Behindertengerecht: Barrierefrei & Rollstuhlgerecht

behindertengerecht - barrierefrei, rollstuhlgerecht, zugänglich...

behindertengerecht
Bild: BauKI / BAU.DE

behindertengerecht: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Der Begriff "behindertengerecht" beschreibt die Anpassung und Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und öffentlichen Räumen, um sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich zu machen.

Der Begriff "behindertengerecht" beschreibt die Anpassung und Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und öffentlichen Räumen, um sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich zu machen. Dies umfasst Maßnahmen, die sicherstellen, dass barrierefreie Zugänge, ausreichende Bewegungsflächen, spezielle Ausstattung und andere notwendige Anpassungen vorhanden sind. Beispiele sind rollstuhlgerechte Eingänge, breitere Türen, Rampen anstelle von Treppen, taktile Bodenleitsysteme für sehbehinderte Menschen und barrierefreie Toiletten. Ziel ist es, die gleichberechtigte Nutzung und Teilnahme aller Personen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Diskriminierung aufgrund von physischen Einschränkungen zu vermeiden. Die behindertengerechte Gestaltung folgt oft gesetzlichen Vorschriften und Normen, um ein umfassendes Maß an Zugänglichkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Synonyme für "behindertengerecht"

barrierefrei, rollstuhlgerecht, zugänglich, behindertengünstig, handicapgerecht, barrierearm, behindertentauglich, inklusiv, zugangsfreundlich, barrierereduziert

behindertengerecht: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • behindertengerecht beschreibt die Gestaltung und Anpassung von Einrichtungen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang und die Nutzung zu ermöglichen.
  • Barrierefrei ist ein allgemeiner Begriff, der oft synonym verwendet wird, jedoch fokussiert sich barrierefrei auf die vollständige Abwesenheit von physischen oder strukturellen Hindernissen.
  • Rollstuhlgerecht ist ein spezifischerer Begriff, der sich auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern konzentriert und insbesondere auf den Zugang und die Nutzung durch diese Personengruppe abgestimmt ist.
  • Zugänglich ist ein weit gefasster Begriff, der allgemeine Zugänglichkeit umfasst, ohne notwendigerweise spezifische Anpassungen wie bei rollstuhlgerecht zu betonen.
  • Behindertengünstig und handicapgerecht sind ebenfalls Begriffe, die die Anpassung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen beschreiben, wobei handicapgerecht manchmal etwas veraltet wirkt.
  • Barrierearm beschreibt eine reduzierte Anzahl von Hindernissen, ist jedoch möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
  • Behindertentauglich ist ähnlich wie behindertengerecht, jedoch kann es weniger stark die umfassende Anpassung betonen.
  • Inklusiv geht über die physische Zugänglichkeit hinaus und umfasst die soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe.
  • Zugangsfreundlich und barrierereduziert sind Begriffe, die oft im Kontext von Umgebungen verwendet werden, die nicht nur physische Barrieren abbauen, sondern auch andere Formen der Zugangserleichterung bieten.

Fachgebiete: Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung, Bauwesen, Sozialarbeit, Rechtswissenschaften, Gesundheitswesen.

Situationen: Bau- und Renovierungsprojekte, öffentliche und private Gebäude, Stadt- und Verkehrsplanung, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung, soziale Integration, Rechtsvorschriften für Zugänglichkeit.

behindertengerecht: Anwendungsbeispiele und Kontexte

  • In der Architektur wird oft darauf geachtet, dass neue Gebäude behindertengerecht entworfen werden, um gesetzlichen Vorgaben und sozialen Standards zu entsprechen.
  • Innenarchitekten und Stadtplaner berücksichtigen barrierefreie und rollstuhlgerechte Lösungen, um eine breite Nutzergruppe zu bedienen und die Mobilität zu verbessern.
  • Im Bereich der Sozialarbeit und des Gesundheitswesens ist es wichtig, Einrichtungen zugänglich und handicapgerecht zu gestalten, um eine gleichwertige Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten.
  • Rechtswissenschaftler und Politiker arbeiten an Gesetzgebungen, die sicherstellen sollen, dass alle öffentlichen Gebäude barrierearm sind und die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen.
  • In Bildungseinrichtungen werden inklusive Ansätze verfolgt, um Schülern mit unterschiedlichen Bedürfnissen gleiche Bildungsangebote zu ermöglichen.

behindertengerecht: Beispiele aus dem Alltag

  • Das neue Bürogebäude wurde nach den neuesten Standards behindertengerecht gestaltet, um allen Mitarbeitern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
  • In der Stadtplanung wurden Maßnahmen ergriffen, um die Straßen und Gehwege barrierefrei zu machen.
  • Das öffentliche Gebäude ist nun rollstuhlgerecht, mit Rampen und breiten Türen für eine einfache Nutzung durch Rollstuhlfahrer.
  • Die Einrichtung eines zugänglichen Zugangs zu den öffentlichen Toiletten ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit.
  • Die Firma setzte auf behindertengünstige Anpassungen, um ihren Kunden mit besonderen Bedürfnissen einen besseren Service zu bieten.
  • Das neue Krankenhaus wurde handicapgerecht renoviert, um den Komfort und die Zugänglichkeit für Patienten mit körperlichen Einschränkungen zu verbessern.
  • Mit der Installation von Aufzügen und barrierefreien Eingängen wurde das Gebäude barrierearm gestaltet.
  • Die Wohnung wurde als behindertentauglich beschrieben, da sie alle notwendigen Anpassungen wie breite Türen und bodengleiche Duschen bietet.
  • Inklusive Bildungseinrichtungen legen großen Wert auf eine inklusive Lernumgebung, um Schülern mit und ohne Behinderungen gleiche Lernbedingungen zu ermöglichen.
  • Das neue Design der Bibliothek ist zugangsfreundlich, mit breiten Gängen und niedrigem Empfangstresen für eine bessere Zugänglichkeit.
  • Die Maßnahmen zur barrierereduzierten Gestaltung umfassen unter anderem automatisch öffnende Türen und taktile Leitstreifen.

behindertengerecht: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Der Begriff "behindertengerecht" beschreibt die Anpassung und Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und öffentlichen Räumen, um sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich zu machen.
Der Begriff "behindertengerecht" beschreibt die Anpassung und Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und öffentlichen Räumen, um sie für Menschen mit Behinderungen nutzbar und zugänglich zu machen.
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