Hallo,
ich habe hier eine Frage. Wenn man die Bauabnahme mit einem befreundetem Architekten macht, der nur nur mündlichen Vertrag hat und keine Rechnung gestellt hat und wenn dessen Unterschrift im Abnahmeprotokoll steht, kann man ihn auf "freundlicherweise" übersehene Fehler haftbar machen?
Danke Adam
Bauabnahme und Architekt
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauabnahme und Architekt
-
Können kann viel
... aber was ist denn das für eine Vorgehensweise?
Freund macht für lau Arbeit und macht dabei evtl. einen Fehler (klein/groß?). Und jetzt wollen Sie ihn rankriegen? Naja ... Ihr Freund möchte ich lieber nicht sein!
Wenn das Übersehen natürlich Absicht war um Ihnen weh zu tun, ... na dann ...
Aber zum Wesentlichen: Man wird bei einer Bauabnahme kaum jemals 100-%-ig alles sehen. Irgendwas entzieht sich einem immer. Ist halt die Frage um was für einen Mangel es sich handelt. Wurde z.B. übersehen, dass ein Rollo nicht sauber herunterfährt, so ist dies sicher ein Versäumnis, aber letztendlich ganz fix repariert. Steht der Keller 1/2 Meter unter Wasser und der Architekt hat's übersehen, ist das sicher nicht so ganz glücklich
Schildern Sie doch mal um was es sich überhaupt handelt.
Gruß
Thomas Bock -
daher das Zitat von Maurergeselle Kurt aus Berlin
"Empfiehl mir bloß nicht inne Verwandtschaft! ". Wer durch kostenlosen Verbrauch von Freunden Geld spart bei der Errichtung eines Eigenheimes, der sollte das damit verbundene Risiko eigentlich allein tragen (meine ganz persönliche Rechtsauffassung). Das Architekten-Problem Nachbarschaftshilfe inkl. Haftung ist altbekannt. Greift der Bauherr aus lauter Freundschaft kostenlos Fachwissen von einem befreundeten Architekten ab, so kann es sein, dass dieser dann einen Architektenvertrag mit OHNE Honorar abgeschlossen hat und dadurch in die Haftung rutscht. Da wird Ihr Noch-Freund wohl Lehrgeld zahlen müssen und in Zukunft wohl kein Abnahmeprotokoll mehr stellvertretend unterschreiben, denn das sollte stets Bauherr und Firma (die Vertragsparteien) unterschreiben. Ich zeichne sowas in solchen Fällen (wenn überhaupt) nur als Bauherrenberater (Zeuge der Abnahme) ab. Ich kann Ihrem Architektenfreund nur raten sich genau auf diese Ausrede zu berufen und die Haftung abzulehnen mit Verweis darauf, dass Sie als Bauherr abgenommen haben und er nur Sachverständiger Zeuge und Berater bei der Abnahme war und nicht der Abnehmende.
Aber wo liegt eigentlich das Problem? Lassen Sie mich raten: Die Baufirma, die das eigentlich verbockt hat, ist nicht mehr existent und nun wollen Sie dem Archifreund unter der Überschrift "gesamtschuldnerische Haftung" in die Tasche fassen. Weil - wenn es die Firma noch geben würde, dann könnten Sie ja mit Hilfe Ihres Archifrendes gegen die Firma vorgehen! richtig? -
Was wird unterstellt
Hallo Adam,
was soll den der Hinweis mit dem "freundlicherweise" übersehene Mängel?
Gehen Sie davon aus, dass der Architekt gemeinsame Sache mit dem Bauunternehmer gemacht hat?
Gruß, -
Es ist grausam, wieviel man übersehen kann ... wenn ...
Es ist grausam, wieviel man übersehen kann ... wenn man es will. Ein Beispiel, wir waren nicht im Dachgeschoss, davon aber steht nichts im Protokoll, ebenso, dass die Drainage nicht ordentlich ausgeführt ist ... ohne Anschluss, das Wasser läuft in die Botanik
Adam
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Bauabnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- Homepage-Service - Homepage-Inhaber stellen sich vor - #
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussabnahme NRW bei Raumhöhe 2,19
- … Hintergrund: Unser Architekt hat uns trotz unserer Bedenken zum Einbau einer Gipsdecke geraten und …
- … Der Architekt hatte uns die ganze Zeit immer versichert das passt - bis …
- … Frage 2: Muss der Architekt hier eintreten wenn die Schlussabnahme nicht klappt? …
- … ist es den EUER Architekt …
- … habt IHR mit dem Architekten einen eigenen Vertrag? …
- … Da Ihr die Decke selbst beauftragt habt, könnte die Haftung des Architekten ausgeschlossen sein. (sh. oben) …
- … geht um die Schlussabnahme durch das Bauamt, die nach der Rohbauabnahme kommt. …
- … Der Architekt ist für alle Leistungsphasen inkl. Bauherrenvertretung und KFWAbk. Beratung beauftragt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statiker darf § 81 (2) BauO NRW bescheinigen?
- … Bauamt angegeben was er darf mit seiner Qualität jetzt bei der Bauabnahme muss eine Bescheinigung bei das laut § 81 (2) BauO NRW …
- … Landesbauordnung NRW im Bild, Praktische Anwendung für den Architekten, 5. Auflage 2013, Seite 168 …
- … Heute geht es dem Bauamt nur darum das die Maße vom Architekten plan mit der Realität übereinstimmen . …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme Einzugsfertiges Gebäude
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauprozess und Foto's
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Steckdosen hinter Fensterläden im Außenbereich
- … Das stimmt leider nicht. Der Architekt hat das geplant. …
- … > Das stimmt leider nicht. Der Architekt hat das geplant. < …
- … im Vertrag beschrieben und vereinbart ist. Ich denke, dass Sie der Architekt/Planer des Hauses Sie darauf aufmerksam machen müssen, wenn Sie bspw. …
- … Ob das nun der Architekt des FH-Anbieters vergeigt hat oder der FH-Anbieter selber ist doch erstmal …
- … angebracht wird. Alle wussten, dass da Fensterläden hinkommen nur scheinbar der Architekt nicht - der hat soviel versemmelt. …
- … Frau Högerl, sie hatten Wünsche geäußert, der Architekt diese umgesetzt. Dabei hat er Fehler gemacht. Er hätte sie aktiv …
- … beraten müssen. Aber - es ist dabei völlig schnuppe, ob der Architekt vom Fertighaushersteller bezahlt wurde oder direkt von ihnen. …
- … normalerweise davon ausgehen, dass der Fertighausarchitekt seine Materie erheblich besser kennt als irgendein anderer Architekt. Gerade die freien Architekten machen, sobald sie mit …
- … Architekt muss keine Fachplanung leisten …
- … diese Aussage Frau Högerl, sie hatten Wünsche geäußert, der Architekt diese umgesetzt. Dabei hat er Fehler gemacht. kann richtig sein, …
- … sogenannter Stempelauguste . Der Entwurf liegt in der Schublade und der Architekt wird maximal damit beauftragt, die Bauantragsunterlagen zusammenzustellen und zu unterschreiben, also …
- … beauftragt hat oder nicht fachgerecht durchgeführt hat. Ich vermute, dass der Architekt mit der Werkplanung bei Fertighäusern gar nichts mehr zu tun hat. …
- … Ich vermute, dass der Architekt mit der Werkplanung bei Fertighäusern gar nichts mehr zu tun hat. …
- … Das stimmt im allgemeinen. Dies machen Fetighausanbieter (Hersteller oder Generalübernehmer) normalerweise selbst. Aber hier sagt ja die Fragestellerin, dass der Architekt die Steckdosen geplant hat, wenn auch nach ihren Wünschen (d.h. …
- … Erfahrung eher ein Ausnahmefall. Theoretisch denkbar wäre noch, dass sie den Architekten (des Fertighausherstellers) selbst mit bestimmten Teilaufgaben beauftragt hatte. Vielleicht wird …
- … alles einen Vertrag, nur mit dem Hersteller oder auch mit dem Architekten? Und wenn auch mit dem Architekten, auf welchen genauen …
- … Wir hatten nur einen Vertrag mit dem Hausanbieter. Der Architekt wurde vom Hausanbieter bezahlt. Es gab wohl viele Schwierigkeiten mit dem …
- … Architekten, den gibt es jetzt nicht mehr bei der Firma. …
- … haben nur die Innenelektrogeschichte mit Hilfe des Architekten geplant. Wie gesagt, außen haben wir lediglich gesagt - an jeder Terrassentür einen Lichtauslass und eine Steckdose und im OGAbk. am Balkon das selbe. Die Fensterläden waren von Anfang an eingeplant und bestellt (auch über den Hausanbieter), nur leider bei der Ausführung dann vollkommen vergessen, sodass die Lichtauslässe auch hinter den Läden verschwunden waren - dies wurde aber bereits geändert und verlegt - nur eben die Stromdosen liegen noch dahinter und der Hausanbieter sagt - das wäre kein Mangel. …
- … Zitat: wir haben es nicht geplant, das war der Architekt. Welcher, ist absolut zweitrangig, Fakt ist: irgendwann ist das …
- … Der Hausanbieter sagt aber, die waren in allen Plänen drin. Der Architekt hat sich auch auf der Baustelle so gut wie nie blicken …
- … oben gerade nochmals wiederholt hat, ist alles erst einmal schon gelaufen (Bauabnahme erfolgt), das tut weh. Dennoch dürften Sie im Rahmen einer netten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht
- … Abnahme von AN gewünscht, Architekt reagiert nicht …
- … Suchen Sie vorher das Gespräch mit dem Architekt. Vielleicht sollte man ihm wirklich erstmal eine Schlussrechnung stellen …
- … Der Architekt ist zu 99,9 % NICHT Ihr Vertragspartner. Und wenn er keine Vollmacht …
- … Vielleicht hat der Architekt ja auch den AG angesprochen und der hat gesagt: Mein Name …
- … Ho, Ho, Ho ... Bauabnahme bei öffentlichem Auftraggeber …
- … b) das Rechtsverhältnis (Vertrags-) nach BGBAbk. zwischen dem Bauamt und dem Architekten besteht …
- … Nachträge - hier die weiteren Arbeiten aus nachträglichen Änderungen - dem Architekten noch nicht beauftragt wurden, bzw. beauftragt, erledigt wurden, aber noch …
- … Dies kommt bedauerlicherweise häufiger vor (n.m.E. in BW und Bay). Der Architekt scheint bislang, gem. dem Vortrag, rechtens gehandelt zu haben. Nicht immer …
- … sind die freischaffenden Architekten die Bösen, viel häufiger sind es die angestellten Kollegen der Bauämter, die sich manchmal, da ja auch noch eine Rechtsabteilung im Hintergrund mitwirkt, wie Halbgötter aufführen. …
- … Hinweis: der Architekt könnte im vorliegenden Fall, nach Darstellung des Fragestellers, allenfalls eine …
- … wirklichen Grund (ich gehe nicht unbedingt davon aus, dass es der Architekt ist, da, bist du einmal AN der Stadt geworden, willst du …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme
- … Bauabnahme …
- … Wir haben eine Rohbauabnahme mit dem Bauunternehmer und Architektin. Auf dem Abnahmeprotokoll sind 3 Unterschriften, meine, die vom …
- … BU, die von der Architektin. Es ist ein Hanghaus, die Abdichtung ist mit Bitumenbahnen und Drainage. …
- … Jetzt habe ich Probleme mit der Feuchtigkeit im Haus, in einer Ecke. Und Probleme mit der Architektin (meine Architektin, selbst beauftragt), die nichts vom Mangel …
- … 1. Haftet die Architektin auch für ein Mangel? wenn sie die Bauüberwachung UND Bauabnahme durchgeführt hat? …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt fordert Teilabnahme nach Schlussrechnung für LP1-8
- … Architekt fordert Teilabnahme nach Schlussrechnung für LP1-8 …
- … unser Architekt hat die Schlussrechnung gestellt, die wir nur zu 1/2 …
- … Nun fordert der Architekt die förmliche Teilabnahme für seine Leistungen. Wörtlich: es sieht nicht ein, …
- … Die behördliche Bauabnahme war schon vor einigen Monaten. Wir mussten auch zwangsweise einziehen, da …
- … vorheriges Eigentum zu einem festen Termin geräumt werden musste, was dem Architekten bewusst war. ach so: alle Gewerke wurden einzeln vergeben - …
- … Frage: Hat der Architekt Anspruch auf eine Teilabnahme und komplette Zahlung seines Honorars oder nicht? …
- … (LPAbk. 9 ist nicht vereinbart, liegt uns aber mit Blankounterschrift seitens des Architekten als separate Vereinbarung vor und könnte von uns noch …
- … 2) Der Architekt kann die Schlussrechnungen der Firmen endgültig prüfen, nur Sie müssen diese …
- … gegen einen Bauunternehmer klagen müssen, bedeutet das nicht automatisch, dass der Architekt keine Abnahme bekommen kann. Wenn er natürlich mit Schuld hat ... …
- … Wenn Unternehmer keine Rechnung stellen, muss diese eingefordert und ggf. vom Architekten aufgestellt werden. => RA …
- … zu 1) Es fehlen wie gesagt noch Abnahmen, der Architekt hat noch keine abschließende Kostenfeststellung nach DINAbk. gemacht und die Aufstellung …
- … Des weiteren wissen wir nicht, was der Architekt nach HOIA Vertrag noch auszuhändigen hat. z.B. wurde ein Bautagebuch geführt. …
- … Haben wir Anspruch darauf? Sind noch andere Dokumente vom Architekten zu liefern? Wer kennt sich aus? …
- … Nach Ihrer Aussage wäre demnach die Schlussrechnung für den Architekten noch nicht fällig?! …
- … noch nicht fertig war (Arbeiten an der Außenfassade). Soll jetzt der Architekt hierfür eine Kostenschätzung vornehmen oder wie soll ich das verstehen? …
- … Wenn Sie dem Architekten hier an den Wagen fahren wollen, sollten Sie bedenken, das …
- … die Planung und Bauleitung für Elt nicht zu den originären Architektenaufgaben gehört. …
- … Hat der Architekt hierfür also bisher kein Honorar GESONDERT berechnet, könnte er das …
- … Auch kann der Architekt nicht am langen Arm verhungern, nur weil Sie bestimmte Handwerkerleitungen nicht abnehmen (können). …
- … Das gehört zu Ihren Pflichten dem Architekten gegenüber. …
- … nicht, müssten Sie ihn dazu auffordern und ggf. die Rechnung vom Architekten/Dritten kostenpflichtig aufstellen lassen. …
- … Der Architekt nicht, aber Sie auch nicht, wenn Sie schlurigen und pfuschenden Firmen …
- … Denn das können als Vertragspartern nur Sie, da ist Ihnen der Architekt sozusagen ausgeliefert. …
- … Sie verzögert haben, hat der Architekt vielleicht bessere Karten als ihm zustehen. …
- … ich empfinde Ihre Aussage doch sehr einseitig parteiisch. Aber wie ich sehe, sind Sie selbst Architekt. …
- … Im übrigen: Die Firmen wurden mir zum Teil vom Architekten selbst als äußerst zuverlässig empfohlen und von Verzögerungen, die ich …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Bauabnahme" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Bauabnahme" oder verwandten Themen zu finden.