Verjährung - Verfallsfrist, Fristablauf, Verfallzeit, Verjährungsfrist, Verjährungszeit
Bauen - Wohnen - Leben im Wandel der Zeit
Kurz erklärt: Verjährung
Die Verjährung bezieht sich auf den Zeitraum, nach dem Ansprüche, Forderungen oder Rechte nicht mehr rechtlich durchsetzbar sind. Sie stellt eine Begrenzung dar, innerhalb derer eine Person ihre Ansprüche geltend machen muss, um rechtlichen Schutz zu erhalten. Die Verjährung variiert je nach Art des Anspruchs oder der Rechte und kann in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich sein. Die Verjährung dient der Rechtssicherheit und verhindert, dass Ansprüche unbegrenzt in der Zeit geltend gemacht werden können.
Synonyme für "Verjährung": Verfallsfrist, Fristablauf, Verfallzeit, Verjährungsfrist, Verjährungszeit
Weitere Synonyme und Erklärungen von "Verjährung" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
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Schwerpunktthemen: Betriebsprüfung Steuerbescheid