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Bauleiter = Bauzeichner NRW
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauleiter = Bauzeichner NRW

Wir haben im letzten Jahr einen großen Umbau durchgeführt. Durch ein zufälliges treffen eines alten Bekannten, haben wir jetzt erfahren, das unser damaliger "Architekt" gar nicht die Ausbildung eines solchen hat. Er ist gelernter Bauzeichner. Dies soll nun nicht abwertend klingen, nur fragen wir uns. ob er den Umbau/Anbau (Invest. Volumen =1,6 Mill) überhaupt mit dieser Ausbildung hätte machen dürfen. Die Bauanträge wurden durch eine andere Person, welche eine Bauvorlageberechtigung hat unterzeichnet. Dies haben wir jetzt erst herausgefunden bzw. entdeckt. Diese Person selber haben wir auch dementsprechend nie kennengelernt. Abgerechnet wurde die ganze Sache nach HOAIAbk. und bezahlt ist sie auch komplett mittlerweile (Lp 1-9). Irgendwie schmeckt uns die ganze Geschichte im nachhinein gar nicht. Hätte unser "Architekt" welcher "nur" Bauzeichner ist dies alles gedurft?
  1. Die Anforderungen ...

    der LBOAbk. NRW an Bauleiter kenne ich nicht. Vielleicht äußert sich ein Kollege aus NRW noch dazu.
    Zum Rest folgende Bemerkungen:

    1) Wenn er Ihnen gegenüber als Architekt aufgetreten ist, wäre das ein Missbrauch der geschützten Berufsbezeichnung >>Architekt<<. Diese dürfen nur Mitglieder der Architektenkammern führen.

    2) Kammermitglieder sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben. Hier wäre schon mal zu klären, ob der Bauzeichner eine solche hat (te)

    3) Wenn er die Genehmigungsplanung an einen Dritten vergibt, ist das nach außen hin nicht weiter schlimm. Zumindest unschön ist es, Ihnen das nicht mitzuteilen.
    Da es aber nicht unüblich ist, das eine andere Person Ausführungsplanung und Bauleitung macht als der Ersteller des Bauantrags, hat dies keine rechtlichen Folgen für Sie (außer einem ggf. nicht zulässigen Bauleiter).

    4) Eine Abrechnung nach HOAIAbk. ist in Ordnung. Die HOAI gilt für Leistungen, die in der HOAI stehen  -  unabhängig von der Qualifikation des Erbringers.
    Hier wäre allerdings zu prüfen, ob wirklich alle Leistungen auch erbracht wurden.

    5) Sie schreiben, Sie hätten LPAbk. 9 voll bezahlt. Ist der Abschluss der Baumaßnahme denn schon länger als 5 Jahre her? Wenn nein, dann hätte er LP noch gar nicht abrechnen dürfen!

    Wenn Sie Sorge hinsichtlich seiner Fachkenntnisse und Qualifikation haben, lassen Sie die Detailplanungen doch einmal überprüfen, ob diese den Fachregeln entsprechen.
    Wenn ja, wird er auch bei der Ausführung gewusst haben, was zu beachten ist. Wenn nein => dann müsste Mensch weitersehen.

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