Hallo zusammen,
Wir haben mit einem Architekten Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) eines Einfamilienhaus durchgeführt. Vom Bauamt wurde die Genehmigung erteilt. Aus div Gründen möchten wir nicht mehr mit dem Architekten weiter arbeiten.
Benötige ich zur Realisierung unbedingt einen Architekten oder kann jetzt auch ein Bauingenieur weitermachen? DA das Haus allerdings sehr groß und hochwertig ist werden sicher noch ein paar ästhetische Fragen aufkommen. Aber muss ich deswegen gleich einen "Kreativen" ran lassen? (Architekt)?
Alternativ könnte jaauch ein Bauingenieur/ Leiter mit einem Innenarchitekten kombiniert werden, oder was raten Sie mir?
Gruß
Andreas
Ist ein Architekt nach Entwurfsplanung noch notwendig oder reicht Bauingenieur?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Ist ein Architekt nach Entwurfsplanung noch notwendig oder reicht Bauingenieur?
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Warum nicht?
Aber Sie sollten klären, ob zwischen Ihnen und dem Architekt keine gegenseitigen Forderungen mehr offen sind.
Der Bauingenieur, der z.B. auch die Statik und den Energiesparnachweis gerechnet hat, ist geradezu prädestiniert auch die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung zu machen.
Gruß -
Architekt nach Entwurfsplanung
Hallo Andreas,
nach der Entwurfsplanung erfolgt die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung).
Diese kann der gleiche Architekt erarbeiten, muss aber nicht. Ihre vertragliche Gestaltung mit dem jetzigen Architekt ist dabei maßgebend.
Wenn Sie schreiben "reicht ein Bauingenieur" für die weitere Bearbeitung, so ist das wahrscheinlich nicht minder qualifizierend gemeint, oder?
Architekten- und Bauingenieure haben im Prinzip die gleiche Grundausbildung.
Meine Empfehlung wäre:
Lassen Sie Ihren jetzigen Architekten (oder eben auch einen anderen!) noch die Werk- und Detailplanung (Werkplanung, Detailplanung) ausführen.
Dann schalten Sie ein auf Bauleitung spezialisiertes Ing. - Büro ein.
Diese machen die Ausschreibung für alle Gewerke und anschließend die Bauleitung/Objektüberwachung für Sie.
In übergeordneter Funktion empfehle ich Ihnen, einen öbuvAbk.. Sachverständigen für die baubegleitende Qualitätskontrolle zu beauftragen. Dieser sollte bereits von Anfang an, also am besten schon jetzt, in der Baugenehmigungsphase Sie beraten, Grundrissoptimierungen vorzuschlagen und mithelfen, bereits bei der Auftragsvergabe (LVAbk.-Kontrolle usw.) Ihre Geldbörse "zu zuhalten". Das kostet zwar etwas bringt Ihnen aber eine Menge Einsparpotential.
Viel Erfolg!
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