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Was gehört zwingend in einen Architektenvertrag?
BAU-Forum: Dach

Was gehört zwingend in einen Architektenvertrag?

Hallo,
wir wollen in den nächsten Tagen einen Architektenvertrag unterschreiben. Auf was müssen wir achten, was gehört da auf jeden Fall rein?
DANKE
Gruß Frank
  • Name:
  • Frank
  1. Architektenvertrag = Werkvertrag

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Es reicht nicht, den Architekten mit bestimmten Leistungsphasen "nach HOAIAbk." zu beauftragen. Die HOAI regelt nur das Honorar, aber nicht den geschuldeten Leistungsumfang. Hierzu sollten Sie "Erfolgsdefinitionen" ähnlich dem Muster im Link aufnehmen.
    Vereinbaren Sie einen Kostenrahmen für das zu bauende Objekt. Dies schützt den Bauherrn nach neuester Rechtsprechung vor Honorarsteigerungen, wenn sich die Baukosten erhöhen. Obergrenze für die Honorarberechnung bleibt dann nämlich der vereinbarte Kostenrahmen. Sie können das Honorar auch pauschalieren.
    Legen Sie im Vertrag einen Prozentsatz für die Nebenkosten fest. Das vereinfacht später die Abrechnung.
    Treffen Sie Regelungen zu Abschlagszahlungen.
    Regeln Sie die Haftungssummen und lassen Sie sich einen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Berufshaftpflichtversicherer stellen den Architekten entsprechende Dokumente zur Verfügung.
    Regeln Sie die Vollmachten des Architekten. Der Normalfall ist, dass der Architekt ohne Ihre Mitwirkung keine Verträge mit den ausführenden Firmen abschließen und nicht eigenmächtig Verträge abändern kann. Die rechtsgeschäftliche Abnahme von Bauleistungen sollte Ihnen vorbehalten bleiben.
    Vereinbaren Sie keine Regelungen, die Ihr Kündigungsrecht einschränken.
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