Hallo, ich habe eine andere Frage. Vorab-Info mein Architekt, fremder Bauunternehmer (?). Im Bauvertrag war keine Drainageprüfung vereinbart. Jetzt nach der Bauabnahme Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, Drainage funktioniert nicht. Der Bauunternehmer sagt, es ist alles i.O., das habe ich so abgenommen. Der Architekt meint, die Drainage funktionierte, da er sie überprüft hat. wann? weiß der Teufel.
1. Ist eine Drainageabnahme Pflicht für BU?
2. Muss mein Architekt mich daraufhin hinweisen? alle LPAbk., auch Vertragsgestaltung
3. Ich weiß nichts von der Abnahme der Drainage, da ich gerne dazu gekommen wäre. Der Architekt hatte keine Vollmacht, die abzunehmen. Es liegt mir auch nichts schriftliches vor. Ich glaube es, die beide Herren wollen jetzt die Abnahme der Drainage rückwirkend schrifltlich machen. Wie kann ich die überführen?
4. Was gehört zur Abnahme der Drainage?
Danke Ulrike und Michael
Fragliche Abnahme der Drainage
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Fragliche Abnahme der Drainage
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Offenbar
hat eine Abnahme des Gesamtbauvorhabens durch Sie (Bauherr) stattgefunden. Damit sind alle vertraglich zu erbringenden Leistungen - also auch die Drainage- abgenommen.
Ist aber eigentlich egal.
Festgestellter Mangel = Feuchtigkeit im Keller.
Diesen Mangel schriftlich rügen unter Angabe der Mangelerscheinungen (feuchte Wände o.ä.).
Den Bauunternehmer auffordern, diesen Mangel zu beseitigen.
Sie müssen dem Bauunternehmer nicht nachweisen, wodurch der Mangel entstanden ist, sondern nur den Mangel rügen. Ursachenfeststellung/Beseitigung ist dann Sache des BU.
Interne Fundstellen
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- Bauchecklisten und Bauprüflisten
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- … Woher weiß der BH denn, dass diese Überwachung nicht die Bewehrungsabnahme beinhaltet? Wenn der A. brauchbar ist, erklärt er dem BH, dass …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme und Architekt
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- … ich habe hier eine Frage. Wenn man die Bauabnahme mit einem befreundetem Architekten macht, der nur nur mündlichen Vertrag …
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- … sowas in solchen Fällen (wenn überhaupt) nur als Bauherrenberater (Zeuge der Abnahme) ab. Ich kann Ihrem Architektenfreund nur raten sich genau auf diese …
- … abgenommen haben und er nur Sachverständiger Zeuge und Berater bei der Abnahme war und nicht der Abnehmende. …
- … im Dachgeschoss, davon aber steht nichts im Protokoll, ebenso, dass die Drainage nicht ordentlich ausgeführt ist ... ohne Anschluss, das Wasser läuft in …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Eine wahrscheinlich rechtliche Frage, bitte trotzdem um Meinungen
- … hat, was im seinen Bautagebuch steht (war davon bei der Bauabnahme keine Rede). …
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