierung: Einigung mit Dachdecker erzielt – Keine Berechnung Krankheitstage erzielt. Dies zeigt, dass eine offene Kommunikation und Verhandlung zum Erfolg führen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Beginn der Dachsanierung die Bedingungen für Gerüstkosten bei Bauverzögerung durch Krankheit. Erwägen Sie einen Pauschalvertrag oder eine Konventionalstrafe. Achten Sie auf die Qualität der Ausführung und suchen Sie bei Problemen das Gespräch mit dem Handwerker. Weitere Informationen zu Vertragsgestaltungen finden Sie im Beitrag Dachsanierung: Pauschalvertrag vs. Konventionalstrafe bei Verzug.

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