Die Wanddaten sind laut Auskunft des Bauträger wie folgt: Zweischalige Hauswand, ausgeführtes Mauerwerk KS-PE Planelemente 20/2.0, Steinrohdichteklasse 2.0, Flächenbezogene Masse des Mauerwerks: 570 kg/m², Putzmasse 20 kg/m², Wanddicke 15 cm/4 cm/15 cm mit Putz 16/4/16, durchgehende Kellerbodenplatte und durchgehende Dachfassade (Holzkonstruktion).
Allerdings wurde bei der Haustrennfuge kein zusätzliches Dämmmaterial verwendet! Es ist also eine reine Luftfuge!
Nun komme ich auch zum Problem: Eine Prüfung der Trennfuge des zweischaligen Mauerwerks (hierfür wurden Ziegel vom Dach entfernt und die Fuge per Spiegel und Taschenlampe ausgeleuchtet) hat ergeben, dass zwischen unseren Häusern großflächig Steine und Mörtelreste, sowie ein Holzbalken von der Dachkonstruktion fest klemmen, die als wahrscheinliche Ursache für die Schallübertragung zunächst identifiziert wurden. Es wurde anschließend versucht, diese mit Hilfe einer Eisenstange (ein längeres schmales Teil, wie von einem Baugerüst) zu entfernen, in dem man die Steine, Mörtel und Holzteile in den Kellerboden durchzudrücken versuchte, wo Sie angeblich keinen Schaden mehr anrichten könnten, da es ja sowieso eine durchgehende Bodenplatte gäbe. Der Versuch war allerdings erfolglos, sodass in einem zweiten Ansatz eine Wand im Keller aufgebrochen wurde (Loch von ca. 0,5 m²), um die zwischen der Wand eingeklemmten Teile auf Höhe EGAbk. Aufgrund der besseren Zugänglichkeit zu entfernen. Die sichtbaren festsitzenden Teile konnten entfernt und teilweise aus der Wand herausgenommen werden (z.B. größere Steine und der Holzbalken), oder aber bis in den Kellerboden heruntergedrückt werden (kleinere Steine und Mörtel). Das Loch im Keller wurde zu Kontrollzwecken noch offen gelassen. Bei einer erneuten Ausleuchtung des Luftraums konnten auch keine weiteren festsitzenden Teile mehr identifiziert werden. Ich würde aber Aufgrund der verwendeten Arbeitsmittel (Taschenlampe + Spiegel) nicht 100 % sicher sein wollen, dass tatsächlich nichts mehr vorhanden ist (bis eben sowieso auf die kleineren Reste am Kellerboden). Leider hat sich nach diesen ganzen Aktionen keinerlei Verbesserung der Schallproblematik ergeben. Eine Nachmessung der Fuge hat ergeben, dass diese nur 3,5 cm dick ist und die Putzdicke von 1 cm wage ich auch stark zu bezweifeln (eher nur 1 mm!)
Meine Fragen lauten nun:
- Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch um den Luftfugenraum komplett abzusuchen (Kameras etc.?) und wie lassen sich evtl. noch vorhandene Schallbrücken einwandfrei identifizieren?
- War es bei den gegebenen Daten überhaupt erlaubt ohne Dämmung (Mineralfaserplatten etc.) zu bauen? Die Wanddaten würden das wohl tatsächlich erlauben. Ich habe aber auch gelesen, der Luftraum müsste dann mit "Lehren" hergestellt werden. Was bedeutet dies, und wie kann ich das prüfen?
- Kann das Problem auch am Estrich des Nachbarn liegen, weil dieser nicht ausreichend von der Wand entkoppelt oder zu schlecht gedämmt ist? Der Estrich ist wie folgt aufgebaut (Angaben laut Bauträger): schwimmender Estrich mit 2-lagiger Dämmung: 20 mm Polystyrol und 25/20 mm Mineralfasertrittschallplatten.
- Wie wirken sich Unterputzinstallation (Steckdosen etc.) auf die Schalldämmung aus? Diese wurden auch reichlich verbaut (ca. 8 Stück in der Problemwand im EG) und auch mit Schlitzbildung in wenigstens einem Fall, habe ich selbst gesehen!). Tiefe der Steckdosen ca. 5 cm
- Wie lässt sich die Schalldämmung sonst noch verbessern? Bringt es etwas für die Trittschalldämmung, wenn nachträglich in die Luftfuge ein Dämmstoff "eingeblasen" wird (es soll da etwas mit Steinwolle (Rockwool) geben)?
- Kennen Sie einen guten Sachverständigen, evtl. aus meiner Gegend, der auch an einer Problemlösung interessiert ist und nicht nur Werte misst?
Übrigens gibt es in meiner Baubeschreibung leider einen Hinweis, dass die DINAbk. 4109 gilt und nicht die VDI-Richtlinie 4100. Habe gelesen, dass DIN 4109 unterstes Schallschutzniveau sei. Gilt dies auch für den Trittschall? Warum meinen Sie schreibt der Bauträger solch einen Satz rein? Habe ich hier überhaupt eine Chance auf mangelnde Schalldämmung zu klagen, da ein Gutachten wahrscheinlich in den Werten liegen würde und nur die tieffrequenten (aber leider besonders unangenehmen) Töne (unter 100 khz) problematisch sind und das unterste Schallschutzniveau auch sogar bei Schallbrücken eingehalten würde?
Wir sind wirklich nur noch genervt und verzweifelt ob diesem Thema und möchten so definitiv nicht in unserem Haus leben.
Entschuldigen möchte ich mich noch für meine langen Ausführungen. Aber ich habe versucht alle Daten, bisherige Begebenheiten etc. so detailliert wie möglich darzustellen. An dem Problem wird mittlerweile schon 5 Monate "herumgedoktort" und die Fronten zwischen uns und Bauträger sind mittlerweile relativ verhärtet. Weitere Maßnahmen möchte nämlich der Bauträger nicht mehr ergreifen, auch einen Sachverständigen müsste ich selbst beauftragen. Ein weiterer Mangel müsste von mir nachgewiesen werden (Gutachten).
Bin für jeden Tipp dankbar und möchte mich im Voraus bereits herzlichst dafür bedanken.
Andreas Müller