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Feuchtigkeitsprobleme bei Fertigteilhaus durch Terrassenbau?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Feuchtigkeitsprobleme bei Fertigteilhaus durch Terrassenbau?

Wir haben ein neuerrichtetes Fertigteilhaus in "Holzriegelbauweise", was denke ich ident ist mit der in diesem Forum erwähnten "Holzständerbauweise". Das Haus steht auf einem Fertigbetonkeller ca. 50 cm. über dem Bodenniveau. Wir haben nun gartenseitig eine Terrasse errichtet, die Niveaugleich mit dem Wohnraum ist, d.h. die Terrassenfläche liegt nun auf Niveau Kelleroberkante. Die Terrasse besteht aus Schalsteinen, mit Schotter gefüllt und dann betoniert.
Über Umwege haben wir erfahren, dass die Baufirma bei Vorliegen eines solchen (in unserer Regie errichteten) Anbaus keine Gewährleistung für das Gebäude, insbesonders bezüglich Feuchtigkeitsschäden übernimmt, da Regen- und Schneenässe jetzt viel leichter in das Holz-Bauwerk vordringen können. Daraus ergeben sich zwei Fragen:
  • Stimmt das so?
  • Welche Maßnahmen sollten wir terrassenseits vornehmen, um ein Maximum an Sicherheit gegenüber Eindringen von Feuchte in das Bauwerk zu erreich?
  • Ist die Gefahr so schlimm, dass sich ein Wiederabriss der Terrasse empfiehlt? Ist natürlich machbar, macht uns aber auch nicht gerade glücklich.

Vielen Dank für jeden Tipp!

  • Name:
  • Markus Leopoldseder
  1. Wie ist denn der Fußpunkt ...

    Foto von Norbert Basqué

    des Hauses ausgebildet? Je nach Fassadenbeschaffenheit wird der Fußpunkt auf jeden Fall so ausgelegt, das Wasser, welches die Wand (Schlagregen) herabläuft, sicher über den Fußpunkt hinaus nach unten geleitet wird.
    Das wäre, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen wurden, in ihrem Fall nicht mehr möglich. Eventuell müsste eine Entwässerungsrinne zwischen Terrasse und Haus eingelassen werden. Dabei müsste eine wirksame Abdichtung (Siga Trocal-Folie etc.) vom Fußpuinkt in die Rinne erfolgen.
  2. Und die Anschlusshöhe?

    Wenn die Terrasse das gleiche Niveau aufweist wie der Fußboden, kann die erforderliche Anschlusshöhe von 15 cm nicht mehr eingehalten sein. Da wird auch eine Rinne nur wenig nutzen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Welche Höhenlage hat denn nun ...

    Foto von Martin Beisse

    ihre Terrasse. Sie schreiben "Niveaugleich mit dem Wohnraum ist, d.h. die Terrassenfläche liegt nun auf Niveau Kelleroberkante"; liegt denn die OK Terrasse jetzt auf der selben Höhe wie der Fertigfußboden?
    Dann liegt der Fußpunkt des Holzhauses unter Niveau Terrasse; da gibt es dann nur eins: Terrasse mindestens absenken bis auf Niveau OK Kellerrohdecke, besser noch 5-10 cm tiefer.
  4. Immer gleich abreißen?

    Vielleicht erst mal die Frage ob, trotz Niveagleiche die Absperrung 15 cm höher hochgeführt ist. Ist technisch auch Möglich. Macht nur keiner. Müsste man ja rüber steigen  -  bei der Tür. Weiter Frage, wie hoch ist der Dachüberstand? Kommt hier überhaupt Wasser  -  Spritzwasser hin. Kann das im angefüllten Bereich zwischen den Schalsteinen anstauende Wasser ablaufen? Es ist mir klar, dass hier gegen die 18195 in der Regel verstoßen wird. Das wird aber in der Regel sowieso und zwar bei Nebeneingangstüren und den Eingängen selber. Da ist kein Tritt mit Wandabschluss von 15 bis 30 cm. Die Frage mit dem Gewährleistungsausschluss ist natürlich ein Problem.
  5. das mit der Gewährleistung

    ist so, dass der Unternehmer dafür Gewähr leistet, dass sein Werk zum Zeitpunkt der Abnahme (!) nicht mit Mängeln behaftet ist und sich zum Gebrauch eignet ..., wenn dann dieser Zustand nachträglich verändert wird, hat das selbstverständlich Konsequenzen (wenn er darüber vorher nicht im Detail informiert war, wies gemacht werden sollte). Hat jemand die Planung gemacht?
    Was der Unternehmer über seine Gewährleistung meint oder über Umwege verbretet, ist weniger relevant.
  6. Wesch damit

    Was falsch ist bleibt immer falsch. Beim Holzrahmenbau immer Spritzwassersockel von 30 cm und keine Kompromisse. Dachüberstände schützen nicht vor Spritzwasserbelastung im Sockelbereich, es sei denn sie betragen 3.00 m.
    Jupp
  7. Vielen Dank

    Auf jeden Fall ein mal vielen Dank für die Anregungen! Die Terrasse ist auf Niveau Kelleroberkante, also nicht Wohnzimmer mit Estrich, Bodenbelag o.ä. Wenn ich richtig verstehe, könnte eine Maßnahme ein Vordach von mindestens 3 m sein. Der gegebene Dachüberstand beträgt ca. 0,5 m. War sowieso geplant, aber für später, und muss jetzt vielleicht gleich angegangen werden. Wie schnell aber? Überlebt mein Haus den Sommer oder ist schon beim nächsten Regen Gefahr in Verzug? Wo dringt das Wasser eigentlich genau ein? Am potentiell nicht abgedichteten Keller-"Sockel" ist klar. Wie kommt die Feuchte dann an die Holzkonstruktion? Kapillarwirkung des Betonkellers? Sonst noch ein Weg? Fußseitig der Haus-Holzkonstruktion kann ich übrigens ein Aluminium-Blech erkennen. Hat es eigentlich einen Sinn die Fuge zwischen Terrasse und Mauer abzudichten, z.B. mit Silikon beim Verfliesen? Die Terrassenneigung beträgt in etwa 2 Prozent, sodass Wasser abfließen kann. Bezüglich Gewährleistung ist es tatsächlich so, dass wir genau Null Informationen über die "Handhabung" unseres Hauses erhalten haben. Also nichts über Terrassenhöhe und übrigens auch nichts bezüglich Probleme durch Verletzung der Dampfsperre, wie ich es dankenswerterweise einem anderen Beitrag dieses Forums entnommen habe.
    • Name:
    • Markus Leopoldseder
  8. Gnaa! Wann wird Silikon endlich verboten?

    DAS IST KEINE Abdichtung!
    So, und jetzt nochmal, Wasser kann überall eindringen, hat nämlich einen "spitzen Kopf". Nicht nur in den Keller, sondern über die Tür auch unter den Estrich.
    Also Rinne davor mit Trittrost und vom Dachdecker abdichten lassen.
    • Name:
    • Martin Beisse
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