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Brandschutz Holzfassade Anbau Einfamilienhaus
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Brandschutz Holzfassade Anbau Einfamilienhaus

Hallo Bauforum,

als Architekt habe ich für einen Bauherren eine kleine Aufstockung der Garage mit zwei neuen Schlafzimmern (ca. 60 m²) geplant (Gebäudeklasse 1). Zusätzlich wurde die Garage etwas erweitert. Ich bin für LPH 1-4 beauftragt. Die Außenwände bestehen aus Porenbetonmassivsteinen mit hinterlüfteter Holzfassade. Das Dach ist ein Krüppelwalmdach.

Nun fordert die Bauordnung Sachsen Anhalt "bei Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl- oder Lüfträumen wie Doppelfassaden oder hinterlüfteten Außenwandbekleidungen gegen Brandausbreitung besondere Vorkehrungen. " Die neue Holzfassade reicht fast im gesamten Bereich über die beiden Geschosse EGAbk. Garage und 01. OGAbk. Wohnen.

Als Ersteller des Branschutzgutachtens für die Baugenehmigung (die im vereinfachten Prüfverfahren nicht geprüft wird) muss ich dies berücksichtigen.

Kann mir jemand mitteilen welche brandschutztzechnischen Maßnahmen hier angebracht sind? Bin über jeden Hinweis dankbar. Aus meiner Sicht ist es unüblich dass bei solch einem kleinen Bauvorhaben ein Brandschutzgutachter durch den Bauherren beauftragt wird. Sehen Sie das auch so?

Vielen Dank!

  • Name:
  • Maria
  1. Catch 22

    Liebe Maria,

    Sie sind nach LP3/4 für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zuständig.

    Nun Stelle ich mir folgende Frage: Sie haben ein Brandschutzgutachten erstellt (das nicht geprüft wird), werden dafür bezahlt und fragen in einem Forum nach passenden Maßnahmen? /kopfschüttel/

    BG A.

  2. Wissen Sie überhaupt, was ...

    der Catch 22 ist? Ich denke nein. Außerdem  -  besser, der Kollege/die Kollegin fragt hier, als irgendwelchen Murks oder überteuerte Lösungen zu planen! Oder sind Sie allwissend, Herr S?

    @TE Erstmal klären, ob diese Forderung für alle Gebäudeklassen ohne Einschränkung gilt? Für Geb. Kl 1 + 2 und/oder Gebäude mit 1 und 2 Wohnungen gibt es da oft Ausnahmen/Erleichterungen.

    Wenn es da nichts gibt, mal über die Kammer nach Kolleginnen und Kollegen suchen, die entsprechende Brandschutzplanungen machen können. Natürlich wollen die Geld haben, aber da geben Sie ja nur den Teil weiter, den Sie für das Brandschutzkonzept bekommen und für den Sie dann auch weder Verantwortung noch Arbeit haben.

    MfG

  3. Danke für die Blumen Herr Dühlmeyer ...

    Danke für die Blumen Herr Dühlmeyer aber macht nichts, jeder steht mal mit dem linken Bein auf.

    Ich finde es bedenklich wenn ein so wichtiger Part wie die Brandschutzplanung teilweise über ein Forum abgewickelt wird. Nicht umsonst braucht dies Zusatzausbildungen weil wie Sie schon richtig sagen niemand alles weiß.

    Es gibt noch andere Möglichkeiten als eine Frage in einem Forum um an derartige Informationen zu kommen. Sehr viele sogar. Und dann ist's vielleicht auch kein Catch 22 mehr. Um die Lösung des Problems wird die TE dennoch nicht herumkommen.

  4. Danke für das Feedback  -  auch ...

    Danke für das Feedback  -  auch wenn es ja nicht nur positiv ausgefallen ist.

    Aus meiner Sicht sind die geforderten Maßnahmen für eine zweigeschossige Holzfassade Gebäudeklasse 1 ein regionaler Sonderfall  -  gibt es z.B. in der Musterbauordnung nicht. Vielleicht ist hier die Bauaufsicht der Forderunge eine Feuerwehrmanns gefolgt ohne groß Nachzudenken.

    Der Passus ist ja ziemlich allgemein formuliert. Die Frage die sich mir stellt, ist ob hier ausdrücklich ein Schutz gegen Brandüberschlag (z.B. horizontale Blechschürze) gefordert wird oder ob auch andere  -  nicht sichtbare  -  Maßnahmen akzeptiert werden: Werde versuchen dies heute beim Bauamt in Erfahrung zu bringen.

    Hat jemand hier Erfahrungswerte welche Maßnahmen den Paragrafen erfüllen würden?

    Bin über jeden Hinweis dankbar.

  5. Nochmal ...

    entweder können SIE die Dinge in angemessener Zeit klären und dann guten Gewissens die Unterlagen fertigen oder Sie können das nicht, dann müssen Sie sich einen Subunternehmer heranziehen, der dies für abarbeitet. Ich z.B. kenne die LBOAbk. S-A nicht, aber ich weiß, dass die MBO dort wie überall keine Gültigkeit hat, die LBO, die ETB, ggf die Durchführungsverordnungen usw. sehr wohl.

    Wie soll hier jemand in Unkenntnis des Vorhabens (außer der düftigen Beschreibung) eine Aussage machen?

  6. OK  -  Message ist jetzt angekommen ...

    OK  -  Message ist jetzt angekommen Werde mit Bauamt Rücksprache halten und ggf. Branschutzgutachten bei einem Fachmann beauftragen.

    Trotzdem danke noch für die Rückinfo.

  7. Nach Gespräch mit Brandschützer

    Ich hoffe diesmal eine Frage zu stellen die allgemein als für dieses Forum passend angesehen wird. War jetzt beim Brandschützer.

    1. die Holzfassade geht nur in Teilbereichen über zwei Geschosse, im EGAbk. befinden sich 23 m² Holzfassade als Boden-Deckel-Schalung (neu), sonst Porenbeton (Bestand)

    2. eine Fassade hat einen 1 m tiefen Kragarm im Bereich des 01. OGs, diese Fassade ist vollflächig mit Holzschalung versehen

    2. im EG befinden sich keine Öffnungen in der Holzfassade (im Bestand Porenbeton neben der Holzfassade EG zwei Garagentore)

    3. es handelt sich um eine Nutzungseinheit.

    Der Brandschützer schlägt vor im Bereich der Gsschossdecke zwischen EG und 01. OGAbk. eine obere Abschottung der Hinterlüftung auszuführen mit 150 mm wetterbeständiger Faasadendämmplatte nicht brennbar A1 und die Zwischenräume der äußeren Holzlatten zur Traglattung mit 50 mm Holz zu verblocken. Damit wäre die obere Lüftungsöffnung der hiterlüfteten Holzverkleidung im EG geschlossen. Habe einen Fachartikel gratis aus dem Internet herntergeladen (http://www.quadriga-news.de ) und beigefügt. In diesem wird beschrieben, dass eine kleinteilige Holzfassade wie Boden-Deckel-Schalung ohne obere Hinterlüftung ausgeführt werden kann.

    A) hat jemand Erfahrungswert mit hinterlüfteten Holzfassaden mit nur einer Lüftungsöffnung? Zusätzlich könnte ich im Brandschutzgutachten angeben, dass alternativ auch eine Schürze zur Unterbrechung der Hinterlüftung eingebaut werden kann.

    Bin wieder für jeden Hinweis dankbar.

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Maria
  8. Schon mal versucht ...

    die Chancen einer Ausnahme/Befreiung von den entsprechenden Vorschriften zu klären.
  9. Nein, aber überlegt

    und dem Bauherren mitgeteilt dass diese Möglichkeit besteht ... wäre vermutlich erfolgreich. Von der Optik her schöner, bezüglich der Kosten ist die Frage ob der zusätzliche A1-Dämmstreifen mehr kostet als die Prüfung der Abweichung ...
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