Bauleiter = Bauzeichner NRW
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauleiter = Bauzeichner NRW
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Die Anforderungen ...
der LBOAbk. NRW an Bauleiter kenne ich nicht. Vielleicht äußert sich ein Kollege aus NRW noch dazu.
Zum Rest folgende Bemerkungen:1) Wenn er Ihnen gegenüber als Architekt aufgetreten ist, wäre das ein Missbrauch der geschützten Berufsbezeichnung >>Architekt<<. Diese dürfen nur Mitglieder der Architektenkammern führen.
2) Kammermitglieder sind verpflichtet, eine Berufshaftpflicht zu haben. Hier wäre schon mal zu klären, ob der Bauzeichner eine solche hat (te)
3) Wenn er die Genehmigungsplanung an einen Dritten vergibt, ist das nach außen hin nicht weiter schlimm. Zumindest unschön ist es, Ihnen das nicht mitzuteilen.
Da es aber nicht unüblich ist, das eine andere Person Ausführungsplanung und Bauleitung macht als der Ersteller des Bauantrags, hat dies keine rechtlichen Folgen für Sie (außer einem ggf. nicht zulässigen Bauleiter).4) Eine Abrechnung nach HOAIAbk. ist in Ordnung. Die HOAI gilt für Leistungen, die in der HOAI stehen - unabhängig von der Qualifikation des Erbringers.
Hier wäre allerdings zu prüfen, ob wirklich alle Leistungen auch erbracht wurden.5) Sie schreiben, Sie hätten LPAbk. 9 voll bezahlt. Ist der Abschluss der Baumaßnahme denn schon länger als 5 Jahre her? Wenn nein, dann hätte er LP noch gar nicht abrechnen dürfen!
Wenn Sie Sorge hinsichtlich seiner Fachkenntnisse und Qualifikation haben, lassen Sie die Detailplanungen doch einmal überprüfen, ob diese den Fachregeln entsprechen.
Wenn ja, wird er auch bei der Ausführung gewusst haben, was zu beachten ist. Wenn nein => dann müsste Mensch weitersehen.