Ist nach dem Bau einer Solaranlage ein Abnahmeprotokoll vorgeschrieben?
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Ist nach dem Bau einer Solaranlage ein Abnahmeprotokoll vorgeschrieben?
Nach der Inbetriebnahme habe ich den Installateur nicht mehr gesehen (bzw. er hat sich nicht mehr sehen lassen).
Jetzt sagte mir einer, dass der Installateur doch damals ein Abnahmeprotokoll hätte machen müssen, bei dem ich und er hätten unterzeichnen müssen. Er weiß allerdings nicht, wo und wie das vorgeschrieben ist.
Wer kann mir die Fundstelle und/oder eine Musterprotokoll geben. Ich meine, dass ich Ansprüche gegen den Installateur deswegen habe und will diese vor Gericht unter anderem mit dem nicht geschriebenem Protokoll beweisen!
Diese Frage habe ich irrtümlich weiter unten in meinem alten Beitrag (dem mit dem Kältemittel) schon mal geschrieben; Sorry!
-
Wo liegt denn das Problem?
Ihr Anlage funktioniert nicht richtig? Dann würde ich mal auf Nachbesserung bestehen. Egal ob ein Protokoll vorhanden ist oder nicht.
Oder geht es nur ums Protokoll für Ihre Unterlagen?
Warum geht es denn? -
Es geht um die Frage: Heizungsunterstützung oder nicht
Die ganze Geschichte habe ich schon bei "1304" geschrieben. Ich bin jetzt in der 1. Instand vor dem Landgericht unterlegen, weil der Sachverständige festgestellt hat: ... es liegt ein Angebot über eine Solaranlage vor, die auch Heizungsunterstützend verwendet werden kann. Sie dient aber primär zur Brauchwasserbereitung.
Eine solche Definition kannte ich bisher nicht. In den Mustern für Abnahmeprotokollen (z.B. RAL Gütezeichen Solarenergieanlagen, GZ 966) kann ich eine solche Definition nicht finden.
Da gibt es nur: Solaranlage zur WW-Bereitung oder WW-Bereitung und Heizungsunterstützung und noch Schwimmbad-Heizung.
Wenn eine solche Protokollierung aber vorgeschrieben ist, muss sich der Installateur entscheiden, was er nun eingebaut hat. Und zwar jetzt noch! -
Besser vorher auf http://www.solarkritik.de recherchiert
Hätteste mal vorher besser aufDiese Schwindelmasche der Solarinstallateure keine ich bereits aus dem Jahre 1996. Unter Punkt 11 unter "Tipps und Tricks" wird die Bedeutung einer "Abnahme" erwähnt.
Kannst du mir deine Unterlagen in Kopie zukommen lassen? Mich interessiert die Aussage des Gutachters.
Denn die Verwendung des Begriffs "Brauchwasser" durch den Gutachter ist falsch und sachlich unrichtig, schaue hier:
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