Aufsichtsmangel/Überwachungsmangel: Definition, Haftung & Pflichten von Architekten/Bauherren?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Aufsichtsmangel/Überwachungsmangel: Definition, Haftung & Pflichten von Architekten/Bauherren?
ich bin grad mit den Begriffen Aufsichtsmangel bzw. Überwachungsmangel konfrontiert worden. Was ist denn das? Wann kann man von einem Überwachungsmangel sprechen?
Gemeint ist hier wohl, dass eine unabhängig von einer fehlerhaften oder fachgerechten Planung eine mangelhafte Ausführung vorliegt, die auf mangelhafte Bauüberwachung durch den Architekten zurückzuführen ist. Wie grenzt man diesen Überwachungsmangel gegen Ausführungsmängel und Planungsmängel ab? Welche Pflichten hat der überwachende Architekt beispielsweise wenn er die Planung vom Bauherrn übergeben bekommt. Hat er eine vollständige Planprüfungspflicht und muss er ggf. Pläne überarbeiten? Und wie ist dass, wenn es nur eine ungenügende Detailplanung gibt? Wer ist dann Schuld, wenn der falsche Putz verwendet wird? Der putze oder der Bauüberwacher? Wo kann man da was lesen?
Folgendes Beispiel:
Im Sockelbereich wurde P III geputzt und anschließend gestrichen. Hier blättert die Farbe Aufgrund der Spritzwasserbelastung ab. Die Ausschreibungsunterlagen sind nicht bekannt. Nun die Frage: Ausführungsfehler, Planungsfehler oder "Überwachungsfehler"?
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Ein Aufsichtsmangel bzw. Überwachungsmangel liegt vor, wenn die Bauüberwachungspflichten nicht ausreichend erfüllt wurden. Dies kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie die Kontrolle der Bauausführung, die Einhaltung von Plänen und die Koordination der Gewerke.
Die Pflichten des Architekten umfassen unter anderem die Bauüberwachung, die Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Der Bauherr trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Planung und Ausführung des Bauvorhabens und muss sicherstellen, dass die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden.
Im Falle eines Putzschadens im Sockelbereich durch Spritzwasserbelastung könnte ein Ausführungsfehler oder ein Planungsfehler vorliegen. Ein Ausführungsfehler wäre gegeben, wenn der Putz nicht fachgerecht aufgebracht wurde. Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Spritzwasserbelastung bei der Planung nicht berücksichtigt wurde.
🔴 Gefahr: Mangelhafte Bauüberwachung kann zu erheblichen Bauschäden und Folgeschäden führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den konkreten Fall von einem Bausachverständigen und einem Juristen prüfen, um die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Aufsichtsmangel
- Ein Aufsichtsmangel liegt vor, wenn die Pflicht zur ordnungsgemäßen Bauüberwachung verletzt wurde. Dies bedeutet, dass die Ausführung des Baus nicht ausreichend kontrolliert wurde, um Mängel zu vermeiden. Verwandte Begriffe: Überwachungsmangel, Bauüberwachung, Bauleitung.
- Bauüberwachung
- Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Plänen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften. Sie dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Objektüberwachung, Qualitätskontrolle.
- Planprüfung
- Die Planprüfung ist die Überprüfung der Baupläne auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Sie dient dazu, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Verwandte Begriffe: Statische Berechnung, Brandschutzkonzept, Genehmigungsplanung.
- Ausführungsfehler
- Ein Ausführungsfehler liegt vor, wenn Bauarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Dies kann zu Mängeln und Schäden am Bauwerk führen. Verwandte Begriffe: Baumangel, Bauschaden, Gewährleistung.
- Planungsfehler
- Ein Planungsfehler liegt vor, wenn bei der Planung eines Bauvorhabens Fehler gemacht wurden, die zu Mängeln oder Schäden führen. Dies kann beispielsweise die Nichtberücksichtigung von Umwelteinflüssen oder die fehlerhafte Berechnung von Bauteilen sein. Verwandte Begriffe: Architektenfehler, Ingenieurfehler, Bauplanungsfehler.
- Spritzwasserbelastung
- Spritzwasserbelastung bezeichnet die Einwirkung von Wasser auf den Sockelbereich eines Gebäudes, beispielsweise durch Regen oder Schnee. Diese Belastung kann zu Schäden am Putz oder Mauerwerk führen, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschäden, Sockelabdichtung, Fassadenschutz.
- Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch eigenes oder fremdes Verhalten verursacht wurden. Im Baurecht können Architekten, Bauherren und Handwerker für Mängel und Schäden haftbar gemacht werden. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Produkthaftung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Aufsichtsmangel und Überwachungsmangel?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet und bezeichnen beide die Verletzung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Bauüberwachung. Es geht darum, dass die Ausführung des Baus nicht ausreichend kontrolliert wurde, um Mängel zu vermeiden. - Welche Konsequenzen hat ein Aufsichtsmangel für den Architekten?
Ein Architekt kann für Schäden haftbar gemacht werden, die aufgrund eines Aufsichtsmangels entstanden sind. Dies kann Schadensersatzforderungen des Bauherrn oder Dritter nach sich ziehen. Zudem kann es berufsrechtliche Konsequenzen haben. - Welche Pflichten hat der Bauherr bei der Bauüberwachung?
Der Bauherr hat die Pflicht, die Bauausführung zu überwachen oder einen geeigneten Bauleiter damit zu beauftragen. Er muss sicherstellen, dass die Planung eingehalten wird und die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. - Was ist eine Planprüfungspflicht?
Die Planprüfungspflicht beinhaltet die Überprüfung der Baupläne auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Diese Pflicht obliegt in der Regel dem Architekten oder einem Prüfstatiker. - Wie kann man einen Aufsichtsmangel nachweisen?
Ein Aufsichtsmangel kann durch Gutachten von Bausachverständigen nachgewiesen werden. Diese analysieren die Bauausführung und vergleichen sie mit den Planungsunterlagen und den geltenden Vorschriften. - Was bedeutet Spritzwasserbelastung im Sockelbereich?
Spritzwasserbelastung bezeichnet die Einwirkung von Wasser auf den Sockelbereich eines Gebäudes, beispielsweise durch Regen oder Schnee. Diese Belastung kann zu Schäden am Putz oder Mauerwerk führen, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden. - Wer ist verantwortlich für die Detailplanung?
Die Detailplanung ist in der Regel Aufgabe des Architekten oder Fachplaners. Sie umfasst die Ausarbeitung der Baupläne bis ins kleinste Detail, um eine reibungslose Ausführung zu gewährleisten. - Was sind typische Anzeichen für einen Überwachungsmangel?
Typische Anzeichen sind mangelhafte Ausführung von Bauarbeiten, Abweichungen von den Plänen, Verwendung ungeeigneter Materialien oder Nichteinhaltung von Vorschriften. Diese Mängel können auf eine unzureichende Bauüberwachung hindeuten.
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Was bei der Bauabnahme zu beachten ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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Überwachungsmangel: Planungsfehler vs. Ausführungsmangel
erst jetzt entdeckt
Planungsfehler liegt vor, wenn der Mangel in den Planungsunterlagen bereits erkennbar ist oder sein muss.
Ein Ausführungsmangel liegt vor, wenn der Ausführende nach diesen Unterlagen das falsch ausführt oder durch Abweichungen den Mangel überhaupt erst erzeugt.
Ein Überwachungsmangel liegt vor, wenn Einwendungen auf eine falsche Planung nicht geprüft werden oder der Bauleiter eine falsche Anweisung erteilt oder eine offensichtlich falsche Ausführung nicht beanstandet.
Meistens ergibt sich ein Schaden aus einer Kombination der 3 Zuständigkeiten, selten ist nur einer verantwortlich.
Kritsch wird es wenn Wünsche (sprich: Anweisungen) des Bauherrn hinzukommen. -
Ausführungsfehler: Schaumstein als Putzgrund im Sockelbereich
zum Beispiel!
mit diesem Beispiel lassen sich die drei fehlerursachen auch erklären:
wenn ein "Schaumstein" wie diese neuen Porotone, oder Gasbeton oder sonstige weichlichen großblöcke im Sockelbereich den Putzgrund vorhalten wollen, dann liegt bereits mit dem PIII ein Ausführungsfehler und überwachungsfehler vor. hat der ausschreibende auch noch im Ausschreibungstext mit Bezug auf die DINAbk. 18550 PIII verlangt, käme noch ein Planungsfehler hinzu, das Detail ist falsch "materialisiert" -- ähnliches wäre dann beim Anstrich zu hinterfragen! Sockel geeignete Farben sind ein weiteres Thema!
im Grundsatz besteht bei Übernahme eines Auftrages immer eine Prüf- und Hinweispflicht (Prüfpflicht, Hinweispflicht). sind übergebene Unterlagen und Anweisungen mangelhaft, ist das sofort anzuzeigen, eine fristgerechte Beseitigung der Mängel zu verlangen. Wird dies unterlassen ist man zumindest mit im Boot der schadensverursacher! bleibt die Frage, ob der putze nun die Statik des Hauses prüfen und verstehen muss! wenn er bereits beim Gerüstbau Unregelmäßigkeiten feststellt ist er bei deformierten und gerissenen Konstruktionen bereits hinweispflichtig -- hier aber ein Regel abzuleiten wird immer scheitern, weil es immer auf den Sachverhalt und die umstände ankommen wird --- HTH -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Aufsichtsmangel & Überwachungsmangel: Pflichten von Architekten/Bauherren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition und Abgrenzung von Aufsichtsmangel und Überwachungsmangel im Bauwesen. Es werden die Verantwortlichkeiten von Architekten und Bauherren bei Planungs-, Ausführungs- und Überwachungsfehlern beleuchtet. Ein wichtiger Aspekt ist die Haftung bei mangelhafter Bauüberwachung und Planprüfung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Details zu den Zuständigkeiten bei Planungs- und Ausführungsfehlern finden Sie im Beitrag Überwachungsmangel: Planungsfehler vs. Ausführungsmangel. Hier wird verdeutlicht, dass ein Überwachungsmangel vorliegt, wenn Einwendungen auf eine falsche Planung nicht geprüft werden oder der Bauleiter eine falsche Anweisung gibt.
✅ Zusatzinfo: Ein Beispiel für einen Ausführungsfehler und Überwachungsfehler ist die Verwendung von "Schaumstein" im Sockelbereich, wie im Beitrag Ausführungsfehler: Schaumstein als Putzgrund im Sockelbereich erläutert. Die korrekte Materialauswahl und Ausführung sind entscheidend, um Mängel zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Bauherren sollten ihre Pflichten zur Bauüberwachung und Planprüfung ernst nehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Eine sorgfältige Detailplanung und die Beachtung von DINAbk.-Normen sind unerlässlich. Bei Unsicherheiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Aufsichtsmangel, Überwachungsmangel, Architekt, Bauherr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … erstellt Baupläne und überwacht die Bauausführung. Er berät Bauherren in allen Fragen des Bauens.Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Entwurf …
- … Rechte und Pflichten von Bauherren …
- … Die Rolle des Architekten in der Bauplanung …
- … Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Architekten bei …
- … Architekt plant Garagenerweiterung: Genehmigungsfähigkeit prüfen! …
- … Der private Architekt ... …
- … Der private Architekt hat offensichtlich etwas geplant. Ob er …
- … ist das Kind ja nicht gänzlich in den Brunnen gefallen. Ihr Architekt muss dann (gegen Honorar vesteht sich) einfach schnellstens ein Baugesuch anfertigen …
- … umgebaut werden oder müssen Nachbarzustimmungen und ggf. Baulasten beigebracht werden. Ihr Architekt sollte Ihnen sagen können, was zu tun ist. …
- … eine juristische Sache. Machen Sie erstmal nen kurzfristigen Termin mit Ihrem Architekt. Der soll mit dem Bauamt klären, was gefordert wird. …
- … Zunächst vielen Dank für Ihre Antwort Der Architekt ist ein Bekannter, der auch den Plan erstellt hat. Leider sind …
- … Der Architekt möchte im Hintergrund bleiben und nicht selbst einreichen, wird aber Genehmigungsfähige …
- … Punkt nicht einhält, dann sieht es schlecht aus. Sowas muss Ihr Architekt wissen. Auch wenn er gern im Hintergrund bleiben möchte, wenn er …
- … Der Architekt ist inzwischen doch bereit, mit uns aufs Bauamt zu gehen und …
- … Grenzgarage: Längen und Abmessungen – Architektenhaftung prüfen! …
- … Aber gerade wenn ein Architekt daran beteiligt ist, verstehe ich nicht, wiese man die Garage 10,50 …
- … und hat dies so nicht geplant. Aber über die Haftung des Architekten will ich nicht spekulieren, dafür gibst zu wenig Infos, wie …
- … Nachbarn nicht. Eine anwaltliche Beratung zur Aufklärung eines möglichen Anteils des Architekten und der Baufirma am Schaden ist sicherlich angezeigt. …
- … Jedenfalls ich war mit dem (privaten) Architekt beim Bauamt. Der Fall soll innerhalb 4 Wochen! entschieden werden. Wir …
- … Garagenerweiterung: Architekten- & Vermessungskosten als Sowieso-Kosten! …
- … - Architektenkosten für Baueingabepläne …
- … die überlange Garage legalisiert. Hören Sie bitte auf, von einem privaten Architekten zu reden. Der Mann hat die Sache evtl. mitverbockt. Egal …
- … Ein Architekt ist zweifellos ein Fachmann, ein Bauunternehmer ebenso. Das Haftungsrisiko tragen Leute …
- … wer von den am Bau Beteiligten welche Aufgabe hatte. Ob der Architekt dem Bauunternehmer Pläne gab oder auf der Baustelle rumgelaufen ist, Anweisungen …
- … gab, oder ob der Bauunternehmer nichts vom Architekt gesehen und gehört oder, oder. …
- … Es kommt halt drauf an wie es gelaufen ist und was dem Bauherrn bewusst war, wer etwas wann gesagt oder geschrieben hat, …
- … welche Rolle der Architekt gespielt hat. …
- … Aber in einem anderen Thread haben wir darüber diskutiert, dass Handwerker bei Werkverträgen Ihre Arbeit planen müssen, sofern die Leistung üblicherweise eine Planung voraussetzt und vom Bauherrn keine Planung (durch einen Architekten) geliefert wird. In …
- … Garagenerweiterung: Architekt übergibt Plan – Rohbauer fein raus? …
- … dem Rohbauer, der nichts dafür kann. Er hat den Plan vom Architekten persönlich erhalten (und Herr Lott, ich rede nun nicht mehr …
- … kam mir bei der Garage nicht mal in den Sinn. Der Architekt (mit eigenem Büro) hat zu keiner Zeit darauf hingewiesen, was er …
- … weiß schon im Rohbau, wo die Lichtschalter hin sollen? Für private Bauherrn ist es unheimlich schwer, die ganzen Fallstricke zu durchschauen und die …
- … ist selten eine gute Erfahrung. Wer das Glück hat einen guten Architekten an der Seite zu haben, mag anders darüber denken. Wir …
- … hatten zuerst einen Architekten, der viel Eigendynamik entwickelt hat und beste Beziehungen zu seinen Handwerkern pflegte. Für uns als Bauherrn leider kein Vorteil. Deshalb haben wir uns bei der …
- … ein Holzweg. Nachbarn und Freunde berichten von negativen Erfahrungen mit dem Architekten ihres Vertrauens. Oft entsteht der Eindruck, dass dem Architekt die …
- … alles bezahlen? Sollten am Ende nur noch wohlhabenden Menschen mit guten Architekten bauen und die anderen freestyle - was dabei rauskommt zeigt …
- … die Deutsche Vorstadt. Liegt das alles nur am geizigen Bauherrn? …
- … Garagenerweiterung: Fehler im Architektenplan – Wer haftet? …
- … sich langsam an die Sache ran Er hat den Plan vom Architekten persönlich erhalten ... …
- … Wenn der Architekt einen Plan übergeben hat, auf dem die überlange Garage aufgezeichnet, dann ist doch klar, wo der Fehlerteufel steckt. …
- … War auf dem Architektenplan denn die zu lange Garage dargestellt, oder wurde abweichend …
- … vom Plan gebaut, und wenn es eine Abweichung war, wusste der Architekt davon? …
- … Nachträglicher Bauantrag: Architekt bietet zu hohe Bausumme an! …
- … gebaut, die Verlängerung ist im Plan so verzeichnet. Außerdem war der Architekt auch auf der Baustelle und hat mit dem Bauunternehmer gesprochen. …
- … erstmals ein offizielles Angebot für das Einreichen des nachträglichen Bauantrags vom Architekten erhalten. Das er die Bausumme dabei viel zu hoch angegeben …
- … Architekt in der Zwickmühle: Honorar vs. Genehmigungsfähigkeit! …
- … Architekt in der Zwickmühle ... …
- … offiziell - wie Sie es mögen nach HOAIAbk. mit einem anderen Architekten. Nur der spätere Garagenumbau war eine Zeithonorarvereinbarung - mit dem …
- … soviel steht fest. Aber sie wurde nicht von mir, sondern vom Architekt gemacht. Glauben Sie, die Planung wäre nach HOAIAbk. besser geworden? Was …
- … würden Sie denn tun? Einen anderen Architekt mit der Genehmigung beauftragen, dem privaten die Meinung sagen, zum Anwalt laufen? …
- … Zeithonorar Garage: HOAIAbk.-konform? Architekt trägt Genehmigungsrisiko! …
- … Ich dachte, der Architekt war auch schon beim Wohnhaus involviert und könnte da noch bisher …
- … Wenn das Vorgehen des Architekten tatsächlich so war, wie Sie schreiben, dass er ohne Bedenken die überlange Garage gezeichnet hat, es versäumt hat, darauf hinzuwirken, dass ein Bauantrag gestellt wurde und noch die Baustelle überwacht hat, dann sollten Sie ihn ernsthaft darauf Hinweisen, welche Rolle ihm zukommt. Dass er nun einen Bauantrag anfertigt, muss er schon aus reinem Selbstinteresse erledigen. Das ist reine Schadensbegrenzung. Das es für den Aufwand mit dem Bauantragsformalismus noch etwas Honorar gibt (so viele Stunden können das auch nicht werden), ist selbstverständlich, aber erst nach erteilter Genehmigung. Das er das Genehmigungsrisiko nun nur bei Ihnen sieht, nachdem er die Garage so geplant hat, das kann ja nicht sein. Wenn es keine Genehmigung gibt und rückgebaut werden müsste, dann dürfte der Geldfluss wahrscheinlich anders herum sein, aber dazu wieder der Hinweis, juristischen Rat einzukaufen. Vielleicht wenden Sie einfach mal die kurze Nachfrage an, ob er denn den Schadenfall schon seiner Haftpflichtversicherung gemeldet hat. …
- … Architektenhonorar: Vorkasse für Baugenehmigung – Anwalt einschalten! …
- … für die nachträgliche Baugenehmigung ja, aber erst nach Genehmigung. Sollte der Architekt weiterhin auf Vorkasse bestehen, werde ich mich anwaltlich beraten lassen und …
- … notfalls doch einen anderen Architekten hinzuziehen. Sein gestriges Angebot für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen beläuft sich auf netto 1.600,-- , zzgl. etwaigem Mehraufwand 49,- /Std. zahlbar innerhalb einer Woche, also VOR Genehmigung. (Er beginnt erst, wenn ich das Angebot annehme). …
- … Können Sie mir ungefähr sagen, wie das reine Architekten-Honorar für die Einreichung der Baugenehmigungs-Unterlagen ermittelt wird? …
- … angebotenen 1.600,-- in unserem Fall angemessen? (Ein neuer, verantwortungsvollerer Architekt müsste sich erst in das Thema einarbeiten, was sicherlich weit mehr Aufwand und Kosten bedeuten würde). …
- … Ich hoffe, dass andere Erst-Bauherrn die auf diesen Thread stoßen aus meinem Fehler lernen. …
- … beim nächsten ;-) Bau suche ich mir zuerst einen guten, vertrauenswürdigen Architekten aus und - dann das Haus! …
- … Grenzgarage: Architekt will Vorkasse – Haftungsrisiko beachten! …
- … Er weiß, dass die Genehmigung nun mal nicht sicher ist. Daher will er die Kohle vorhei abgreifen. Vom Aufwand her mag das schon hinkommen, aber der Architekt scheint noch nicht zu begreifen, wo er haftungsrechtlich bei dieser …
- … dass man das als Planer nicht tragen will. Dann kann der Bauherr sich die weitere Vorgehensweise überlegen, und dann kann man als Planer …
- … auch Vorkasse nehmen. Als Architekt muss man dann auch mal bereit sein, bei nicht genehmigungsfähigen und riskanten Vorhaben und unbelehrbaren Bauherren die Zusammenarbeit zu beenden. Dann darf man sich auf …
- … Architektenhonorar: 1600 zu üppig für Garagen-Bauantrag? …
- … Architektenhonorar: Angebot inkludiert Abstimmung mit Bauamt? …
- … Bauantrag Garage: Notwendigste vom Architekten – Zeithonorar fair? …
- … Die Zusammenarbeit mit dem Architekten hat sich auf das Notwendigste beschränkt, daher auch Zeithonorar. Die …
- … Architekt war dann für die Erstellung des Bauplans für die Auswahl und Beauftragung des BU, den Anschlag für das Garagentor, die technische Durchführung, Entwässerung, etc. und Bauleitung zuständig. Bisher lief die Zusammenarbeit gut, es gab es keine Schwierigkeiten oder Probleme. Die Garage ist fast fertig. …
- … Erst mit dem Baustopp kam der Konflikt, die Frage nach der Verantwortlichkeit und nachträgliche Baugenehmigung. Der Architekt bestreitet zwar nicht, dass er nicht darauf hingewiesen hat, dennoch …
- … Rat ist) ist wohl keine Einigung mehr möglich und ein anderer Architekt muss beauftragt werden. Aber? Wie reagiert das Bauamt darauf? Verschlechtert das …
- … Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Beamten Verständnis für naive Bauherrn haben und dann noch ein Architektenwechsel. Das klingt nicht gut …
- … Architekt: Verweigerung Bauantrag ohne Vorkasse grenzwertig! …
- … Was der Architekt sicherlich am wenigstens tun darf ist den Krempel hinschmeissen . …
- … Vielleicht mal bei der Architektenkammer vorfühlen, es geht ja eigentlich nur darum, dass der Herr …
- … Architekt haftet für fehlende Planungsschritte bei Garagenerweiterung! …
- … Dem Architekten ... …
- … Dem Architekten scheint ja zu diesem Zeitpunkt …
- … herangezogen werden soll und wohlmöglich auch kann. Er meint wohl, der Bauherr wäre zuständig gewesen, das Notwendige zu beauftragen, und weil der Bauherr …
- … Der Bauherr steht zu Beginn auf diesem Standpunkt: Die Zusammenarbeit mit dem Architekten hat sich auf das Notwendigste beschränkt, daher auch Zeithonorar. …
- … Das ist menschlich verständlich, der Bauherr will sparen, und meint, obwohl er Laie ist, so wichtig sei das alles nicht, was der Architekt / Ingenieur da alles an Papier produzieren und machen will. Das …
- … Nicht der Bauherr hat dem Planer vorzugeben, wieviel Planung und Bauüberwachung maximal gemacht werden …
- … darf, sondern der Planer muss dem Bauherrn vorgeben, was alles erforderlich ist und teilt dann mit, wieviel Honorar er dafür braucht. Der Bauherr ist Laie, der Planer Profi. Und so ordnen es später …
- … die Gerichte ein. Wenn der Bauherr die Erfordernis von Planungsumfang und Honorar dann nicht einsieht, bleibt dem Planer nur übrig, auf den Auftrag zu verzichten. …
- … Weil: Dem Richter ist es völlig egal, ob ein Planer für einmal auf der Baustelle gucken 50 bekommt, oder ob der Planer mit Ausführungsplanung und Bauüberwachung 5.000 Honorar bekommt: Als Fachmann, wenn er einen Planungs- oder Bauüberwachungsmangel fabriziert haftet er, egal wie viel Honorar, egal ob der …
- … Bauherr eine Billigplanung haben wollte oder nicht. Alle Einreden, aber der Bauherr …
- … HOAIAbk.-Beauftragung: Architekt fordert Vertrag – Was tun? …
- … habe dem Architekt inzwischen mitgteilt, dass ich grundsätzlich mit einem zusätzlichen Honorar einverstanden bin, jedoch nicht per Vorkasse und nur wenn die Garage im Nachhinein genehmigt wird. …
- … Und Herr Lott, ein Stundensatz von 45,- ist nicht gerade jämmerlich. Im Übrigen war die HOAI beim Garagenumbau nicht etwa wegdisskutiert, sondern einfach kein Thema. Es geht mir nicht darum, den A. um sein Honorar zu bringen aber wenn ich die Garage rückbauen muss, sehe ich nicht ein den Architekt auch noch dafür zu bezahlen! …
- … Euer beispielhaft bilderbuchdepperte Bauherr …
- … HOAIAbk.-Vertrag Garage: Architekt unvernünftig – Spieß umdrehen! …
- … beim Architekt zu herrschen ... …
- … Na, da scheint im Moment etwas Unvernunft beim Architekt zu herrschen falsch ist der Gedanke mit der HOAIAbk. für …
- … Sie schreiben, und nichts Wichtiges fehlt, dann müssten Sie mit dem Architekten ja schon längst einen mündlichen Vertrag oder konkludent geschlossenen Vertrag …
- … Komplettmindestsatz 2.654 Netto, also komplett für Entwurf, Bauantragsplanung, Ausführungsplanung, Bauüberwachung. Der Architekt hat bereits so ziemlich alle Leistungsphasen erbracht, bis eben auf die …
- … Jurist. Daher wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht). Aus dem Ihrem letzten Post geht ja …
- … schon hervor, dass der Architekt nach einem Weg sucht, sein bisheriges Wirken auf Ihrer Baustelle durch eine neue Beauftragung ungeschehen zu machen, weil er den Schaden sieht. Daher: Bevor Sie jetzt etwas mit dem Architekt vereinbaren, gehen Sie vorher zum Anwalt. …
- … Architekt: Bausumme zu …
- … Garagenbau: Mündlicher Vertrag – Mindestsatz Architekt gilt! …
- … Dadurch, dass der Architekt nun Mittelsatz bei 46.000 anrechenb. Kosten für alle LPh ansetzt, vergoldet …
- … Architekt: Illegales Verhalten – Anwalt einschalten! …
- … was da nun mit den Baukosten sein mag, der Architekt steht meiner Meinung nach mit beiden Beinen im illegalen Bereich, …
- … mir fallen da z.B. Baubehinderungsanzeige, Androhung einer Ersatzvornahme (zu Deutsch neuer Architekt), Schadenersatz BU, evtl. Betrug (weil Zeit-statt HOAIAbk.-Honorar im Angebot) usw. …
- … Architekt: Erzwingt Angebot LPAbk. 1-9 – Panikreaktion? …
- … wenn er tatsächlich Einigung über ein Angebot LP 1-9 erzwingen will, ist das sicher illegal, denn LP 9 müssen Sie selbstverständlich nicht beauftragen, die wäre ja noch zu erbringen (und kann auch erst nach Kostenfeststellung berechnet werden!). Sieht alles ein wenig nach Panikreaktion des Architekt aus, Frechheit siegt. …
- … 1776587220,/forum/planung/14817.php,/forum/architektur/11420.php,/forum/architektur/11411.php,/forum/architektur/11407.php,/forum/architektur/11386.php, …
- … forum/architektur/11384.php,/forum/architektur/11379.php,/forum/architektur/11370.php,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11359.php …
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