In Vertrag haben wir nicht geschrieben dass er die möchte. die Zeile ist leer bei Erforderliche Unterlagen.
Muss ich im Nicht geben oder? weil ich bin sowieso kein Fachunternehmen.
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ob Sie eine Fachunternehmererklärung abgeben müssen, hängt davon ab, ob dies vertraglich vereinbart wurde oder ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Da im Vertrag keine Fachunternehmererklärung als erforderliche Unterlage aufgeführt ist, besteht grundsätzlich keine vertragliche Pflicht zur Abgabe.
Allerdings könnte sich eine Pflicht aus anderen Gründen ergeben, beispielsweise aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. im Zusammenhang mit bestimmten Bauleistungen oder Genehmigungen). Da Sie angeben, kein Fachunternehmen zu sein, sollten Sie dies Ihrem Auftraggeber mitteilen.
Bei sonstigen Bauleistungen, Malerarbeiten, Gartenbau, etc. ist eine Fachunternehmererklärung nicht in jedem Fall zwingend zu erstellen und das Fehlen einer solchen Fachunternehmererklärung ist schon gar kein Grund für die Verweigerung der Schlussrechnungszahlung.
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