Teilverkäufer - Makler, Immobilien-Teilabgeber, Teilungsverkäufer, Wohnrechtgeber, Teilimmobilienanbieter
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Kurz erklärt: Teilverkäufer
Ein Teilverkäufer ist eine Person oder ein Unternehmen, das Eigentümern ermöglicht, einen Teil ihres Wohneigentums zu verkaufen, während sie das Recht haben, in diesem Teil zu wohnen oder es zu nutzen. Der Teilverkäufer erwirbt einen Anteil an der Immobilie und gewährt den bisherigen Eigentümern ein Nießbrauchrecht.
Synonyme für "Teilverkäufer": Makler, Immobilien-Teilabgeber, Teilungsverkäufer, Wohnrechtgeber, Teilimmobilienanbieter
Weitere Synonyme und Erklärungen von "Teilverkäufer" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex
Ein Immobilien-Teilverkauf als Wegbereiter für einen sorgenfreien Ruhestand
— Ein Immobilien-Teilverkauf als Wegbereiter für einen sorgenfreien Ruhestand. Eigentlich gilt der Besitz einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims als eine vortreffliche Grundlage einer soliden Altersvorsorge. Allerdings ist diese Form der Vermögensbildung mit einem gravierenden Nachteil verbunden. Eine Immobilie bindet einen Großteil der zur Verfügung stehenden Geldmittel und ist mit finanziellen Verpflichtungen verbunden, auch wenn sie abbezahlt ist. ... weiterlesen ...
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