1. Wenn man nur Bauvorlageberechtigung braucht, würde es genügend bei kostengünstigerem (inwieweit?) Ingenieurkammer (anstatt Architektenkammer) Mitglied zu sein. Gibt es gravierende Unterschiede zwischen diese 2 Kammern? welche?
2. Man ist erst vorlageberechtigt wenn man in Kammer eingetragen ist. Wieso wird schon beim Antrag den Haftpflichtversicherungsnachweis verlangt? Als Angestellter braucht man ja solche Versicherung nicht.
Kann man mir helfen die Frage zu beantworten?