VOB-Abrechnung Außendämmung: Vor oder nach Dämmung messen? Flächenberechnung!
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VOB-Abrechnung Außendämmung: Vor oder nach Dämmung messen? Flächenberechnung!

Hallo,
die Abrechnung nach VOBAbk. habe ich ja so lagsam kapiert (2,5 m² und so) aber jetzt zum Ende noch eine Frage: Wird bei der Außendämmung die m² nach der Dämmung also überall +12 cm oder bevor die Dämmung drauf kam gemessen?
Macht bei mir einige € aus.
Vielen Dank
Albrecht Schmidt
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  • schmidt
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    Die korrekte Abrechnung von Außendämmarbeiten nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. ? Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu erheblichen finanziellen Differenzen führen.

    Abrechnungsgrundlage: Maßgeblich für die Abrechnung der Dämmfläche ist grundsätzlich das Aufmaß vor Anbringen der Dämmung. Die Dicke der Dämmung selbst wird in der Regel nicht zur Abrechnungsfläche hinzugerechnet.

    Begründung: Die VOB legt Wert auf die tatsächlich bearbeitete bzw. bekleidete Fläche des Bauwerks. Die Dämmstoffdicke ist eine separate Leistung, die über Materialkosten und Montageaufwand abgerechnet wird.

    Ausnahme: In seltenen Fällen kann es im Vertrag abweichende Vereinbarungen geben. Diese sollten jedoch explizit und eindeutig formuliert sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau auf Klauseln zur Abrechnung der Dämmarbeiten. Im Zweifelsfall holen Sie eine rechtliche Beratung ein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Bedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festlegt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Aufmaß.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der tatsächlich ausgeführten Leistungen auf der Baustelle. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und sollte möglichst genau und nachvollziehbar sein.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsverzeichnis, Bauplan.
    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags und beschreibt detailliert die zu erbringenden Bauleistungen. Sie enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, Werkvertrag.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und der dazugehörigen Kosten. Sie dient als Grundlage für die Bezahlung der Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Rechnung, Zahlungsplan.
    Dämmung
    Dämmung bezeichnet Maßnahmen, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Dies kann durch den Einsatz von Dämmstoffen an Wänden, Dächern oder Böden erreicht werden.
    Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Isolierung, Energieeffizienz.
    Flächenberechnung
    Die Flächenberechnung ist die Ermittlung der Größe einer Fläche. Im Bauwesen wird sie beispielsweise zur Berechnung von Wand-, Dach- oder Bodenflächen benötigt.
    Verwandte Begriffe: Aufmaß, Geometrie, Bauplan.
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, VOB, Leistungsbeschreibung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Dämmstärke von der Planung abweicht?
      Abweichungen in der Dämmstärke sollten dokumentiert und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Eine Anpassung der Abrechnung kann erforderlich sein, wenn die Abweichung die Leistung wesentlich verändert.
    2. Wie werden Fenster- und Türöffnungen bei der Abrechnung berücksichtigt?
      Fenster- und Türöffnungen werden in der Regel von der Gesamtfläche abgezogen, da hier keine Dämmung angebracht wird. Das genaue Vorgehen sollte im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung festgelegt sein.
    3. Was ist bei der Abrechnung von zusätzlichen Leistungen zu beachten?
      Zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Anbringen von Eckprofilen oder speziellen Befestigungselementen, müssen gesondert aufgeführt und abgerechnet werden.
    4. Welche Rolle spielt das Aufmaßprotokoll bei der Abrechnung?
      Das Aufmaßprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das die Grundlage für die Abrechnung bildet. Es sollte von beiden Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) unterzeichnet werden und alle relevanten Maße enthalten.
    5. Was tun bei Unstimmigkeiten bei der Abrechnung?
      Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Auftragnehmer suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann eine Mediation oder ein Gutachten helfen.
    6. Wie lange habe ich Zeit, eine fehlerhafte Abrechnung zu reklamieren?
      Die Frist für die Reklamation einer fehlerhaften Abrechnung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen im Bauvertrag. In der Regel beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen fünf Jahre.
    7. Was bedeutet VOB/B?
      VOB/B steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B. Sie enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
    8. Wie wirkt sich die Wahl des Dämmmaterials auf die Abrechnung aus?
      Die Wahl des Dämmmaterials selbst hat keinen direkten Einfluss auf die Flächenberechnung. Allerdings können unterschiedliche Materialien unterschiedliche Montageverfahren erfordern, was sich auf die abgerechneten Arbeitsstunden auswirken kann.

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    • Streitigkeiten bei der Bauabrechnung
      Wie können Streitigkeiten vermieden oder beigelegt werden?
  2. da streiten sich die Gelehrten

    Foto von Martin Kempf

    der Landesinnungsverband empfiehlt, nach den fertigen Außenmaßen abzurechnen, wenn man die VOBAbk. ernst nimmt, müssten eigentlich die Rohbaumaße der unbekleideten Flächen genommen werden. Natürlich wird der Maler das für sich günstigere wählen. Wenn es so ist, ist die Frage, ob sich ein Streit lohnt ...
  3. @MK

    Foto von Lieselotte Tussing

    die VOB im Bild (jau, ich habe sie, weil ich schwarz auf weiß was zum Gucken brauche ;-)) ist als Text nach DINAbk. 18350,5.1.1.1 die Arbeiten an Fassaden zu den Außenarbeiten gehörig und die dazu gehörenden Abrechnungsmaße bestimmen sich nach der fertigen Bekleidung, d.h., die fertigen Maße der erbrachten Leistung.
    Wie siehst du das als Fachmann? Ist das nicht deutlich genug?
    • Name:
  4. hast recht TU,

    Foto von

    ich sollte mal öfter meine VOB im Bild updaten, oder wenigstens einen Blick reinwerfen. Da steht es eigentlich deutlich drin, dass die Maße der fertigen Beschichtung zu benutzen sind. Was ich in Erinnerung hatte, ist unter anderem ein Merkblatt des Fachverbands WDVSAbk. "Erläuterungen zu Aufmaß und Abrechnung von WDV Systemen" (leider kein Datum angegeben) in dem zu lesen ist: "Für Wärmedämm-Verbundsysteme gibt es bisher nur die Norm DINAbk. V 18559 "Begriffe, Allgemeine Angaben". Eine Norm, welche Aufmaß und Abrechnung regelt, fehlt noch. Ersatzweise können deshalb aus der VOBAbk. die ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten (Putzarbeiten, Stuckarbeiten)" oder die DIN 18363 "Maler- und Lackiererarbeiten (Maler-arbeiten, Lackiererarbeiten)" vertraglich vereinbart werden. Welche der beiden ATV gelten soll, muss schon in der Ausschreibung, spätestens im Vertrag angegeben werden, um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. "
    Ich folge aber eher der Meinung, dass WDVS, wie auch in der VOB im Bild bildlich gezeigt, zu den Maler-Lackiererarbeiten gehören und abrechnet werden sollen, nachdem diese Arbeiten nach langem Streit zwischen Haupt- und Nebengewerbe auch den Malerarbeiten zugerechnet werden (und so ein größerer Betrieb hier in der Innung, der nur Vollwärmeschutz (VWSAbk.) verbaut, auch keine Beiträge zur SOKA Bau nachzahlen muss, sondern in der Sozialkasse der Maler verbleiben kann ...)
  5. ok, also habe ich auch dann auch bei den 2,5 m² verloren?

    Danke für die schnelle Antwort,
    dann ist jede Öffnung die jetzt kleiner als 2,5 m² ist also zu übermessen? MIST!
    Wie wird denn eine Öffnung über 2,5 m² richtig nach VOBAbk. berechnet?
    Die Laibung kann ja eigentlich nicht nach dem m²-Preis berechnet werden (Da würden die Verputzer bestimmt schreien). Die Schienen und Leisten sind klar.
    Wir dachten nach "VOB" kann man nicht viel verkehrt machen. Haben die meisten auch so angeboten.
    Vielen Dank
  6. Die

    Foto von

    Leibungen werden meist nach laufenden Metern berechnet, wenn die Öffnungen über 2,50 m² groß sind und infolge dessen abgezogen werden. Es gibt  -  bei extra-tiefen Leibungen  -  auch die Möglichkeit, sie nach m² zu berechnen, dann allerdings entweder mit Zulage-Preis oder separaten, höherem Preis als die Gesamtfassade.
    Sie hätten das alles natürlich vorher erfahren können und nicht erst jetzt, wo die Rechnung auf dem Tisch liegt. Im Normalfall hätte ein Planer eine Kostenschätzung erstellt, mit der Sie grob hätten rechnen können. Nach Festlegung der Ausführungsart wäre dann ein Leistungsverzeichnis mit möglichst allen Eventualitäten gemacht worden und anhand der eingetragenen Preise der Unternehmer hätten Sie eine gute Gesamtübersicht gehabt. Der Planer hätte selbstverständlich automatisch die Abrechnungsmodi berücksichtigt.
    Tut mir leid, dass Sie keine angenehmere Auskunft bekommen können ...
    • Name:
  7. Wie ist die Fläche der Dämmung bei Verblenderbau zu berechnen?

    Ich habe etwas Verständnisprobleme bei der Abrechnung meines Bauunternehmers.
    Wir haben ein Verblenderbau. Zwischen Hintermauerwerk und Verblender ist Mineralwolle als Dämmung angebracht worden.
    Nun wurde von dem Bauunternehmen die Flächenangaben des Verblendermauerwerks für die Flächenberechnung der Dämmung angesetzt.
    Wir haben im ganzen Haus Rollladenkästen selbst eingebaut. Hierfür hat der Maurer über allen Fenstern und Terrassentüren eine Öffnung im Hintermauerwerk freigelassen. Da die Dämmung am Hintermauerwerk angebracht wurde und natürlich im Bereich der Rollladenkästen keine Dämmung angebracht wurde, habe ich das Verständnis, dass sich die Flächenberechnung auf das Hintermauerwerk beziehen müsste.
    Aufgrund der 2,5 m² Regel ergeben sich zusätzliche AbzAbk.üge, da mehrmals die Öffnungen im Hintermauerwerk (und die angebrachte Dämmung) über 2,5 m² betragen.
    Wenn nun die Flächenberechnung der Dämmung auf Basis des Hintermauerwerks, bzw. der real angebrachten Flächen basieren würde, so hätte man mehrmals einen Abzug durch die 2,5 m² Regel zu berücksichtigen. Der Bauunternehmer vertritt aber die Meinung, dass er das Verblendermauerwerk (Außenmaß) laut VOBAbk. ansetzten darf. Hiermit vergrößert sich zusätzlich noch die Differenz zwischen der realen Dämmfläche und der Abrechnungsfläche.
    Wie sieht die richtige Berechnung nach VOB in diesem Fall aus?
    Gruß
  8. sein Januar 2005 gibt es die DIN 18345 für WDVS

    und dort ist festgelegt, dass die Masse der fertigen Oberfläche zugrunde gelegt werden
  9. und bei anderer Dämmung?

    Wir haben aber kein WDVSAbk., sondern es wurde Mineralwolle angebracht.
    Außerdem, unser Vertrag mit dem Bauunternehmer wurde bereits im Jahr 2003 geschlosssen.
    Was gilt dann bei uns?
  10. Berechnung der Laibung bei übermessenen Flächen WDVS

    Hallo,
    Ich plane mein Haus mir 14 cmm WDVSAbk. zu dämmen.
    Volumen mehr als 250 m²
    In einen ersten Angebot berücksichtigte der Anbieter die Laibungen der Fenster gar nicht bez. einer Dämmung. Nach seiner Aussage würden ledichlich Eckprofile angebracht und die Flächen dann mit überputzt und gestrichen. Eine Dämmung sieht er nicht vor.
    Auf Nachfrage würde die Dämmung der Laibung inkl. Freischneiden ca. 23 E /lfm kosten
    Ich erstellte meinem Maler eine Aufstellung der gesamten Flächen die zu dämmen sind. Inkl einem Bereich oberhalb der Traufen.
    inkl einzeln ausgewiesen die Fensterflächen
    sowie der zu dämmenden Laibungen.
    In seinen neuen Angebot setzt er die Bruttofassadenflächen an. Die Laibungen berechnet er extra per lfm (hier 103 m) die großen Fensterflächen rechnet er jedoch nicht heraus. (30 m²) bei 64 €/m² macht das schon so einiges aus. Er erklärte sich bereit, dass das Ausschneiden der Fensterlaibungen duch uns gemacht wird.
    Wie ist der Korrekte Weg. Laibungen bei übermessenen Fenstern zusätzlich? Bei Flächen <2,5 ist das ja klar.
    Danke
  11. Leibungen gehen extra, unabhängig

    Foto von

    von der Größe der jeweiligen Öffnung. Abrechnung nach Meter.
  12. Danke

    Danke für die schnelle Antwort
  13. Berechnungsproblem Leibung bei Öffnungen>2,5 m²

    liebe versammelte sachkenntnisinhaber:)
    jetzt schiebe ich mal (m) ein aktuelles Abrechnungsproblem nach:
    1. Vollwärmeschutz d=16 cm vermeintlich vollständig ausgeschrieben und inzwischen ausgeführt
    2. zulageposition für 2 cm starke Dämmung der Leibungen aller Öffnungen in Ausschreibung vorhanden: angegeben wurde auch die Leibungstiefe, gemessen von der Außenkante neue Dämmung bis zum Fensterstock, dieser liegt etwa 12 cm von der alten wandkante nach innen. mengenangabe in lfm
    3. Öffnungen > 2,5 m² in nicht unerheblichem ausmaß vorhanden
    Maler stellt Rechnung und für Öffnungen >2,5 m² sieht das so aus:
    1. Position Fassadendämmung: öffnungsflächen > 2,5 m² werden abgezogen
    2. die Leibungsfläche wird berechnet, Grundlage Leibungstiefe 30 cm, mal die Leibungslänge. die Leibungsfläche addiert Maler zur Position Fassadendämmung d=16 cm (= teuer)
    2. Leibungslänge wird zusätzlich nochmal über die zulageposition in lfm abgerechnet.
    des mach mal immer so, sagt er  -  hat er damit recht?
    • Name:
    • Karl Salomon
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