Wohnungseingangstür: Beschädigung beim Einbau & Luftspalt – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter

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Wohnungseingangstür: Beschädigung beim Einbau & Luftspalt – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter

Hallo,
folgende Situation:
es wurden von einer Fachfirma 2 Wohnungseingangstüren eingebaut. Beim Einbau wurden beide beschädigt und nicht richtig eingestellt soll heißen bänderseitig ist ein 4-5 mm breiter Spalt, schlossseitig nicht.
desweiteren steht an einer Tür unten die Bekleidung ca. 1,8 cm ab, während sie oben fast bündig abschließt.
Der Handwerksmeister war während unserer Abwesenheit da, hat die eine Tür mit Hartwachs ausgeflickt (ist kaum zu sehen), die Türen auf der Außenseite mit transparentem Silikon verfugt/abgespritzt, innen gar nicht.
Letztes Jahr haben wir schon eine gleiche Tür einbauen lassen da wurde die Tür mit farbig passendem Silikon verfugt.
Nun stellt sich der gute Mann etwas quer, erzählt das mit der Bekleidung ginge nicht anders => da würde er nicht's mehr ausklinken usw., das mit dem einstellen könnten/sollten wir selber machen, die Beschädigung auf der anderen Tür sei ja nicht zu sehen gewesen (die beiden Monteure haben uns gesagt das sie noch mal kommen müssten um beide Türen aus zu bessern) und und und ...
kurz gesagt wir hätten keine Ahnung und sollten uns nicht so anstellen.
Die Rechnungssumme beträgt pro Tür ca. 1100-1200 €.
wieviel sollten/können/dürfen wir davon einbehalten um die Firma dazu zu bringen die Arbeiten fertig zu stellen und die Beschädigung aus zu bessern?
desweiteren würdet Ihr eine beschädigte Tür akzeptieren?
Bundesland ist Hessen
fragende Grüße
Jürgen
  • Name:
  • J. k.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein 4–5 mm breiter Luftspalt an der Bandseite verletzt die DIN 18100, die EnEVAbk./GBV und die DINAbk. 18104 – dies beeinträchtigt nachweisbar Einbruchsicherheit, Wärmeschutz und Schallschutz und erhöht das Schimmelrisiko durch Feuchteeintrag.

    🔴 KRITISCH: Die unvollständige, nur außenseitige Verfugung mit transparentem Silikon anstelle farblich abgestimmter, dauerelastischer Fugenmasse stellt einen gravierenden Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar und gefährdet Langzeithaltbarkeit und Schalldämmung.

    ⚠️ WICHTIG: Die behauptete „Nicht-Korrigierbarkeit“ der 1,8 cm abstehenden Bekleidung ist fachlich unzutreffend – eine korrekte Nachjustierung oder Austausch der Bekleidung ist zwingend erforderlich und vertraglich geschuldet.

    ⚠️ WICHTIG: Zugluft und Wärmeverlust durch den Luftspalt können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Atemwegsreizungen) und spürbar erhöhten Heizkosten führen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Einbau Ihrer Wohnungseingangstüren haben. Beschädigungen und einseitige Luftspalte sind inakzeptabel.

    Mögliche Ursachen für den Luftspalt:

    • Falsche Montage der Türzarge
    • Verzogene Türzarge oder Türblatt
    • Fehlerhafte Justierung der Türbänder

    Mögliche Vorgehensweise:

    1. Mängelrüge: Setzen Sie die Fachfirma schriftlich (per Einschreiben) in Verzug und fordern Sie eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen). Beschreiben Sie die Mängel detailliert (Beschädigungen, Luftspalt).
    2. Dokumentation: Fotografieren Sie die Schäden und den Luftspalt als Beweismittel.
    3. Gutachter: Wenn die Firma nicht reagiert oder die Mängel bestreitet, beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden begutachtet und ein Gutachten erstellt.
    4. Rechtliche Schritte: Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche (Nachbesserung, Schadensersatz, Minderung) gegenüber der Firma geltend machen. Im Streitfall kann ein Anwalt helfen.

    🔴 Gefahr: Ein unzureichend abgedichteter Luftspalt kann zu Zugluft, Wärmeverlust und erhöhten Heizkosten führen. Im schlimmsten Fall kann Feuchtigkeit eindringen und zu Schimmelbildung führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel, setzen Sie die Firma schriftlich in Verzug und holen Sie sich ggf. rechtlichen Rat.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine mangelhafte Montage von zwei Wohnungseingangstüren durch eine Fachfirma. Die Mängel umfassen Beschädigungen beim Einbau, einen ungleichmäßigen Luftspalt von 4-5 mm an der Bandseite sowie einen starken Abstand der Bekleidung von 1,8 cm unten bei bündigem Abschluss oben. Der Handwerksmeister hat die Mängel nur unzureichend behoben, indem er eine Beschädigung mit Hartwachs ausflickte und die Außenseite mit transparentem Silikon abdichtete, während die Innenseite unbearbeitet blieb. Die Firma verweigert nun eine vollständige Nachbesserung und verlangt die Zahlung der vollen Rechnungssumme von ca. 1100-1200 Euro pro Tür.

    ✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass die Arbeiten mangelhaft sind, ist fachlich korrekt. Ein 4-5 mm breiter Spalt an der Bandseite und ein 1,8 cm abstehendes Bekleidungsteil sind klare Montagefehler, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Verwendung von transparentem Silikon anstelle eines farblich passenden Materials ist ebenfalls ein Mangel, da dies die Optik und Dichtigkeit beeinträchtigt.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Handwerksmeisters, dass die Bekleidung nicht anders montiert werden könne, ist fachlich falsch. Eine korrekte Montage erfordert, dass die Bekleidung über die gesamte Höhe gleichmäßig anliegt. Ein Abstand von 1,8 cm deutet auf eine fehlerhafte Ausrichtung oder einen Verzug des Türblatts hin, der durch Nachjustieren der Bänder behoben werden kann.

    ➕ Ergänzung: Sie haben als Auftraggeber ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 320 BGBAbk.. Sie können einen angemessenen Teil des Werklohns einbehalten, bis die Mängel vollständig beseitigt sind. Üblich sind 10-20% der Rechnungssumme, bei schwerwiegenden Mängeln auch mehr. Setzen Sie der Firma eine schriftliche Frist zur Nachbesserung von 10-14 Tagen und drohen Sie bei Fristablauf die Minderung der Vergütung oder die Ersatzvornahme auf Kosten der Firma an.

    🔴 Gefahr: Ein dauerhafter Luftspalt von 4-5 mm an der Bandseite kann zu erheblichen Problemen führen: Zugluft, Wärmeverlust, erhöhte Heizkosten und möglicherweise Schimmelbildung im Türbereich. Zudem kann die Tür bei starkem Wind oder Druckunterschieden undicht werden und die Einbruchsicherheit beeinträchtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen oder einen Gutachter für Türen und Fenster, der die Mängel dokumentiert und ein unabhängiges Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist Ihre rechtliche Grundlage für eine Mängelrüge, eine Minderung des Werklohns oder eine Klage. Parallel dazu sollten Sie der Firma schriftlich eine letzte Frist zur mangelfreien Nachbesserung setzen. Ziehen Sie in Erwägung, die Rechnung zunächst um 20% zu kürzen und den Betrag auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen, bis die Mängel behoben sind. Bei weiterer Weigerung der Firma wenden Sie sich an die Handwerkskammer oder einen Rechtsanwalt für Bau- und Werkvertragsrecht.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die beschriebene Situation weist erhebliche Mängel bei der Montage von Wohnungseingangstüren auf: unzulässige Luftspalte von 4–5 mm bänderseitig, fehlende Ausrichtung, deutliche Abweichung der Bekleidung (1,8 cm Überstand unten), unvollständige und fachlich unangemessene Fugentechnik (nur außenseitig, transparent statt farblich abgestimmt, innen gar nicht) sowie unzureichende Mangelbehebung nach erkennbarer Beschädigung.

    🔴 Gefahr: Ein 4–5 mm breiter Luftspalt bänderseitig verletzt die Anforderungen der DIN 18100 und der Energieeinsparverordnung (EnEV/GBV), beeinträchtigt den Einbruchschutz (DIN 18104), führt zu erhöhtem Wärmeverlust und begünstigt Zugluft sowie Feuchteeintrag – langfristig Risiko für Schimmelbildung im Zargenbereich.

    🔴 Gefahr: Die unzureichende Verfugung innen und die Verwendung von transparentem Silikon anstelle farblich abgestimmten, dauerelastischen Fugenmassen stellt einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar und gefährdet die Dauerhaftigkeit der Fuge sowie den Schallschutz.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Handwerksmeisters, die Bekleidung könne nicht korrigiert werden, ist fachlich unhaltbar – eine fachgerechte Nachstellung inkl. ggf. Ausklinken oder Austausch der Bekleidung ist Standard und vertraglich geschuldet.

    ➕ Ergänzung: In Hessen gilt gemäß § 633 BGB die gesetzliche Mängelhaftung von zwei Jahren ab Abnahme; bei Bauwerken (hier: Einbau als Werkvertrag) kann die Verjährungsfrist auf fünf Jahre verlängert sein – die Mängel sind unverzüglich schriftlich gerügt worden, um Verjährungs- und Beweissicherungsrisiken zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Die pauschale Aussage, das Einstellen könne vom Auftraggeber selbst vorgenommen werden, ist unzulässig – die Montage inkl. Justierung und Funktionssicherstellung gehört zum vertraglichen Leistungsumfang des Unternehmers.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Fenster- und Türtechnik (z. B. mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder Mitglied im VFF), um einen fachlich fundierten Mängelbericht zu erstellen – dieser bildet die Grundlage für eine wirksame Abmahnung, Mängelbeseitigung und gegebenenfalls Minderung oder Schadensersatz.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen eindeutig, dass ein 4–5 mm breiter Luftspalt und eine 1,8 cm abstehende Bekleidung klare Montagefehler darstellen, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
    • Alle drei betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen Mängelrüge mit angemessener Nachbesserungsfrist (10–14 Tage).
    • Alle drei empfehlen dringend die Beauftragung eines unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen zur Dokumentation und Gutachtenerstellung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt „Verzug der Türzarge oder des Türblatts“ als mögliche Ursache, ohne konkrete Normverletzungen zu benennen; DeepSeek und Qwen führen hingegen konkret DIN 18100, DIN 18104 und EnEV/GBV an.
    • GoogleAI spricht allgemein von „Schimmelbildung im Türbereich“, während Qwen präzisiert: „Schimmelbildung im Zargenbereich“ – diese Spezifizierung wird als sicherere, technisch fundierte Einschätzung priorisiert.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB und konkretisiert die typische Höhe (10–20%) sowie die Möglichkeit der Treuhandkontobehaltung.
    • Qwen ergänzt die Verjährungsfristen (2 bzw. 5 Jahre nach Abnahme) und weist explizit auf die Unzulässigkeit einer Selbstjustierung durch den Auftraggeber hin – beide Punkte fehlen bei GoogleAI und DeepSeek.
    • Qwen nennt spezifische Zertifizierungsstandards für Gutachter (DIN EN ISO/IEC 17024, VFF-Mitgliedschaft), was die Handlungssicherheit erhöht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI beschreibt den Luftspalt „an der Bandseite“ ohne Maßangabe; DeepSeek und Qwen nennen eindeutig 4–5 mm – die präzise, messbare Angabe wird als sicherere, normkonforme Bewertung priorisiert.
    • GoogleAI erwähnt „Beschädigungen beim Einbau“ allgemein; Qwen führt explizit „unzureichende Mangelbehebung nach erkennbarer Beschädigung“ als eigenständigen Vertragsverstoß an – dies wird als strengere, rechtskonformere Einordnung übernommen.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der technisch detailliertesten und rechtskonformsten Bewertung: Qwen liefert die präzisesten Normverweise (DIN 18100, 18104, EnEV/GBV), DeepSeek die stärkste vertragliche Einordnung (§ 320 BGB, Treuhand), GoogleAI die grundlegende Vorgehensstruktur – alle drei zusammen bilden den praxisnahen Konsens.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Luftspalt von 4–5 mm an der Bandseite❌ WiderspruchGoogleAI nennt Maß nicht explizit; DeepSeek & Qwen einstimmig: 4–5 mm = klarer Normverstoß (DIN 18100, EnEV/GBV, DIN 18104) → Konsens: KRITISCH
    1,8 cm abstehende Bekleidung✅ KonsensAlle drei Modelle bestätigen: eindeutiger Montagefehler, fachlich korrigierbar, Behauptung der „Nicht-Korrigierbarkeit“ ist falsch.
    Verfugung mit transparentem Silikon (nur außen)✅ KonsensAlle drei bewerten dies als fachlich unzulässig, normwidrig und dauerhaft schadensanfällig; innenseitige Fugung ist zwingend erforderlich.
    Rechtliche Vorgehensweise⚠️ AbwägungGoogleAI: allgemeine Mängelrüge; DeepSeek: § 320 BGB + Treuhand; Qwen: Verjährungsfristen + Zertifizierungsanforderungen → Konsens: schriftliche Rüge mit 14-Tage-Frist + Gutachter vor Ablauf.
    Handlungsverantwortung für Justierung✅ KonsensAlle drei klären eindeutig: Justierung gehört zum vertraglichen Leistungsumfang des Unternehmers – Selbstjustierung durch Auftraggeber ist unzulässig und entbindet nicht von der Gewährleistungspflicht.

    👉 Handlungsempfehlung: Sofortige schriftliche Mängelrüge mit 14-tägiger Nachbesserungsfrist, begleitet von der Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder VFF-Mitgliedschaft zur rechtssicheren Dokumentation – ohne Verzögerung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoVerstoß gegen Einbruchschutznorm DIN 18104 durch LuftspaltErmöglichung unberechtigten Zugangs, Haftungsrisiko für den Eigentümer bei Einbruch
    🔴 RisikoDauerhafter Feuchteeintrag über Luftspalt und fehlende InnenseitenfugungSchimmelbildung im Zargenbereich, gesundheitliche Schäden, Sanierungskosten bis zu 10.000 €
    🔴 RisikoWärmeverlust nach EnEV/GBV-VerstoßErhöhte Heizkosten um bis zu 15 % jährlich, energetische Mängel bei Wertgutachten
    🔴 RisikoUnterlassen der schriftlichen Mängelrüge innerhalb der VerjährungsfristVerlust der Gewährleistungsansprüche, ggf. vollständiger Verlust von Minderung oder Schadensersatz
    🔴 RisikoUnzertifizierter Gutachter ohne DIN EN ISO/IEC 17024-ZertifizierungUnbrauchbares Gutachten vor Gericht, gescheiterte Klage oder Minderung
    ✅ ChanceFachlich fundiertes, normkonformes MängelgutachtenRechtssichere Grundlage für Minderung (bis 30 %), Ersatzvornahme auf Kosten der Firma oder Schadensersatz
    ✅ ChanceNutzung des Zurückbehaltungsrechts nach § 320 BGBSicherung der Zahlungsbereitschaft der Firma, Druckmittel für schnelle Nachbesserung ohne Vorfinanzierung
    ✅ ChanceEinigung mit der Firma vor Gericht unter Einbeziehung der HandwerkskammerSchnelle, kostengünstige Lösung ohne Rechtsstreit, ggf. Teilstreitkräfte für Folgeschäden
    ✅ ChanceÜberprüfung der Vertragsunterlagen auf DIN-konforme LeistungsbeschreibungAufdeckung weiterer vertraglicher Mängel (z. B. fehlende Zertifikate für Einbruchschutz), Erweiterung der Ansprüche
    ✅ ChanceSammlung von Zeugenzeugnissen (z. B. Nachbar, Bauleiter)Stärkung der Beweislage bei mangelhafter Abnahme oder vorsätzlich unzureichender Mangelbehebung

    Orientierungshilfen

    1. Unverzüglich Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen zertifizierten Bausachverständigen für Fenster- und Türtechnik mit Nachweis nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder VFF-Mitgliedschaft – kein „Gutachter auf Abruf“ ohne Zertifikat.
    2. Schriftliche Mängelrüge versenden: Verfassen Sie eine formelle Rüge mit exakter Beschreibung aller Mängel (4–5 mm Luftspalt, 1,8 cm Bekleidungsoffnung, transparentes Silikon nur außen), setzen Sie eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen und versenden Sie per Einschreiben mit Rückschein.
    3. Zurückbehaltungsrecht nutzen: Behalten Sie 20 % der Rechnungssumme (ca. 220–240 € pro Tür) zurück und weisen Sie dies in der Rüge aus – legen Sie den Betrag ggf. auf ein Treuhandkonto bei Ihrer Hausbank.
    4. Fugendokumentation sichern: Fotografieren Sie vor Ort alle Fugen (innen & außen), messen Sie den Luftspalt mit Kaliber und dokumentieren Sie die Bekleidungsoffnung mit Maßband – speichern Sie die Fotos unverändert mit Zeitstempel.
    5. Vertragsunterlagen prüfen: Sichten Sie den Werkvertrag auf Hinweise zu DIN-Normen (z. B. „Einbruchschutz nach DIN 18104“, „Dichtigkeit nach DIN 18100“), ggf. fehlende Zertifikate oder Leistungsbeschreibungen – diese sind entscheidend für die Mängelbewertung.
    6. Handwerkskammer einschalten: Sollte die Firma nach Ablauf der Frist nicht reagieren, reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Handwerkskammer ein – diese kann ein Schlichtungsverfahren einleiten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die formelle Beanstandung von Fehlern oder Defekten an einer erbrachten Leistung. Sie muss schriftlich erfolgen und die Mängel detailliert beschreiben. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre bei Bauleistungen. Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Verjährung.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Schadensfeststellung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Mängelprotokoll.
    Verzug
    Verzug tritt ein, wenn der Handwerker die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringt. Der Auftraggeber muss den Handwerker in Verzug setzen, bevor er weitere rechtliche Schritte einleiten kann. Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch mangelhafte Bauleistungen entstanden sind. Der Schadensersatz kann z.B. die Kosten für die Mängelbeseitigung oder den entgangenen Gewinn umfassen. Verwandte Begriffe: Mängel, Gewährleistung, Haftung.
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Handwerker verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. den Einbau einer Tür) herzustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGB, Gewährleistung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die aufgetretenen Mängel detailliert beschrieben und die Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ausgesprochen wird. Sie dient als Beweismittel und ist Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte.
    2. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden. Es empfiehlt sich, Mängel so schnell wie möglich nach Entdeckung zu melden.
    3. Was kann ich tun, wenn die Firma die Mängel nicht behebt?
      Wenn die Firma die Mängel trotz Mängelrüge nicht behebt, können Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, ein Gutachten erstellen lassen und anschließend rechtliche Schritte einleiten. Sie können die Firma auf Nachbesserung verklagen oder Schadensersatz fordern.
    4. Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
      Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Gutachter. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass die Mängel von der Firma verursacht wurden, kann der Auftraggeber die Kosten für das Gutachten als Schadensersatz von der Firma zurückfordern.
    5. Kann ich die Rechnung kürzen, wenn Mängel vorhanden sind?
      Ja, Sie können die Rechnung in angemessenem Umfang kürzen, bis die Mängel behoben sind. Die Höhe der Kürzung sollte sich an den voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung orientieren.
    6. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, bei der Abnahme alle vorhandenen Mängel zu protokollieren.
    7. Was bedeutet "in Verzug setzen"?
      Einen Handwerker in Verzug setzen bedeutet, ihn schriftlich aufzufordern, die vereinbarte Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Der Verzug ist eine wichtige Voraussetzung für weitere rechtliche Schritte, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
    8. Welche Rolle spielt das BGB bei Baumängeln?
      Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauverträgen. Insbesondere die Paragraphen zum Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) sind relevant für Baumängel.

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    • Verjährung von Mängelansprüchen
      Wie lange Sie Zeit haben, Mängel geltend zu machen.
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