Welche Dokumente sind für den Verkauf einer vermieteten Wohnung erforderlich?
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Welche Dokumente sind für den Verkauf einer vermieteten Wohnung erforderlich?

Hallo zusammen,

ich besitze eine vermietete Wohnung mit Balkon, Tiefgaragenplatz und Keller, die Teil eines Mehrfamilienhauses ist. Die Immobilie wird vollständig von einer Hausverwaltung betreut, für die ich sowohl einen WEGAbk.-Verwaltervertrag als auch einen Mietsonderverwaltungsvertrag abgeschlossen habe. Zudem habe ich Zugang zu einem Online-Kundenportal der Verwaltung.

Da ich plane, diese Wohnung über einen Makler zu verkaufen, möchte ich mich vorab bestens vorbereiten. Mein Ziel ist es, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, um gut informiert in die Gespräche mit dem Makler und potenziellen Käufern zu gehen.

Könnt ihr mir bitte helfen und folgende Fragen beantworten?

  • Welche Dokumente benötige ich konkret für den Verkauf?
  • Woher bekomme ich die jeweiligen Unterlagen?
  • Welche dieser Dokumente sollte die Hausverwaltung obligatorisch im Kundenportal bereitstellen und welche nicht?

Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung und Ratschläge, damit ich einen umfassenden Überblick erhalte.

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Original-Titel: DOKUMENTE für WOHNUNGSVERKAUF einer VERMIETETEN WOHNUNG

    Original-Text:
    Guten Tag,
    Ich bin SEIT ENDE 2024 Besitzer einer VERMIETETEN WOHNUNG MIT BALKON, TIEFGARAGENPLATZ, KELLER /ABSTELLRAUM in einem MEHRETAGENGEBÄUDE.
    Diese Wohnung lasse ich über eine Hausverwaltung verwalten mit :
    - WEGAbk. Verwaltervertrag (Eigentümergemeinschaft)
    - Mietsonderverwaltungsvertrag
    Ich habe Zugang zum KUNDENPORTAL dieser Hausverwaltung.
    MEINE FRAGEN für den VERKAUF MEINER WOHNUNG ÜBER MAKLER :
    a) welche DOKUMENTE benötige ich für den WOHNUNGSVERKAUF ?
    b) von woher kann ich diese einzelnen Dokumente bekommen ?
    c) von diesen Dokumenten :
    - welche davon müssen OBLIGATORISCH in meinem KUNDENPORTAL stehen ?
    - welche davon müssen NICHT OBLIGATORISCH in meinem KUNDENPORTAL stehen ?
    - welche von den NICHT OBLIGATORISCHEN DOKUMENTEN, kann ich über mein
    KUNDENPORTAL anfordern, falls ich diese nicht habe ?
    MEIN ZIEL IST ES :
    Bevor ich einen Makler beauftrage, mir mit diesen Dokumenten einen Überblick zu verschaffen, damit ich besser über meine Immobilie informiert bin und kann somit besser mitreden.
    Vielleicht kennt sich da jemand aus ?
    Vielen Dank im voraus für eine Hilfestellung.
    Ein schönes Wochenende.
    Mit freundlichen Grüssen.


    Relevante Fachbereiche: Immobilien, Recht, Verwaltung

    Relevante Keywords: Wohnungsverkauf, Dokument, Unterlage, Immobilie, Hausverwaltung, Eigentumswohnung, Makler

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum. Sie wird im Grundbuch eingetragen und enthält wichtige Regelungen zur Nutzung und zu den Rechten und Pflichten der Eigentümer, wie z.B. die Gemeinschaftsordnung.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Aufteilungsplan
    Grundbuchauszug
    Der Grundbuchauszug ist ein offizielles Dokument, das die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie lückenlos nachweist. Er gibt Auskunft über den Eigentümer sowie über eventuelle Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken oder Wegerechte. Für den Verkauf ist ein aktueller Auszug unerlässlich.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Abteilung I/II/III, Grundschuld
    Wirtschaftsplan
    Der Wirtschaftsplan ist eine vom WEG-Verwalter erstellte Prognose der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für ein Kalenderjahr. Auf seiner Basis wird die Höhe des monatlichen Hausgeldes für jeden Eigentümer berechnet. Er muss von der Eigentümerversammlung genehmigt werden.
    Verwandte Begriffe: Hausgeld, Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklage
    Instandhaltungsrücklage
    Die Instandhaltungsrücklage ist eine finanzielle Reserve, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für zukünftige Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum angespart wird. Jeder Eigentümer zahlt monatlich einen Anteil über das Hausgeld ein. Die Höhe der Rücklage gibt Aufschluss über die finanzielle Vorsorge der WEG.
    Verwandte Begriffe: Sonderumlage, Hausgeld, Gemeinschaftseigentum
    Energieausweis
    Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben. Er unterscheidet zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis und gibt potenziellen Käufern eine Orientierung über die zu erwartenden Energiekosten. Seine Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienzklasse, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf
    Sondereigentumsverwaltung
    Die Sondereigentumsverwaltung (SEV), auch Mietverwaltung genannt, kümmert sich um die Belange, die ausschließlich das Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers betreffen. Dazu gehören insbesondere die Vermietung, die Kommunikation mit dem Mieter, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und die Abwicklung von Reparaturen innerhalb der Wohnung. Sie ist eine separate Dienstleistung zur WEG-Verwaltung.
    Verwandte Begriffe: WEG-Verwaltung, Sondereigentum, Mietvertrag
    WEG-Verwaltervertrag
    Der WEG-Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem bestellten Verwalter. Er definiert den Umfang der Verwaltungsaufgaben, die sich auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, wie z.B. die Organisation von Eigentümerversammlungen und die Verwaltung der gemeinschaftlichen Finanzen. Die Beauftragung erfolgt durch Beschluss der Eigentümer.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentümergemeinschaft, Gemeinschaftseigentum, Verwalterbestellung

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die Vorbereitung der Verkaufsunterlagen für eine vermietete Eigentumswohnung ist ein entscheidender Schritt, der den Verkaufsprozess maßgeblich beeinflusst. Eine vollständige und transparente Dokumentation schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern und ermöglicht eine realistische Wertermittlung. Besonders bei vermieteten Objekten sind Unterlagen wie der Mietvertrag, die letzte Nebenkostenabrechnung und eventuelle Korrespondenz mit dem Mieter von zentraler Bedeutung, da der Käufer in den bestehenden Vertrag eintritt.

    Die Rolle der Hausverwaltung ist hierbei zweigeteilt: Die WEG-Verwaltung liefert Dokumente, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (z.B. Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne), während die Sondereigentumsverwaltung Unterlagen zur spezifischen Wohnung und zum Mietverhältnis bereithält. Es ist nicht gesetzlich geregelt, welche Dokumente im Online-Portal stehen müssen, doch essenzielle Unterlagen wie die Jahresabrechnungen oder die Teilungserklärung sind dort oft zu finden. Eine proaktive Anfrage beim Verwalter für fehlende Dokumente ist daher unerlässlich, um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden und gegenüber Maklern und Käufern professionell aufzutreten.

    ChatGPT-Analyse

    Die geschilderte Situation - Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung mit Balkon, Tiefgaragenstellplatz und Keller, betreut durch eine Hausverwaltung - erfordert eine systematische Zusammenstellung von Unterlagen, die sowohl rechtliche Pflichten als auch kaufmännische Informationspflichten berühren. Aus rechtlicher Sicht sind insbesondere Vorschriften aus dem Wohnungseigentumsgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gebäudeenergiegesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung zu beachten; diese Normen bestimmen, welche Informationen Käufer benötigen, welche Auskünfte die Verwaltung liefern kann und welche personenbezogenen Daten geschützt werden müssen. Aus Käufer- und Maklersicht sind verständliche, vollständige und aktuelle Unterlagen wichtig, um Wert und Nutzbarkeit der Immobilie beurteilen zu können; aus Vermietersicht gilt es dagegen, sensible Mieterinformationen zu schützen und nur zweckgebunden weiterzugeben. Es ist daher ratsam, die Dokumente in zwei Klassen zu gliedern: solche zur allgemeinen Einsicht und solche, die aus Datenschutz- oder Rechtsschutzgründen nur auf Nachfrage, mit Redaktionen oder im Rahmen der notariellen Abwicklung bereitgestellt werden. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert Reibungsverluste im Verkaufsprozess und verringert das Risiko späterer rechtlicher Auseinandersetzungen.

    Wesentliche Dokumente, die Käufer typischerweise erwarten und die Sie vorlegen sollten, sind: aktueller Energieausweis (Gebäudeenergiegesetz), vollständig abgeschriebener Mietvertrag mit Nebenabreden und Indexklauseln, Nebenkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre, Nachweis über Mietkaution und Kontostand, Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen (mindestens der letzten drei Jahre), Jahresabrechnungen der WEG, Wirtschaftsplan, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Benutzungsregelungen für Tiefgarage, Grundrisszeichnungen und Wohnflächenberechnung, Nachweise zu Instandhaltungsrücklage und letzten Instandhaltungsmaßnahmen samt Rechnungen, aktueller Grundbuchauszug mit Lasten und Beschränkungen sowie, falls vorhanden, Baugenehmigungen, Baulasten sowie Versicherungsnachweise der Gebäudeversicherung. Beschaffen werden diese Unterlagen überwiegend bei der Hausverwaltung (WEG-Unterlagen, Mietverträge, Abrechnungen, Protokolle, Nachweise zur Rücklage), beim Grundbuchamt bzw. über den Notar (Grundbuchauszug), beim Aussteller des Energieausweises oder ggf. beim früheren Verkäufer/Planer (Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung) sowie bei Gemeinde- oder Bauamt (Baugenehmigungen, Baulasten). Zusätzlich können Steuerbescheide zur Grundsteuer und Versicherungsverträge über den jeweiligen Aussteller bezogen werden.

    Zur Frage, welche Unterlagen die Hausverwaltung zwingend im Kundenportal bereitstellen sollte und welche nicht: Im Kundenportal sind standardmäßig zu erwarten und sinnvollerweise dauerhaft verfügbar zu machen die WEG-Grundlagen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen sowie allgemein relevante Informationen wie Hausordnungen und Beschlusssammlungen. Auch nicht-personenbezogene Dokumente wie Energieausweis, Grundrisspläne und Angaben zur Ausstattung sind gut im Portal aufgehoben, weil sie den Vertriebsprozess erleichtern. Hingegen sensible Unterlagen, die personenbezogene Daten der Mieter enthalten oder bankbezogene Details offenlegen, sollten nicht ohne weiteres öffentlich im Portal bereitgestellt werden; dazu gehören vollständige Grundbuchauszüge mit allen personenbezogenen Einträgen, unredigierte Mieterdaten, Konto- und Kautionskontoinformationen sowie vertrauliche Korrespondenz. Solche sensiblen Dokumente sind stattdessen auf Anfrage, nach Identitätsprüfung, mit geeigneter Datenminimierung oder erst im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung durch Notar und Käufer bereitzustellen, um DSGVO-konforme Verarbeitung sicherzustellen.

    Praktische Empfehlungen: Fordern Sie frühzeitig ein Dossier bei der Hausverwaltung an und legen Sie ein digitales, strukturiertes Dossier an, in dem Sie nicht-sensible Unterlagen frei verfügbar halten und sensible Dokumente vorbereitet zum Versand auf berechtigte Anfrage vorhalten. Lassen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug über den Notar beschaffen, klären Sie mit der Hausverwaltung den Stand der Instandhaltungsrücklage und bitten Sie um schriftliche Nachweise zu größeren, geplanten Maßnahmen innerhalb der WEG. Informieren Sie gegebenenfalls die Mieter über den Verkaufsprozess, um rechtliche Überraschungen zu vermeiden, und stimmen Sie mit dem Makler ab, welche Unterlagen in Exposé und bei Besichtigungen vorgelegt werden dürfen. Durch diese abgestimmte Vorgehensweise erfüllen Sie gesetzliche Informationspflichten, schützen personenbezogene Daten und schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern, was zu einem reibungsloseren Verkauf führt.

    xAI-Analyse

    Der Sachverhalt betrifft die Vorbereitung des Verkaufs einer vermieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, die vollständig von einer Hausverwaltung betreut wird, mit Fokus auf die erforderlichen Dokumente, deren Beschaffung und die Rolle des Online-Portals. In Deutschland regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) die Transparenzpflichten für Verkäufer vermieteter Objekte, um Käufer über Mieteinnahmen, Nebenkosten und bauliche Zustände zu informieren; zwingend notwendig sind unter anderem der aktuelle Mietvertrag, Nachweise über Mietzahlungen der letzten drei Jahre, die Teilungserklärung, Grundrisspläne und der Energieausweis.

    Weitere Dokumente umfassen Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen, Sanierungs- und Instandhaltungspläne sowie Nachweise über offene Forderungen oder Belastungen, die der Käufer als neuer Vermieter übernehmen könnte; diese Liste ergibt sich aus der Maklerpflichtenverordnung (MaBV) und der üblichen Sorgfaltspflicht im Immobiliengeschäft. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, viele dieser Unterlagen wie WEG-Protokolle, Abrechnungen und Teilungserklärung im Kundenportal bereitzustellen, da der WEG-Verwaltervertrag dies typischerweise vorsieht, während Mietverträge und Mieterdaten aus dem Mietsonderverwaltungsvertrag stammen und datenschutzrechtlich sensibel sind.

    Aus Käufersicht birgt der Erwerb einer vermieteten Wohnung Risiken wie Mietminderungsansprüche oder Modernisierungsblockaden, weshalb eine vollständige Dokumentenübersicht essenziell ist; der Verkäufer schützt sich durch Vorlage vor Haftungsansprüchen wegen arglistiger Täuschung (§ 280 BGB). Die Beschaffung erfolgt primär über das Verwaltungsportal für WEG-spezifische Unterlagen, direkt bei der Verwaltung für Mietdaten (mit Mieterzustimmung gemäß DSGVO) und ggf. beim Bauamt für fehlende Pläne oder Bescheinigungen. Im breiteren Kontext steigender Immobilienpreise und Mieterrechtsverschärfungen durch das Mietrechtsreformgesetz 2024 gewinnt eine lückenlose Dokumentation an Bedeutung, um Verhandlungen zu beschleunigen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

    Anders als bei unvermieteten Objekten erfordert die Vermietung zusätzliche Mieterinformationen, die der Makler oft prüft, wobei der Verkäufer gut beraten ist, einen Notar für den Kaufvertrag einzubeziehen, der die Übergabe der Unterlagen formalisiert. Potenzielle Lücken im Portal sollten durch Anfrage bei der Verwaltung geschlossen werden, um Verzögerungen beim Verkaufsprozess zu verhindern.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiken

    • Unvollständige Unterlagen
      Fehlende oder veraltete Dokumente können den Verkaufsprozess erheblich verzögern und bei potenziellen Käufern Misstrauen wecken. Dies kann zu Preisnachverhandlungen oder sogar zum Scheitern des Verkaufs führen.
    • Negative Protokolleinträge
      Protokolle der Eigentümerversammlungen, die auf erhebliche Streitigkeiten, anstehende teure Sanierungen oder hohe Sonderumlagen hinweisen, können Käufer abschrecken. Solche Informationen können den erzielbaren Verkaufspreis negativ beeinflussen.
    • Unattraktiver Mietvertrag
      Ein Mietvertrag mit einer sehr niedrigen Miete, langen Kündigungsfristen oder anderen für den Vermieter ungünstigen Klauseln kann die Attraktivität der Wohnung für Kapitalanleger mindern. Dies schränkt den Kreis potenzieller Käufer ein.

    Chancen

    • Lückenlose Dokumentation
      Eine professionell aufbereitete und vollständige Unterlagensammlung signalisiert Transparenz und Seriosität. Dies beschleunigt die Kaufentscheidung und stärkt die eigene Verhandlungsposition.
    • Nachweis einer guten Verwaltung
      Gut geführte Protokolle, solide Wirtschaftspläne und eine angemessene Instandhaltungsrücklage belegen eine funktionierende Eigentümergemeinschaft und eine vorausschauende Verwaltung. Dies stellt für Käufer einen erheblichen Mehrwert dar.
    • Proaktive Vorbereitung
      Durch die frühzeitige Zusammenstellung aller Dokumente verschafft sich der Verkäufer einen Wissensvorsprung. Er kann Anfragen von Maklern und Interessenten souverän beantworten und den Verkaufsprozess aktiv steuern.

    Orientierungshilfen

    1. Erstellen Sie eine Checkliste aller benötigten Dokumente und fordern Sie fehlende Unterlagen frühzeitig bei der Hausverwaltung oder den zuständigen Ämtern an.
    2. Digitalisieren Sie alle Dokumente und legen Sie eine geordnete Mappe an, um sie Maklern und ernsthaften Interessenten schnell zur Verfügung stellen zu können.
    3. Prüfen Sie alle Unterlagen, insbesondere die Protokolle der Eigentümerversammlungen, auf kritische Punkte, um auf mögliche Fragen von Käufern vorbereitet zu sein.
    4. Ziehen Sie bei Unklarheiten bezüglich des Mietvertrags oder der Teilungserklärung die Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Betracht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Dokumente sind für den Käufer besonders wichtig?
      Für Käufer sind vor allem der aktuelle Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen, der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnungen und der Energieausweis entscheidend. Bei einer vermieteten Wohnung kommen der Mietvertrag sowie die letzte Nebenkostenabrechnung für den Mieter hinzu, da diese das zukünftige Verhältnis zum Mieter definieren.
    2. Was ist eine Teilungserklärung und woher bekomme ich sie?
      Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Dach) aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Üblicherweise erhalten Sie eine Kopie beim Kauf der Wohnung, ansonsten können Sie diese bei der Hausverwaltung oder beim Grundbuchamt anfordern.
    3. Warum sind die Protokolle der Eigentümerversammlungen relevant?
      Die Protokolle geben Aufschluss über die Stimmung in der Eigentümergemeinschaft, geplante Sanierungsmaßnahmen, beschlossene Sonderumlagen und die allgemeine finanzielle Situation der WEG. Potenzielle Käufer können so erkennen, ob in naher Zukunft hohe Kosten auf sie zukommen könnten. Daher sind besonders die Protokolle der letzten drei Jahre von großem Interesse.
    4. Ist ein Energieausweis für den Verkauf zwingend erforderlich?
      Ja, der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss potenziellen Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Er informiert über die Energieeffizienz des Gebäudes und die anfallenden Energiekosten. In der Regel stellt die WEG-Verwaltung den Energieausweis für das gesamte Gebäude aus.
    5. Wo erhalte ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
      Einen aktuellen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Als Eigentümer können Sie diesen unter Vorlage eines Eigentumsnachweises und Ihres Personalausweises beantragen. Oftmals kann auch der beauftragte Notar oder Makler den Auszug für Sie anfordern.
    6. Welche Informationen enthält der Wirtschaftsplan?
      Der Wirtschaftsplan ist eine Vorschau auf die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft für das kommende Jahr. Er bildet die Grundlage für die Festsetzung des monatlichen Hausgeldes. Für einen Käufer ist er wichtig, um die zukünftigen laufenden Kosten der Immobilie einschätzen zu können.
    7. Muss ich dem Käufer den Mietvertrag aushändigen?
      Ja, der Mietvertrag ist ein zentrales Dokument, da der Käufer mit dem Kauf in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses eintritt. Der Käufer muss die Konditionen, wie Miethöhe, Kündigungsfristen und besondere Vereinbarungen, kennen. Auch Nachweise über die letzte Mieterhöhung oder die aktuelle Nebenkostenabrechnung sind relevant.

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  2. grundsätzlich erst mal die Hausverwaltung

    Die Hausverwaltung muß die Verkaufsunterlagen bereitstellen inclusive der aktuellen Mängelliste. Achten sie darauf, dass alle Unterlagen mit Datum im Anschreiben des Verwalters aufgeführt sind, der Verwalter haftet für den Fall von Falschangaben. Zur Vorsicht sollten sie Einsicht in die Original-Bauuntelagen auf dem Bauamt nehmen. Die Teilungserklärung genügt nicht. Ich bin in der ähnlichen Lage, bei mir weigert sich der Verwalter die Unterlagen bereitzustellen weil es die verkaufsfähigen Unterlagen nicht gibt. Sie müssen auch die Qualität der Hausverwaltung beurteilen und eventuell den Käufer warnen. Dazu müssen sie die Protokolle der Begehungen, die Protokolle der Mängelbeseitigungen und die Liste der Beschlüsse haben. Denken sie daran, dass sie nicht nur ihr Sondereigentum verkaufen sondern auch das anteilige Allgemeineigentum. Empfehlung: lassen sie sich beraten, ob Kopien zu beglaubigen sind, das ist bei Ortsgerichten günstig und möglich. Vorsicht bei Ausschnittkopien. Denken sie bei einer Hausverwaltung daran dass die möglicher Weise ohne entsprechende Ausbildung und im Fernstudium ihr Rücklagen und ihr Vermögen verwalten und eine Haftung über eine Versicherung vortäuschen, aber in Wirklichkeit als e-Kaufmann mit dem Privatvermögen haften. Die meisten Verwalter sind Geheimverwalter die ihre Tätigkeiten ohne Info an die Sondereigentümer oder nur an ausgewählte Sondereigentümer entfalten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Folgefrage / Folgebeitrag 1: Welche Dokumente sind für den Verkauf einer vermieteten Wohnung erforderlich?

    Sehr geehrter Herr Kirschner,

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die verkaufsfähigen Unterlagen nicht gibt. Ein Immobilie ist etwas grosses und teures.

    Sie sagten mir : aktuelle Mängelliste Hab ich noch nie gehört. Wie sieht denn so etwas offiziel aus ? Diese Liste betrifft was genau : die "Infrastruktur in der Wohnung (also z.B. Sanitäre Einrichtungsgegenstände oder Elektro-Installation usw.......) oder geht es da um etwas anderes (wie z.B. Fassade, Dach, Garagentor usw......)

    Ich hoffe es gibt eine Lösung für Sie.

    Mit freundlichen Grüssen.

  4. machen sie sich keine Sorgen

    Es geht bei ihnen um alles außerhalb der abgeschlossen Wohnung wie Dach, Fassade, Keller, Erdung, Wasser, Heizung, Abwasser, Zäune, Hautüre, Treppen, also alles was nicht ihrer Instandhaltung unterliegt, also auch Pläne, Verträge und sonstige Hausunterlagen. Ich habe meine Sache im Griff und beherrsche die Zins- und Zinseszinsrechnung sowie die Verwalteraufgaben zum Tage X. Der Tag X ist alles, was mal in den Nachrichten kommt oder in der Zeitung steht, denken sie dabei nur an die Schweiz.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Das kann sehr unterschiedlich sein.

    Herr Kirschner zeichnet gern mal das worst-case-Szenario. Bitte bekommen sie da keine Angst.

    Bei Vorkriegsobjekten in größeren Städten kommt es schon mal vor, dass die historischen Bauunterlagen im Amt nicht mehr vorliegen und dass die Objekte nach einer Sanierung in den 90ern nur mit nachträglich erstellten Bestandsplänen zur Abgeschlossenheitserklärung als Wohneigentum aufgeteilt und einheitenweise als ETW verkauft wurden. Bei solchen Buden ist tatsächlich für die Käufer Vorsicht geboten.

    Korrekt geführte und aktuelle "Mängellisten" gibt es bei den wenigsten Objekten. Da ist dann ersatzweise mindestens eine lückenlose Offenlegung der ETV-Protokolle der letzten Jahre notwendig, damit der Käufer sehen kann welche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden und welche Instandhaltungsmaßnahmen am GE in den nächsten Jahren notwendig/geplant sind. In diesem Zusammenhang ist auch interessant wie hoch der Kontostand der Instandhaltungsrücklagen für das GE ist.

    Interessant ist auch die Teilungserklärung selbst, denn hierin gibt es gerade für ältere Objekte teils unterschiedliche Regelungen, welche Bauteile SE oder GE sind (Fenster, Badinstallationen, nichttragende Innenwände etc.). Das kann für Käufer interessant sein, wenn sie Umbaupläne haben.

    Bei Nachkriegsobjekten sollte es einfach sein entsprechende Bauunterlagen zur Verfügung zu stellen.

    • Bauzeichnungen
    • Teilungserklärung
    • Aufteilungsplan
    • Baubeschreibung
    • Energieausweis
    • uvm.

    Bei Objekten aus den 50er - 70er Jahren würde ich als Gutachter im Rahmen einer Ankaufberatung immer noch auf die Installationen (Wasser, Abwasser, Elt) und auf evtl. Schadstoffbelastungen (z.B. Asbest) schauen.

    Sie sehen schon, es kommt ein wenig auf den Einzelfall an. Welches Baujahr ist denn das Objekt?

    • Name:
  6. Aufgabe des Maklers beim Wohnungskauf

    Foto von wiki

    oder -verkauf? Warum wollen Sie sich damit belasten und dabei mglw. was vergessen?
  7. der Eigentümer ist Herr des Verfahrens

    Anwalt und Makler arbeiten nach dem Satz: ...nach den mir überlassenen Unterlagen...

    Also gibt es keinen Haftungsübergang, der Verkäufer verantwortet alles.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
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