Hallo!
Muss ein Architekt auf die Mehrkosten hinweisen?
Hintergrund: Wir diskutierten mit dem Architekt zwei Entwürfe A und B für das Wohnzimmer. Entwurf B gefiel uns ein "bisschen" besser, also nahmen wir diesen. Jetzt stellt sich heraus, das man für diesen Entwurf Fenster außerhalb der Standardgrößen benötigt, also müssen wir wesentlich mehr Geld für die Fenster ausgeben:
(1) Architekt sagt, wir haben Entwurf B gewählt, er habe uns darauf hingewiesen das die meisten Leute Entwurf A nehmen. Er hat uns nicht gesagt, das Entwurf B teuer werden kann als A. => Wir müssen die Kosten tragen
(2) Wir sagen, Architekt hatte die Pflicht uns auf die Kostenunterschiede hinzuweisen. Denn hätten wir die Mehrkosten gekannt, hätten wir uns für Entwurf A entschieden. => Architekt muss die Mehrkosten tragen
Wer hat nun Recht? Kennt jemand Urteile zu solchen Fällen?
Muss ein Architekt auf die Mehrkosten hinweisen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Muss ein Architekt auf die Mehrkosten hinweisen?
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muss er nicht
Kannte der Architekt Ihre Präferenzen? Es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass Bauherren automatisch bessere Lösungen zugunsten von billigeren verwerfen. Die fortlaufende Variantenuntersuchung und Kostenoptimierung, also die Fortschreibung der Kostenberechnung während der Entwurfsphase nach jeder kleinen Entwurfsänderung kann man natürlich machen, das ist aber keine Grundleistung des Architekten. Bestimmt gab es nach Abschluss der Entwurfsphase eine Kostenberechnung. Lag diese über Ihren Vorstellungen? Dort hätten Sie einhaken müssen.
Haben Sie wirklich den exakten Kostenvergleich beider Varianten, einschließlich aller Gewerke? In Ihrem Fall geht es anscheinend um die Fenster für einen einzigen Raum. Fenster werden nicht in Standardgrößen hergestellt, sondern am Bau gemessen und gefertigt. Die m²-Preise von konstruktionsgleichen Fenstern sind über weite Abmessungen einigermaßen konstant. Je nach Fenster- und Außenwandkonstruktion unterscheiden sich auch die m²-Preise von Fenster und Wand kaum. Ein größeres Fenster bedeutet also nicht automatisch Mehrkosten.
Nehmen wir an, dass Variante B wirklich teurer ist. Mehrkosten sind dann immer noch nicht gleichzusetzen mit Schaden. Wird eine teurere Variante gebaut, erhält der Bauherr gewöhnlich Ausgleich in Form des höheren Sachwerts des Hauses. -
doch Standard
bruno! der Bauherr konnte zwischen der standardvariante des Hauses und einer "gehobeneren" Ausstattung wählen. klar, dass das mehr kostet, besonders, wenn die meisten Kunden Variante a wählen! aber dann müsste doch sicher auch für den Bauherren aus der Preisliste die Variante b ersichtlich gewesen sein?! tja, wer die Wahl hat ... ;--) schöne Grüße -
Keine "gehobene" Variante!
Von einer gehobenen Variante war nie die Rede. Der Architekt hat beide Varianten als reine Geschmackssache dargestellt.
Der Architekt muss natürlich keine Gedanken lesen können, aber bevor er eine Variante mit übergroßen Fenstern vorstellt, doch darauf hinweisen, das diese DEUTLICH mehr kosten, weil alles über 2,50 kein Standard mehr ist. Wir wissen es _jetzt_ auch ;-( -
wie groß sind die Fenster?
Die Möglichkeit des Schadensersatzes sehe ich wie gesagt mangels Schaden nicht. Dass große Fenster nominal mehr kosten als kleine sollte logisch sein. Sie müssen aber nicht pro m² mehr kosten, eher ist das Gegenteil der Fall. Haben Sie die Preise beider Varianten? Haben Sie die eingesparten Außenwandflächen gegengerechnet? Mit einer zweischaligen verklinkerten Wand kann man nämlich ohne weiteres zu den gleichen m²-Preisen vorstoßen die auch Fenster haben. Vielleicht lindert das den "Schmerz". -
Wieviel kostet das Haus?
Wie hoch ist der Mehrpreis unter Berücksichtigung des vorherigen Beitrages für die größeren Fenster?
Das ganze jetzt mal in Prozent ausgedrückt sind also wieviel?
Dafür bekommen Sie das Haus so wie Sie es haben möchten und helle Zimmer sind wirklich wohnlicher.
Wenn es sonst überwiegend keine preislichen Abweichungen gibt, würde ich es mir mit dem Architekten also nicht versauen, aber mal das Gespräch suchen um herauszufinden, wo eventuell doch noch Mehrkosten anfallen und ob man diese noch vermeiden kann und will, siehe Anfang des Beitrags, immer Kosten - Nutzen sehen solange finanziell im Rahmen. Das würde ich bezogen auf alle Gewerke auf bis zu 3 % der Bausumme beziffern -
was haben
sie dem Architekten denn für Rahmenbedingungen gestellt? ein Budget? Raumgrößen? so wie sie an eine Hausplanung herangehen, kann es ja nur schiefgehen. warum sollte alles, was über 2,50 m ist, kein Standard mehr sein? wie definieren sie "Standard"? . Standard gibt's nicht! unter Umständen ist eine Fensterfläche von 10 m² günstiger als eine Außenwand ... kommt doch ganz drauf an (Anteil Festverglasung/Rahmen/öffnungsflügel etc.)! mein erster Beitrag war im übrigen etwas ironisch gemeint, denn das ganze hört sich irgendwie mehr nach einem Bauträgerhaus an und nicht nach individueller Planung. haben sie einen Werkvertrag nach HOAIAbk. mit dem Architekten? zu ihrer Frage konkret: nein, er muss nicht drauf hinweisen, das die Fenster deutlich teurer sind. das sehen sie doch an der Gesamtschätzung. und dann kann man immer noch sehen, wo man einsparen kann. und vielleicht gleicht sich das woanders ja auch wieder aus? schöne Grüße
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