Uneinigkeit mit Architekten wegen Festverglasung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Uneinigkeit mit Architekten wegen Festverglasung

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserem Neu- / Umbau (Neubau, Umbau) haben wir uns auf Vorschlag unseres Architekten für ein feststehendes Eckfenster entschieden. Er stellte mir das Eckfenster als große luftige Scheiben mit viel Licht für den großen Raum dar. Geplant war ein Fenster von jeweils 2 auf 1 Meter über Eck. Durch verschiedene für ihn vorhersehbare Umstände schrumpfte das Fenster auf zwei Festverglasungen mit Eckpfeiler mit jeweils 1,55 auf 0,75 Meter reiner Glasfläche.
Unter dem einen Eckfenster befindet sich auf 3,50 Metern Länge und 3 Metern Breite eine Terrassenüberdachung aus Glas. Als ich ihn fragte, wie ich nun die Festverglasung von außen Putzen soll, war seine Antwort: Fenster bräuche man eh nicht so oft Putzen, und ansonsten könne ich mich ruhig auf das schräge 3 Meter hohe Glasdach stellen.
Meiner Meinung nach ist das Ganze eine reine Fehlplanung.
Muss ich mir das wirklich so gefallen lassen? Kann von mir als 65ig-jähriger Frau erwartet werden, dass ich mich zum Fensterputzen auf das schräge Glasdach Stelle?
Muss ich von einem Architekten, der 9.000 € Honorar verlangt, so eine Fehlplanung hinnehmen?
Welchen Ratschlag haben sie für mich?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
  • Name:
  • Rosemarie W.
  1. Ein Bild ...

    wär zum besseren Verständnis hilfreich
    Gruß
  2. klasse!

    die Aussage würde ich mir schriftlich geben lassen ..
    (und dann überprüfen lassen)

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