Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
inwieweit haften sie wenn jemand wegen niedrigerer Geländerhöhe runtergestützt ist?
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Sind die Eigentümer aus Sicherheitsgründen verpflichtet diese auf mind. 1 Meter zu erhöhen? Seit wann?
inwieweit haften sie wenn jemand wegen niedrigerer Geländerhöhe runtergestützt ist?
Klar ist eines: Bei baulichen Änderungen an Fenstern oder Balkonbrüstungen verfällt der Bestandsschutz und es erwächst sofort eine Pflicht die aktuellen Vorschriften und Regelwerke einzuhalten. Ähnlich verhält es sich auch wenn Bauträger ganze Mietobjekte modernisieren und anschließend als Wohneigentum verkaufen. Auch dort gibt es dann entsprechende Anforderungen vom Bauamt.
Frage an Herrn Kirschner: Gibt es auch nur einen einzigen bekannten Fall (Gerichtsurteil), der ohne oben beschriebenen baulichen Anlass die Aufhebung des Bestandsschutzes hinsichtlich Brüstungen oder Umwehrungen belegt? Mir ist keiner bekannt.
Darf ich ihrem Text also entnehmen, dass auch ihnen bisher kein einziger Schasensfall bekannt ist, wo ein Versicherer die Regulierung in einem tatsöchlichen Haftungsfall abgelehnt hat mit dem Hinweis dass bauplanungsrechtliche kein Bestandsschutz besteht?
Ihre Rechtsauslegungen führen letztlich dazu, dass für alle möglichen Bauteile durch die kalte Küche "Versicherungsschutz" der Begriff des Bestandsschutzes dem Grunde nach ausgehebelt wird und auf diesem Umweg für alle möglichen Bauteile eines Bestandsgebäudes ständig neue Nachrüstpflichten entstehen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Versicherungsargumentation vor Gericht Bestand hätte, weshalb ich nach tatsächlichen Fallbeispielen gefragt habe.
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