Baufertigstellung: Welche Unterlagen sind Pflicht? Revisionsunterlagen, Pläne & Protokolle
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Baufertigstellung: Welche Unterlagen sind Pflicht? Revisionsunterlagen, Pläne & Protokolle
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Nach Baufertigstellung ist es wichtig, dass Sie als Bauherr alle relevanten Unterlagen erhalten, um den Bau korrekt dokumentieren und später nachweisen zu können. Dazu gehören:
- Revisionspläne: Diese Pläne dokumentieren den tatsächlichen Zustand des Gebäudes nach der Fertigstellung und weichen möglicherweise von den ursprünglichen Bauplänen ab.
- Prüfprotokolle: Protokolle für Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen sind wichtig, um die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten.
- Bautagebuch: Das Bautagebuch dokumentiert den Bauablauf und kann bei späteren Fragen oder Problemen hilfreich sein.
- Kostenfeststellung und Schlussrechnung: Diese Dokumente geben einen Überblick über die tatsächlich entstandenen Baukosten.
- Vertragsunterlagen: Der Architektenvertrag und zugehörige Leistungsphasen sind relevant für Ihre Rechte und Pflichten.
Die genaue Zusammenstellung der Unterlagen kann vom Architektenvertrag und den erbrachten Leistungen abhängen. Es ist ratsam, den Vertrag und die Leistungsphasen zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente übergeben werden.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Architekten eine vollständige Liste der zu übergebenden Unterlagen an und gleichen Sie diese mit Ihren Vertragsunterlagen ab. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Revisionsunterlagen
- Dokumente, die den tatsächlichen Zustand eines Bauwerks nach Abschluss der Bauarbeiten darstellen. Sie beinhalten aktualisierte Pläne und Beschreibungen, die von den ursprünglichen Planungsdokumenten abweichen können. Revisionsunterlagen sind wichtig für zukünftige Umbauten, Reparaturen und die Bewertung der Immobilie.
Verwandte Begriffe: Bestandspläne, As-Built-Dokumentation, Bauakte. - Prüfprotokolle
- Offizielle Dokumente, die die Ergebnisse von technischen Überprüfungen und Tests an Bauwerken oder Anlagen festhalten. Sie bestätigen, dass bestimmte Standards und Vorschriften eingehalten wurden. Prüfprotokolle sind besonders wichtig für sicherheitsrelevante Installationen wie Elektro-, Heizungs- und Sanitäranlagen.
Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokolle, Messprotokolle, Qualitätskontrolle. - Bautagebuch
- Eine fortlaufende Dokumentation des Bauablaufs, in der alle wichtigen Ereignisse, Entscheidungen, Anweisungen und Beobachtungen festgehalten werden. Das Bautagebuch dient als Nachweis bei Streitigkeiten, Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen und kann von Bauleitern, Architekten oder Bauherren geführt werden.
Verwandte Begriffe: Baustellenprotokoll, Baudokumentation, Bauakte. - Kostenfeststellung
- Die Ermittlung der endgültigen Baukosten nach Abschluss der Bauarbeiten. Sie basiert auf den tatsächlich angefallenen Rechnungen und Ausgaben und dient als Grundlage für die Schlussrechnung. Die Kostenfeststellung sollte transparent und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Baukostenabrechnung, Projektcontrolling. - Leistungsphasen
- Die einzelnen Abschnitte eines Architekten- oder Ingenieurprojekts, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) definiert sind. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen. Die Leistungsphasen dienen als Grundlage für die Honorarberechnung und die Projektplanung.
Verwandte Begriffe: HOAI, Projektphasen, Architektenvertrag. - Schlussrechnung
- Die abschließende Rechnung eines Auftragnehmers (z.B. Architekt, Handwerker) an den Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und der dafür berechneten Kosten. Die Schlussrechnung bildet die Grundlage für die Kostenfeststellung.
Verwandte Begriffe: Endabrechnung, Gesamtabrechnung, Baukostenabrechnung. - Architektenvertrag
- Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen, Verantwortlichkeiten und Honorare des Architekten regelt. Der Architektenvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts umfassen. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Architekt.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Planungsvertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Bedeutung haben Revisionsunterlagen nach der Baufertigstellung?
Revisionsunterlagen dokumentieren den tatsächlichen Zustand des Gebäudes nach Abschluss der Bauarbeiten. Sie sind wichtig, da Abweichungen von den ursprünglichen Plänen auftreten können. Diese Unterlagen sind entscheidend für spätere Umbauten, Reparaturen oder den Verkauf der Immobilie. - Welche Prüfprotokolle sind nach der Baufertigstellung besonders wichtig?
Prüfprotokolle für Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen sind essenziell. Sie belegen, dass die Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Protokolle sind wichtig für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz. - Warum ist das Bautagebuch ein wichtiges Dokument nach der Baufertigstellung?
Das Bautagebuch dokumentiert den gesamten Bauablauf, einschließlich aller relevanten Ereignisse, Entscheidungen und Änderungen. Es dient als Nachweis bei Streitigkeiten, Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen. Ein detailliertes Bautagebuch kann helfen, den Ursprung von Problemen zu identifizieren und Lösungen zu finden. - Was ist der Unterschied zwischen einer Kostenschätzung und der Kostenfeststellung?
Die Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Baukosten vor Baubeginn. Die Kostenfeststellung hingegen ist die genaue Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten nach Abschluss der Bauarbeiten. Die Kostenfeststellung sollte mit der Schlussrechnung übereinstimmen. - Welche Rolle spielt der Architektenvertrag nach der Baufertigstellung?
Der Architektenvertrag regelt die Leistungen und Verantwortlichkeiten des Architekten. Auch nach der Baufertigstellung ist der Vertrag relevant, da er die Grundlage für Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen bildet. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig aufzubewahren. - Was tun, wenn der Architekt die Unterlagen nicht vollständig übergibt?
Zunächst sollte man den Architekten schriftlich auffordern, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Wenn dies nicht erfolgt, kann man rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Klage auf Herausgabe der Unterlagen erheben. Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. - Welche Bedeutung haben die Leistungsphasen des Architektenvertrags für die Unterlagenübergabe?
Die Leistungsphasen definieren, welche Leistungen der Architekt in welcher Phase des Bauprojekts erbringt. Jede Leistungsphase ist mit bestimmten Dokumenten verbunden, die der Architekt dem Bauherrn übergeben muss. Die Übergabe der Unterlagen sollte daher phasenweise erfolgen. - Warum sind Rechnungen des Architekten und der Baufirmen wichtige Unterlagen?
Die Rechnungen dienen als Nachweis für die erbrachten Leistungen und die entstandenen Kosten. Sie sind wichtig für die Steuererklärung, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und die Dokumentation der Baukosten. Alle Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
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Architektenvertrag: Leistungsphasen und Verantwortlichkeiten
Beschreibung der Vertragsverhältnisse unklar
Also, Sie hatten einen Architektenvertrag bis Leistugnsphase 7?
Wer hat dann die Vergabe der Einzelgewerke gemacht? Oder hatten Sie einen GUAbk.🔴 Wer hat denn dann die Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) und 9 (Bewachung der Mängelbeseitigung und Abschlussdokumentation) gemacht? Sie selbst, der Architekt oder ein GU? Hieraus ließe sich durch einen guten Anwalt verschiedenes ableiten.
Eine Kostenfeststellung ist Teil der LPh 8 und 9 =>wenn Sie nur bis LPh 7 beauftragt haben, dann haben Sie nur en Anrecht auf sog. Kostenanschläge. Aber auch hierzu wäre mal zu klären, wer die Phase 8 und 9 denn eigentlich ausgeführt hat. -
Bauüberwachung & Bauleitung: Wer ist verantwortlich?
Fehlerkorrektur
Meine Frage eigentlich:
Wer hat nach der Vergabe der Gewerke die Bauüberwachung / Bauleitung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten gemacht? Der Architekt, der Bauherr oder ein GUAbk.🔴
Wer waren Ihre Vertragspartner? Allein der Architekt, die Einzelunternehmen oder ein GU? Aus der Beantwortung dieser Fragen ließe sich ableiten, von wem Sie welche Unterlagen fordern können. Generell stehen Ihnen diese Unterlagen zu, fragt sich nur von wem! Bei einem Generalunternehmer-Vertrag erhalten Sie die Unterlagen von selbigem Generalunternehmer. Bei einem Architektenvertrag (sofern alle LPh beauftragt sind) vom Architekten und andernfalls von den Einzelfirmen. Hat der Architekt die Bauleitung gemacht auch ohne Vertrag und hat er die Revisionsunterlagen von den Firmen erhalten, so ist er auch verpflichtet, diese an Sie weiterzugeben.
Eine andere Frage beschäftigt mich auch noch:
Wer ist für die Abweichungen zwischen Bauzeichnungen und Ausführung verantwortlich? Ist Ihr Bauvertrag überhaupt ordentlich erfüllt oder hatten Sie gar keinen? Sind Sie zufrieden damit, dass die Ausführung nicht der Planung entspricht?
Also ich wäre da in manchen Punkten etwas "sonderbar" (stinkig) wenn ich nicht das bekomme, was mir laut Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zusteht. Naja - ist wohl Schuld des Bauleiters und nicht des Entwerfers (Planer / Architekt). -
Bauüberwachung LP 8: Eigenleistung in Phase 9
Sorry Fehler
Habe mich vertan. Der Architekt hat Planung und Bauüberwachung gemacht. Also wurde inkl. LPAbk. 8 beauftragt. Die Phase 9 muss ich nun notgedrungen selber machen (dumm gelaufen). Die Gewerke wurden einzeln vergeben (kein Generalunternehmer/Bauträger). Einzelne Gewerke habe ich selbst in die Hand genommen, weil der Architekt keine Ahnung hat, z.B. : Heizung (Wärmepumpe). -
Gewährleistung & Revisionspläne: Eigenverantwortung bei Gewerken
sehe das so:
Die Gewerke, die Sie selbst übernommen haben, ich vermute, der Architekt wollte für haustechnische Gewerke nicht gegenzeichenen, wären Sie also selbst verantwortlich, am besten vor Bezahlung der Schlussrechnung von den einzelnen Firemen Gewährleistungsbescheinigungen und sofern vertraglich vereinbart Revisionspläne anfordern (Heizung, Sanitär, Elektro).
Eine Kostenfeststellung kann Ihr Architekt natürlich nur für die Gewerke vornehmen, für die ihm die komplette Rechnungslegung vorliegt. Kostenschätzung gehört in die Planungsphasen, Kostenfeststellung ist in Verbindung mit Rechnungsprüfung Leistungsphase 8 zu sehen. Das Bautagebuch muss der Architekt Ihnen nicht unbedingt herausgeben. Sie könnten Ihn bitten, dass ewr Ihnen die Unterlagen zum Kopieren überlässt, wenn Sie sie zur Vollständigkeit haben wollen. Was die Übereinstimmung von Plänen und Ausführung betrifft, folgendes: Oft werden Aufgrund verschiedener Umstände vor Ort notwendoige Abstimmungen zur Ausführung getroffen, die vom Plan abweichen. Dies wird i.d.R. irgendwo schriftlich dokumentiert (Bautagebuch oder Bauprotokoll) Eine Änderung der Pläne ist nicht erforderlich. Bestandspläne, also auch der genaue Zustand des Hauses nach Übergabe, sind besondere Leistung der Leistungsphase 9 zu vereinbaren und gesondert zu honorieren. -
Bautagebuch Pflicht: Anforderungen an die Führung
doch, muss er
Moin zusammen,
doch, das Bautagebuch muss er dem BH zur Verfügung stellen. Es sind auch ganz bestimmte Anforderungen an die Führung gestellt. So reicht es z.B. nicht, eine lose Blattwerksammlung vorzulegen, sondern es muss ein gebundenes Werk sein, mit einer chronologischen Führung ohne die Möglichkeit, einzelne Elemente nachträglich zu löschen oder einzufügen.
Grüße
Stefan Ibold -
Architekten-Pflichten: Informationsquellen und Unterlagen-Liste
Nachfrage
Vielen Dank für die Antworten. Bin aber nicht schlauer als vorher. Gibt es im Internet eine Adresse, wo man sich über Rechte/Pflichten von Architekten informieren kann. Und gibt es eine Liste der vom Architekten mind. anzufertigenden Unterlagen für den BH bei Beauftragung bis Leistungsphase 8? Danke im Voraus. Gruß -
Architekten Recht & Pflicht: Urteile und Informationen finden
Da werden Sie viel suchen müssen
Da gibt es nämlich sehr viel zu, unter anderem auch Urteile. Verusche Sie es mit Google und "Architekt Recht" oder "Architekt Pflicht" -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufertigstellung: Unterlagen, Pflichten und Rechte
💡 Kernaussagen: Nach Baufertigstellung sind Revisionsunterlagen, Pläne und Protokolle essentiell. Die Verantwortlichkeit für Bauüberwachung und Bauleitung beeinflusst, von wem Unterlagen gefordert werden können. Ein Bautagebuch muss dem Bauherrn zur Verfügung gestellt werden und bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei Eigenleistung ist der Bauherr selbst für Gewährleistung und Revisionspläne verantwortlich. Architekten haben klare Rechte und Pflichten, über die man sich informieren sollte.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass bei selbst übernommenen Gewerken die Gewährleistungsbescheinigungen und Revisionspläne vorliegen, wie im Beitrag Gewährleistung & Revisionspläne: Eigenverantwortung bei Gewerken erläutert wird. Dies ist besonders wichtig, bevor die Schlussrechnung bezahlt wird.
✅ Zusatzinfo: Das Recht auf Revisionsunterlagen nach Baufertigstellung ist im Architektenvertrag verankert, wie im Beitrag Revisionsunterlagen: Ihr Recht nach Baufertigstellung betont wird. Fordern Sie diese aktiv von Ihrem Vertragspartner ein.
📊 Fakten/Zahlen: Die Leistungsphasen im Architektenvertrag definieren die Verantwortlichkeiten. Wurde der Architekt bis Leistungsphase 8 beauftragt, ist er auch für die Bauüberwachung zuständig. Details dazu finden Sie im Beitrag Bauüberwachung LP 8: Eigenleistung in Phase 9.
🔧 Praktische Umsetzung: Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen an ein Bautagebuch, wie im Beitrag Bautagebuch Pflicht: Anforderungen an die Führung beschrieben. Es muss gebunden und chronologisch geführt werden, ohne nachträgliche Änderungen zu ermöglichen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten für Bauüberwachung und Bauleitung, um zu wissen, von wem Sie welche Unterlagen fordern können. Der Beitrag Bauüberwachung & Bauleitung: Wer ist verantwortlich? bietet hierzu wichtige Informationen. Nutzen Sie Suchmaschinen mit Begriffen wie "Architekt Recht" oder "Architekt Pflicht", um weitere Informationen zu finden, wie im Beitrag Architekten Recht & Pflicht: Urteile und Informationen finden vorgeschlagen wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufertigstellung, Unterlage, Revisionsunterlagen, Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … eine guter, aber auch beständiger Architekt ebenso wichtig, wie eine gute Baufirma. …
- … Architekten-Vorleistung: Honorar, Risiko & Zahlungsfristen …
- … schön, dass er dem Architekten zugesteht, vom Honorar zu leben, er darf sogar nach seinem Einzug pleite gehen, nur nicht dazwischen. …
- … Ist ja schön, dass Hr. Zäh wenigstens eingesehen hat, dass ein Architekt ihm tatsächlich etwas gebracht hat, sogar die Tapeten hat er …
- … so eine gute Arbeitskraft sind, wie Sie hier von anderen (beispielsweise Architekten) einfordern. …
- … Abschlagsrechnungen sind jederzeit vom Architekt stellbar (sofern er eine entsprechende Leistung erbracht hat) und zu zahlen. …
- … Architekten-Abschlag: Versicherungsprämie als Begründung? …
- … es in der Tat etwas merkwürdig, wenn ein Architekt als erstes die Versicherungsprämie in Rechnung stellt - aber ich vermute …
- … mal, dass der Architekt es nicht so wörtlich meinte, sondern einfach die bitte auf einen frühen abschlag mit der Versicherung begründet hat. so sah es sicherlich auch fabian zäh im ersten Beitrag. das einzige, was am Beitrag säuerlich war, war sicherlich der Tipp, dass der Bauherr eine wirtschaftsauskunft einholen soll. naja, das kann im eifer des gefechts doch mal passieren, oder? :-). den Zahlungsplan von Herrn zäh finde ich eigentlich ganz vernünftig, so praktiziere ich es mit meinen Bauherren auch. 1. rate nach Bauantrag, 2. nach Ausführungsplanung bzw. Ausschreibung und dann die 3. nach Fertigstellung, evtl. zwischendrin noch eine (nach Rohbaufertigstellung. …
- … Bestätigung: Architekten-Ratenzahlung wie vorgeschlagen …
- … So hatte ich es gemeint. Die betreffende Ratenzahlung, die ich angegeben hatte, wurde mir von meinem Architekten auch so vorgeschlagen. Für mich war sie in Ordnung …
- … Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme, Pflichten & Alternativen für Bauherren …
- … 1776644664,/forum/architektur/10913.php,/forum/architektur/10733.php,/forum/architektur/10643.php, …
- … forum/architektur/10576.php,/forum/architektur/10365.php,/forum/architektur/10278.php,/forum/architektur/10157.php,/forum/architektur/10080.php,/forum/honorar/10080.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumängel melden: An wen Rohbaumängel melden? Zuständigkeit & Vorgehen
- … Baumängel, Mängelanzeige, Rohbaumängel, Bauleiter, Architekt, Gewährleistung, BGBAbk., VOBAbk. …
- … Baurecht, Bauwesen, Architektenrecht, Bauleitung …
- … Wir bauen mit Architekt zgl Bauleiter (LPh 1-8) ein Einfamilienhaus. …
- … Wenn Sie Mängel am Rohbau feststellen, ist es wichtig, diese unverzüglich zu melden. Da Sie mit einem Architekten mit Bauleitung (LPh 1-8) bauen, sind mehrere Ansprechpartner relevant. …
- … Architekt: Der Architekt ist für die Planung und Koordination verantwortlich. Informieren Sie ihn …
- … Dokumentieren Sie die Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Die Mängelanzeige sollte immer schriftlich erfolgen, um einen Nachweis …
- … dass die Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden.Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Baukoordination …
- … Sie dem Bauleiter schriftlich eine Frist zur Reaktion. Informieren Sie den Architekten. Wenn keine Reaktion erfolgt, ziehen Sie einen Bausachverständigen oder einen …
- … schwierig werden, die Mängel beseitigen zu lassen. Prüfen Sie, ob eine Baufertigstellungsversicherung oder eine Bürgschaft besteht. Andernfalls kann ein Rechtsstreit notwendig sein. …
- … Mängel detailliert beschreiben. Lassen Sie das Protokoll von allen Beteiligten (Bauleiter, Architekt, Baufirma) unterzeichnen. …
- … BaufertigstellungsversicherungEine Baufertigstellungsversicherung abschließen, um sich gegen die Insolvenz der Baufirma abzusichern. …
- … Mängelanzeige: Architekt informieren – Kommunikationswege …
- … Melden Sie Ihrem Architekten die vermeintlichen …
- … Rohbaumängel: Architekt informiert bei Baustellenbegehung …
- … die Meldung an den Architekten erfolgt …
- … Baumängel: Architekt als Fachmann zur Beurteilung hinzuziehen …
- … ist manchmal nicht so einfach zuzuordnen, es macht also Sinn, den Architekt als Fachmann einzubeziehen. …
- … 1) Reden Sie mit dem Architekten, er …
- … 2) Der Architekt sollte dann nach Rücksprache mit Ihnen den Mangel beim Ausführenden rügen …
- … 3) Wenn der Architekt als Bauleiter eines Bauträgers fungiert, kann es evtl. schwierig werden. Dann …
- … Sie im Ernstfall sowieso einen externen Gutachter. Das Wörtchen TÜV Ihrem Architekten gegenüber könnte da schon Wirkung haben ... …
- … Mängelanzeige: Architekt als Mittelsmann in der Bauphase …
- … Sie befinden sich noch in der Bauphase? Dann ist der Architekt Ihr Mittelsmann, er leitet dann die fachgerecht formulierte Mängelanzeige mündlich …
- … Mangel handelt). Ist das Objekt allerdings fertig, so können Sie den Architekt nur dann noch mit Mängelanzeigen belästigen , wenn Sie von einem …
- … kein Fehler von mir, Heizungsmann sagt meine Rohrleitungen sind dicht, Bauleiter (Architekt) sagt ich werde das dokumentieren …
- … erfüllt. Oftmals kommt es nämlich vor, dass Pläne einen Freigabevermerk des Architekt oder vom Bauherren haben müssen. Sollte dem so sein, muss der …
- … Baumängel: Architekt als Ansprechpartner – Mängelbeseitigung …
- … Fachwissen haben Sie in Form des Architekten engagiert. Der ist Ihr Ansprechpartner. …
- … Der Architekt darf sich nicht …
- … bei denen die Verantwortlichkeit hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) wird. Der Architekt darf sich aber nicht von vorne herein auf die Position zurückziehen, …
- … - Benennen des Mangels spätestens bei der Abnahme mit Hilfe des Architekten (zur Sicherheit auch bei möglichen anderen Verursachern) …
- … weil genügend Vorbehalte gemacht wurden, oder aus Schadenersatz, oder gegen den Architekten (deshalb sollte er sich anstrengen). Der muss dann bei den …
- … keiner mehr vor der Mängelbeseitigung drücken können. Hierzu kann Sie Ihr Architekt beraten, siehe auch der Link. …
- … sind. Dann bleibt nur Feuchte von außen oder Kondensatfeuchte, wenn Ihr Architekt das allein nicht unterscheiden kann, sollte er sich einen Sachverständigen dazu …
- … bei der Mängelanzeige ist entscheidend für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Der Architekt spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und Überwachung der Mängelbeseitigung. …
- … komplex sein, insbesondere wenn mehrere Gewerke beteiligt sind. Der Bauleiter bzw. Architekt muss die Ursache des Mangels ermitteln und den entsprechenden Handwerker zur …
- … 1776538308,/forum/architektur/11288.php,/forum/architektur/11278.php,/forum/architektur/11266.php,/forum …
- … /architektur/11220.php,/forum/architektur/11192.php,/forum/architektur/11176.php,/forum …
- … /architektur/11111.php,/forum/architektur/11070.php,/forum/architektur/10945.php,/forum …
- … /architektur/10898.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10102: Baufertigstellung: Welche Unterlagen sind Pflicht? Revisionsunterlagen, Pläne & Protokolle
- … Baufertigstellung: Pflichtdokumente …
- … Bau abgeschlossen? Diese Unterlagen (Revisionspläne, Protokolle, Rechnungen) sind nach Baufertigstellung vom Architekten Pflicht. Jetzt …
- … Baufertigstellung, Unterlagen, Revisionsunterlagen, Architekt, Bauakte, Pläne, Protokolle, Rechnungen, Kostenfeststellung, Bautagebuch …
- … Baurecht, Architektur, Bauplanung, Bauleitung, Dokumentation …
- … Baufertigstellung: Welche Unterlagen sind …
- … Pflicht? Revisionsunterlagen, Pläne & Protokolle …
- … Hallo, nachdem unser Bau nun abgeschlossen ist, habe ich von meinem Architekten verlangt, dass er mir einige Unterlagen, zur Vervollständigung …
- … tatsächlichen Ausführung teilweise nicht übereinstimmen. Des Weiteren schreibt er, dass Revisionsunterlagen nicht übergeben werden, da diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Ich habe …
- … den Architekten bis Leistungsphase 7 beauftragt bzw. der Vertrag wurde mir so unter die Nase gehalten. Heute weiß ich, dass die Phase 8 auch mit dazugehört, aber bei Vertragsunterzeichnung war mir die Bedeutung nicht bewusst. Nun was meint Ihr dazu? Auf meine Bitte die Prüfprotokolle für Elektro, Wasser und Heizung und das Bautagebuch zu übergeben, antwortete er, dass ich diese bei den jeweiligen Firmen einholen müsste. Auch kann er mir eine Kostenfeststellung nach DINAbk. 276 nicht überreichen, weil ihm nicht alle Rechnungen vorliegen. Ich denke, dass die Kostenfeststellung mit in die Kostenschätzung gehört. Oder liege ich falsch? Muss ich das hinnehmen? Von der Schlussrechnung habe ich noch 1000,- Mark einbehalten, weil da noch eine offene Sache ist (unabhängig von den Unterlagen). Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus. …
- … Nach Baufertigstellung ist es wichtig, dass Sie als Bauherr alle relevanten Unterlagen erhalten, um den Bau korrekt dokumentieren und später nachweisen …
- … Vertragsunterlagen: Der Architektenvertrag und zugehörige Leistungsphasen sind relevant für Ihre …
- … Die genaue Zusammenstellung der Unterlagen kann vom Architektenvertrag und den erbrachten Leistungen abhängen. Es ist ratsam, den Vertrag …
- … Revisionsunterlagen …
- … Pläne und Beschreibungen, die von den ursprünglichen Planungsdokumenten abweichen können. Revisionsunterlagen sind wichtig für zukünftige Umbauten, Reparaturen und die Bewertung der Immobilie.Verwandte …
- … als Nachweis bei Streitigkeiten, Mängeln oder Gewährleistungsansprüchen und kann von Bauleitern, Architekten oder Bauherren geführt werden.Verwandte Begriffe: Baustellenprotokoll, Baudokumentation, Bauakte. …
- … Die einzelnen Abschnitte eines Architekten- oder Ingenieurprojekts, die in der Honorarordnung für Architekten und …
- … definiert sind. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die vom Architekten oder Ingenieur erbracht werden müssen. Die Leistungsphasen dienen als Grundlage …
- … für die Honorarberechnung und die Projektplanung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Projektphasen, Architektenvertrag. …
- … Die abschließende Rechnung eines Auftragnehmers (z.B. Architekt, Handwerker) an den Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung. Sie …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen, Verantwortlichkeiten und Honorare des Architekten …
- … regelt. Der Architektenvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Aspekte des Bauprojekts umfassen. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Architekt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Planungsvertrag. …
- … unterlagen nach der Baufertigstellung?Revisionsunterlagen dokumentieren den tatsächlichen Zustand des …
- … sind wichtig, da Abweichungen von den ursprünglichen Plänen auftreten können. Diese Unterlagen sind entscheidend für spätere Umbauten, Reparaturen oder den Verkauf der Immobilie. …
- … Welche Prüfprotokolle sind nach der Baufertigstellung besonders wichtig?Prüfprotokolle für Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen sind essenziell. Sie belegen, dass die Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Protokolle sind wichtig für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz. …
- … Warum ist das Bautagebuch ein wichtiges Dokument nach der Baufertigstellung?Das Bautagebuch dokumentiert den gesamten Bauablauf, einschließlich aller relevanten Ereignisse, …
- … Welche Rolle spielt der Architektenvertrag nach der Baufertigstellung?Der Architektenvertrag regelt die Leistungen und …
- … Verantwortlichkeiten des Architekten. Auch nach der Baufertigstellung ist der Vertrag relevant, da er die Grundlage für Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen bildet. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig aufzubewahren. …
- … Was tun, wenn der Architekt die Unterlagen nicht vollständig übergibt?Zunächst sollte man den …
- … Architekten schriftlich auffordern, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Wenn dies nicht …
- … man rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls eine Klage auf Herausgabe der Unterlagen erheben. Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. …
- … Bedeutung haben die Leistungsphasen des Architektenvertrags für die Unterlagenübergabe?Die Leistungsphasen definieren, welche Leistungen der Architekt in welcher Phase des Bauprojekts erbringt. Jede Leistungsphase ist mit …
- … bestimmten Dokumenten verbunden, die der Architekt dem Bauherrn übergeben muss. Die Übergabe der Unterlagen sollte daher phasenweise erfolgen. …
- … Architektenhaftung: Wann haftet der Architekt?Informationen zur Haftung des Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Revisionsunterlagen: Ihr Recht nach Baufertigstellung …
- … Auf die Revisionsunterlagen …
- … Architektenvertrag: Leistungsphasen und Verantwortlichkeiten …
- … Also, Sie hatten einen Architektenvertrag bis Leistugnsphase 7? …
- … und 9 (Bewachung der Mängelbeseitigung und Abschlussdokumentation) gemacht? Sie selbst, der Architekt oder ein GUAbk.? Hieraus ließe sich durch einen guten Anwalt verschiedenes …
- … Gewerke die Bauüberwachung / Bauleitung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten gemacht? Der Architekt, der Bauherr oder ein GUAbk.? …
- … Architekt, die Einzelunternehmen oder ein GUAbk.? Aus der Beantwortung dieser Fragen ließe …
- … sich ableiten, von wem Sie welche Unterlagen fordern können. Generell stehen Ihnen diese Unterlagen zu, fragt sich nur von wem! Bei einem Generalunternehmer-Vertrag …
- … erhalten Sie die Unterlagen von selbigem Generalunternehmer. Bei einem Architektenvertrag (sofern alle LPh beauftragt sind) vom Architekten und andernfalls von den Einzelfirmen. Hat der Architekt die …
- … Bauleitung gemacht auch ohne Vertrag und hat er die Revisionsunterlagen von den Firmen erhalten, so ist er auch verpflichtet, diese an Sie weiterzugeben. …
- … Also ich wäre da in manchen Punkten etwas sonderbar (stinkig) wenn ich nicht das bekomme, was mir laut Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) zusteht. Naja - ist wohl Schuld des Bauleiters und nicht des Entwerfers (Planer / Architekt). …
- … Habe mich vertan. Der Architekt hat Planung und Bauüberwachung gemacht. Also wurde inkl. LPAbk. 8 beauftragt. Die Phase 9 muss ich nun notgedrungen selber machen (dumm gelaufen). Die Gewerke wurden einzeln vergeben (kein Generalunternehmer/Bauträger). Einzelne Gewerke habe ich selbst in die Hand genommen, weil der Architekt keine Ahnung hat, z.B. : Heizung (Wärmepumpe). …
- … Die Gewerke, die Sie selbst übernommen haben, ich vermute, der Architekt wollte für haustechnische Gewerke nicht gegenzeichenen, wären Sie also selbst verantwortlich, …
- … Eine Kostenfeststellung kann Ihr Architekt natürlich nur für die Gewerke vornehmen, für die ihm die komplette …
- … Verbindung mit Rechnungsprüfung Leistungsphase 8 zu sehen. Das Bautagebuch muss der Architekt Ihnen nicht unbedingt herausgeben. Sie könnten Ihn bitten, dass ewr Ihnen …
- … die Unterlagen zum Kopieren überlässt, wenn Sie sie zur Vollständigkeit haben wollen. Was die Übereinstimmung von Plänen und Ausführung betrifft, folgendes: Oft werden Aufgrund verschiedener Umstände vor Ort notwendoige Abstimmungen zur Ausführung getroffen, die vom Plan abweichen. Dies wird i.d.R. irgendwo schriftlich dokumentiert (Bautagebuch oder Bauprotokoll) Eine Änderung der Pläne ist nicht erforderlich. Bestandspläne, also auch der genaue Zustand des Hauses nach Übergabe, sind besondere Leistung der Leistungsphase 9 zu vereinbaren und gesondert zu honorieren. …
- … Architekten-Pflichten: Informationsquellen und Unterlagen-Liste …
- … im Internet eine Adresse, wo man sich über Rechte/Pflichten von Architekten informieren kann. Und gibt es eine Liste der vom Architekt …
- … Architekten Recht & Pflicht: Urteile und Informationen finden …
- … Da gibt es nämlich sehr viel zu, unter anderem auch Urteile. Verusche Sie es mit Google und Architekt Recht oder Architekt Pflicht …
- … Baufertigstellung: Unterlagen, Pflichten …
- … 1776641201,/forum/alternat/11250.php,/forum/architektur/11389.php,/forum/architektur/10969.php,/forum/architektur/10935.php,/forum …
- … /architektur/10684.php,/forum/architektur/10643.php,/forum/architektur/10483.php,/forum …
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Faserarmierter Unterputz auf Poroton: Sinnvoll nach 6 Monaten? Kosten, Nutzen, Rissgefahr?
- … Rissbildung zu minimieren. Ob ein Auftrag bereits 6 Monate nach Rohbaufertigstellung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Trocknung des …
- … treten in der Regel in den ersten beiden Jahren nach der Baufertigstellung auf. Die wichtigsten Ursachen für diese Risse sind: die hygrische und …
- … wie oft wir feststellen müssen, das die Sub's (oder auch Architekt's) keinerlei (oder Recht wenig) Fachtheorie besitzen. …
- … gemauert (keine Großformate, keine Planziegel, mit Leichtmauermörtel). Soweit ich (und der Architekt) es beurteilen können, wurde bzgl. Statik und Bauausführung sehr (!) …
- … frage ich mich, ob bereits 4 bis 5 Monate nach Rohbaufertigstellung verputzt werden kann?!? Zumindest ist es wohl wenig ratsam, den Bau …
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- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - Bauleitung beim Umbau: Notwendigkeit, Aufgaben & Kosten für Wanddurchbrüche?
- … Der Statiker hat die Unterlagen gesehen und meint, alles, was wir wünschen, ist machbar. Die Statik …
- … Bauleiter sollte über eine fundierte Ausbildung im Baubereich verfügen, beispielsweise als Architekt, Bauingenieur oder Bautechniker. Zudem sollte er über Berufserfahrung und Kenntnisse der …
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- … nach der Genehmigung legal durchzuführen müssen beispielsweise Baubeginnsanzeige, Anzeige der Rohbaufertigstellung, etc. eingereicht werden. Es soll lückenlos dokumentiert werden, das auch ausgeführt …
- … dann auch für so etwas einen Bauleiter haben? Anzeige der Rohbaufertigstellung? Das ist doch keine Baustelle, und wir bauen nicht ein Haus, …
- … 1776599164,/forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11327.php,/forum …
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- … /architektur/11112.php …
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