Bauausführung Generalübernehmer - Bauleitung durch eigenen Architekten
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauausführung Generalübernehmer - Bauleitung durch eigenen Architekten
Liebe Forumsteilnehmer,
für unser Einfamilienhaus haben wir die Planung (LPH 1-4) von einem Architekten machen lassen.
Für die Ausführung haben wir nun bei verschiedenen GÜs Angebote angefragt. Ein Generalübernehmer bieten uns folgendes Modell an, das ich hier im Forum gerne zur Diskussion stellen möchte:
für unser Einfamilienhaus haben wir die Planung (LPH 1-4) von einem Architekten machen lassen.
Für die Ausführung haben wir nun bei verschiedenen GÜs Angebote angefragt. Ein Generalübernehmer bieten uns folgendes Modell an, das ich hier im Forum gerne zur Diskussion stellen möchte:
- Er tritt als Generalübernehmer auf, "bis das Haus zu ist", d.h. Rohbau, Fenster, Dach.
- Für die weiteren Gewerke (Heizung, Sanitär, Estrich ...) schließen wir Verträge mit den Handwerkern ab, mit denen er normalerweise zusammenarbeitet. Er übernimmt die Baubetreuung/Koordination auch für diese Gewerke und sorgt dafür, dass wir die günstigen Konditionen bekommen, die er bekommt.
- Er stellt uns frei, andere Handwerker für diese Gewerke zu beauftragen, falls wir z.B. den Heizungsbauer unseres Vertrauens beauftragen möchten.
- Den Bauleiter stellt er (Architekt, mit dem er in der Regel zusammenarbeitet) oder stellt uns frei, die Bauleitung an unseren Architekten zu geben.
Mit diesem Generalübernehmer haben bereits 2 befreundete Paare ihr Haus gebaut und sind sehr zufrieden, allerdings hatten sie ihn komplett beauftragt. Dieses Modell möchte der Generalübernehmer aber nicht mehr fahren.
Das Angebot haben wir mit 3 weiteren Angeboten von GÜs verglichen, es ist preislich in Ordnung.
Gibt es Meinungen/Ratschläge zu diesem Modell?
Vielen Dank im Voraus
Susanne
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Mehr Arbeit für Sie
Sie sparen bei diesem günstigen Angebot nicht nur Geld, sondern auch Komfort. Tritt ein Mangel auf, brauchen Sie einen Baufachmann, der Ihnen genau sagt, welcher Handwerker "Schuld" ist. Geht einer der Handwerker pleite innerhalb der Gewährleistung, dann sind Ihre Ansprüche futsch (kann natürlich auch mit einem Generalübernehmer passieren, aber da gibt es ja noch Gewährleistungsantretungserklärungen). -
Tippfehler
"Gewährleistungsabtretungserklärung"