Ich habe eine Frage zur Rechtswirksamkeit von Bautagesberichten die mittels neuen Computer-Programme erstellt werden, die angeblich trotz fehlender Unterschrift (en), nur mit dem Satz "Dokument digital erstellt und ohne Unterschrift gültig", rechtswirksam sind.
Angeblich soll dies der Fall sein, wenn der Ersteller/Absender deutlich erkennbar ist (z.B. durch ein Firmenlogo).
Vorausgesetzt die o. g Aussage ist richtig: Wäre es Vorstellbar ein Bautagesbericht rechtswirksam zu erstellen, auf dem das Firmenlogo der ausführenden Firma (X) UND des Objektüberwachers (Y) zu sehen sind, in dem nur schriftlich mitgeteilt wird, dass dieser Bautagesbericht von Fa. X erstellt und von Fa. Y geprüft wurde ohne dass es eine Unterschrift von beiden Parteien benötigt?
Es wäre natürlich eine riesen Erleichterung wenn dies der Fall wäre, vor allem bei größeren Bauvorhaben, ich bin da aber etwas skeptisch.
Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Yolanda Melaue-Vera