Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung  -  Minderung Architektenhonorar?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Mangelhafte Schlussrechnungsprüfung  -  Minderung Architektenhonorar?

In der Prüfung der Schlussrechnung des Rohbauunternehmens waren viele Fehler enthalten. Insbesondere auch die Korrekturen durch den Architekten waren fehlerhaft. Für einige Punkte sind falsche Massen angesetzt worden, eingebaute Teile wurden gestrichen und gestrichene Punkte waren vom Unternehmer (einschließlich Bestätigung durch Bauleiter im Bautagebauch) erbracht worden.
Einige der Fehler waren offensichtlich; Auf diese angesprochen, hat sie der Architekt bestätigt, eine Neuberechnung ist aber nicht erfolgt.
Daraufhin haben wir die Schlussrechnung Punkt für Punkt geprüft, und es sind viele (>20) weitere Fehler ans Tageslicht gekommen, die in der Verhandlung mit dem Rohbauunternehmen bestätigt wurden.
Können wir dem Architekten unseren Aufwand für die Nachprüfung seiner Schlussrechnungsprüfung in Rechnung stellen?
Pach/Bayern
  1. Wohl nicht ...

    Sie hätten/müssten Ihren Architekten zu einer Nachbesserung seiner Schlechtleistung auffordern (müssen).
    Erst wenn er die verweigert oder wieder vergeigt, wäre mit ein bissel Brimborium eine Aufrechnung möglich.
    Wobei noch zu klären wäre, warum die Streichung geleisteter Arbeiten erfolgte?
    Kostensanierung : (
    Arbeiten ohne Auftrag
    Im Angebot enthalten = Doppelberechnung
    Dusseligkeit
  2. Ich kann die Fehler aber erst durch die Prüfung finden?

    Das ist ja schwierig; ich kann Fehler ja nur finden, wenn ich die Rechnung nachprüfe. Wenn ich aber geprüft habe, dann habe ich die Leistung ja bereits erbracht.
    Das bedeutet: Ich kann ja nicht auf Verdacht den Architekten anmahnen, die Schlussrechnung nochmals zu prüfen, bevor ich nicht weiß, welche Fehler er gemacht hat. Damit entfällt für mich die Möglichkeit, vor der Prüfung anzumahnen.
    Umgekehrt: wenn ich die Fehler gefunden habe, den Architekten zur Nachbesserung anmahne, dann habe ich die Leistung ja erbracht, auch wenn die Fehler behoben werden.
    Da liegt eben der Hase im Pfeffer.
  3. Hier wird kein Hase ...

    gepfeffert.
    Wenn Sie einen oder ein paar Fehler finden, dann könnten Sie ja z.B. sagen:
    > >Prüf bitte mal richtig, beseitige ALLE Fehler<<
    Finden sich dann noch welche, sähe es anders aus als jetzt.
    Ach ja  -  Prüfaufwand. Den haben Sie erstmal sowieso! Egal, ob Sie Fehler finden oder nicht!
    Also ist DAS kein Schaden!
  4. Tja,

    dann hätte es genügt einen "Fehler" zu finden und den Mangel zu Rügen.
    Hätte man jemand anderen mit der Nachprüfung beauftragt wären die Kosten eventuell (bei verweigerter Nachprüfung) geltend zu machen.
    Wo kein Schaden, da kein Ersatz, vor allem wie zu beziffern?
    Wäre das gleiche eine Werkstatt macht bei einer Inspektion die vereinbarte Probefahrt vergessen und ein "Quietschen" nicht entdeckt wurde. Nach 20 km Fahrt stellt der Kunde den Grund des Quietschens fest und will die Fahrzeit und Auslagen gezahlt haben?
  5. Gerügt habe ich ja,

    Aber keine Frist mit Ersatz-Vornahme-Androhung gesetzt.
    Auf die Rüge kam ja zurück: Stimmt sie haben recht, das haben wir falsch geprüft.
    Aber eine Berichtigung ist nicht erfolgt.
    Die genaue Nachprüfung habe ich ja erst danach vorgenommen, als der Architekt trotz meiner Mängelrüge nichts weiter unternommen hat.
  6. Minderung

    ist m.M. nach etwas ganz anderes.
    Das wäre eine Zahlung / Abzug von einem Entgelt als "Entschädigung" für einen nicht mehr zu behebenden Mangel, um quasi mit dem Mangel am Gewerk "leben zu können".
    Mal eine Frage? Um welche Abweichungen handelt es sich eigentlich? Und? Rechenfehler oder Abrechnungsfehler?
  7. Abweichungen:

    Größenordnung 5 T€, addiert sowohl zugunsten des Unternehmers als auch zu meinen Gunsten.
    Allerdings hat der Unternehmer alle Fehler, die zu seinen Ungunsten gewesen wären, moniert und nachgefordert. Auch auf diese Nachberechnung durch den Unternehmer gab es von Seiten des Architekten keine Antwort.
    Mein Prüfaufwand war in etwa so hoch wie vom Architekten veranschlagt: Posten für Posten, jedes Aufmaß geprüft (bis auf die Stahlmengen), gesamt 40 h.
    Das sehe ich als meinen Schaden, den ich ersetzt haben will.
    Die von uns nicht gewünschten aber vom Architekten ohne unser Wissen beauftragten Posten stehen noch auf einem anderen Blatt.
  8. So was kommt von sowas ...

    Wenn man die Formalien nicht beachtet ...
    Aber zur Sache:

    1) WARUM hat der Architekt, die Zahlen nicht mitgerechnet?

    • zu blöd
    • Kosten drücken
    • Anweisung vom Bauherren, Rechenfehler zu Ungunsten des Bauherren nicht zu korrigieren

    Bitte klare Angaben, dann sehen wir weiter.
    ++++
    Arbeiten ohne Auftrag.
    Nu wird es spannend. Wenn Sie Arbeiten, die Ihr Architekt ohne Vollmacht beauftragt, sehen und nicht zurückweisen/beanstanden, sondern akzeptieren, dann können Sie dafür den Architekten zumindest nicht allein verantwortlich machen!
    Warum haben SIE dem Bauunternehmer nicht gesagt >> Hey, das will ich nicht<Außerdem fragt sich, ob der Architekt wirklich beauftragt hat. Und ob der Bauunternehmer sich ungeprüft auf die Zulässigkeit der Beauftragung verlassen durfte.
    Das sind immer Gratwanderungen  -  für alle Seiten. Wobeiauch klar sein sollte, dass manche Kollegen hier deutlich IM Abgrund wandeln!

  9. Herr Dühlmeyer, Ihre Antworten sind nicht sehr hilfreich ...

    Es ist ja alles fertig gebaut. Als Bauherr kann man nicht erkennen, ob die einzelne Leistung im Paket enthalten ist oder vom Architekten einzeln beauftragt wurde.
    Zunächst enthielt die Rechnungsprüfung einige offensichtliche Fehler, die im wesentlichen zu unseren Ungunsten waren. Also habe ich dem Architekten geschrieben, dass hier Fehler vorhanden sind.
    Der Architekt hat zunächst suffisant geantwortet, dass ich das ja wohl aus Mangel an Fachkenntnis gar nicht entscheiden könne, er aber gnädigerweise die Fragen zur Rechnung seinem Bauleiter gebe, damit er sie beantworte.
    Die Antworten waren klar: Ein Teil ist von mir ungerechtfertigt beanstandet worden, aber in der Größenordnung von 2,5 T€ wurden Mängel zugegeben (s.o.). Aber eben, eine Nachberechnung oder weitere Aktion ist nicht erfolgt.
    Also habe ich mich hingesetzt, geprüft und gerechnet, und bin in sehr vielen Punkten zu einem anderen Schluss gekommen, als der Architekt.
    Viele Punkte hatte ich nicht beauftragt, die als Nachtrag abgerechnet wurden. Also habe ich dem Bauunternehmen geschrieben: Nicht beauftragt.
    Das Abuunternehmen hat geantwortet: doch beauftragt, hier ist die Unterschrift des Bauleiters.
    Was soll ich zurückweisen? Leistung erbracht, der Bauunternehmer bezieht sich auf den Auuftrag des Architekten.
    Dann gibt es Punkte, da stimmt die Berechnung des Unternehmers nicht: Also nachgerechnet, vom Unternehmer akzeptiert und von der Schlussrechnung gestrichen.
    Dann gibt es Punkte, die wurden nicht erbracht, aber vom Architekten genehmigt. Also habe ich die in der Schlussrechnung gestrichen, das hat der Bauunternehmer akzeptiert.
    Jetzt fühle ich mich vom Architekten im Stich gelassen und will wenigstens den Aufwand für die Nachprüfung abziehen.
    Bei den von uns nicht beauftragten Leistungen ist zu klären, ob sie unumgänglich notwendig waren, wenn ja, ob sie der Höhe nach berechtigt sind. Das ist aber ein anderes Thema.
  10. Was wäre denn hilfreich?

    Das ich sage >Behalten Sie mal einMag sein, dass es das ist, was Sie hören wollen. Es ist aber nicht das, was sich aus den spärlichen Fakten ableiten lässt.
    Ich kann nichts dafür, wenn die Wahrheit nicht hilfreich ist.
    und begreifen kann ich es auch nicht.
    Wenn denn der Architekt oder sein Adlatus wirklich Fehler gemacht haben, warum FODRERN Sie dann keine Rechnungskorrektur?
    ++++
    Und zum Thema Aufträge durch Angestellten eines nicht bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen möge ich der Bauunternehmer mal jur. fortbilden lassen.
    ++++
    Suchen Sie sich einen Mediator und suchen Sie mit dem zusammen das Gespräch mit Architekt und BU.
    ++++
    Alles andere führt nur in den HaAbk.ß
    +++
  11. Um was geht es eigentlich?

    ... denn: es kommt immer mal wieder vor, dass die örtliche Bauleitung etwas angiebt, was möglicherweise in der Ausschreibung (wirklich) gefehlt hat, technisch aber notwendig ist. Beispiel: Auskragende Betonplatte. Geht natürlich nicht. Da muss eine thermische Trennung her => Schöck Isokorb einbauen. So etwas kann man m.E. durchaus freihändig auch vor Ort angeben. Wenn man hier erst ein Nachtragsangebot ausarbeiten muss, dieses dann prüft, freigibt und dann ausführt, sind schon ein paar Tage vergangen und die Baustelle ruht. Oder es wurden in der Ausschreibung beispielsweise Ankerscheinen zw. Betonwand und Mauerwerk vergessen ... Das ist dann natürlich nicht vorbildlich, aber sind letztendlich "Sowieso-Kosten".
    Oder aber hat der Bauunternehmer vielleicht Mauerwerksdurchbrüche "übermessen" und der Architekt hat dies nicht bemerkt; er hätte also zu viel bekommen?
    All dies wissen wir hier nicht.
    Worum also geht es?
    Gruß
    Thomas Bock

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