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Bauabnahme und Architekt
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauabnahme und Architekt

Hallo,
ich habe hier eine Frage. Wenn man die Bauabnahme mit einem befreundetem Architekten macht, der nur nur mündlichen Vertrag hat und keine Rechnung gestellt hat und wenn dessen Unterschrift im Abnahmeprotokoll steht, kann man ihn auf "freundlicherweise" übersehene Fehler haftbar machen?
Danke Adam
  1. Können kann viel

    ... aber was ist denn das für eine Vorgehensweise?
    Freund macht für lau Arbeit und macht dabei evtl. einen Fehler (klein/groß?). Und jetzt wollen Sie ihn rankriegen? Naja ... Ihr Freund möchte ich lieber nicht sein!
    Wenn das Übersehen natürlich Absicht war um Ihnen weh zu tun, ... na dann ...
    Aber zum Wesentlichen: Man wird bei einer Bauabnahme kaum jemals 100-%-ig alles sehen. Irgendwas entzieht sich einem immer. Ist halt die Frage um was für einen Mangel es sich handelt. Wurde z.B. übersehen, dass ein Rollo nicht sauber herunterfährt, so ist dies sicher ein Versäumnis, aber letztendlich ganz fix repariert. Steht der Keller 1/2 Meter unter Wasser und der Architekt hat's übersehen, ist das sicher nicht so ganz glücklich ;-)
    Schildern Sie doch mal um was es sich überhaupt handelt.
    Gruß
    Thomas Bock
  2. daher das Zitat von Maurergeselle Kurt aus Berlin

    "Empfiehl mir bloß nicht inne Verwandtschaft! ". Wer durch kostenlosen Verbrauch von Freunden Geld spart bei der Errichtung eines Eigenheimes, der sollte das damit verbundene Risiko eigentlich allein tragen (meine ganz persönliche Rechtsauffassung). Das Architekten-Problem Nachbarschaftshilfe inkl. Haftung ist altbekannt. Greift der Bauherr aus lauter Freundschaft kostenlos Fachwissen von einem befreundeten Architekten ab, so kann es sein, dass dieser dann einen Architektenvertrag mit OHNE Honorar abgeschlossen hat und dadurch in die Haftung rutscht. Da wird Ihr Noch-Freund wohl Lehrgeld zahlen müssen und in Zukunft wohl kein Abnahmeprotokoll mehr stellvertretend unterschreiben, denn das sollte stets Bauherr und Firma (die Vertragsparteien) unterschreiben. Ich zeichne sowas in solchen Fällen (wenn überhaupt) nur als Bauherrenberater (Zeuge der Abnahme) ab. Ich kann Ihrem Architektenfreund nur raten sich genau auf diese Ausrede zu berufen und die Haftung abzulehnen mit Verweis darauf, dass Sie als Bauherr abgenommen haben und er nur Sachverständiger Zeuge und Berater bei der Abnahme war und nicht der Abnehmende.
    Aber wo liegt eigentlich das Problem? Lassen Sie mich raten: Die Baufirma, die das eigentlich verbockt hat, ist nicht mehr existent und nun wollen Sie dem Archifreund unter der Überschrift "gesamtschuldnerische Haftung" in die Tasche fassen. Weil  -  wenn es die Firma noch geben würde, dann könnten Sie ja mit Hilfe Ihres Archifrendes gegen die Firma vorgehen! richtig?
  3. Was wird unterstellt

    Hallo Adam,
    was soll den der Hinweis mit dem "freundlicherweise" übersehene Mängel?
    Gehen Sie davon aus, dass der Architekt gemeinsame Sache mit dem Bauunternehmer gemacht hat?
    Gruß,
  4. Es ist grausam, wieviel man übersehen kann ... wenn ...

    Es ist grausam, wieviel man übersehen kann ... wenn man es will. Ein Beispiel, wir waren nicht im Dachgeschoss, davon aber steht nichts im Protokoll, ebenso, dass die Drainage nicht ordentlich ausgeführt ist ... ohne Anschluss, das Wasser läuft in die Botanik
    Adam
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