Sanierung Haus der Oma / Abkauf von Eltern erst nach Sanierung?
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Sanierung Haus der Oma / Abkauf von Eltern erst nach Sanierung?

Einen schönen guten Tag zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Finde das Thema so kompliziert und je mehr ich lese, desto verwirrter bin ich. Vorab: Natürlich machen wir einen Termin beim Notar aus, aber ich würde gerne vorher schon mal grob wissen woran wir sind :-)

Also. Mein Mann und ich möchten das Haus seiner Oma umbauen und selbst einziehen. Seine Oma ist bereits verstorben. Das Haus haben seine Eltern vor Jahren zu Lebzeiten der Oma abgekauft für damals 120000 Euro (damaliger offizieller Schätzwert). Jetziger Schätzwert: 210000 Euro. Das Haus ist aus den 60er Jahren, keine Heizung, alles muß neu gemacht werden.

Jetzt gab es 3 Überlegungen..

  1. Das Haus bleibt im Besitz der Eltern. Umbaumaßnahmen laufen alle über den Namen des Vaters, da er wohl bessere Konditionen/Krediten bei Bafa etc bekommt. Am Ende kaufen wir das Haus vom Vater ab und zahlen während dem Umbau die Umbaukosten an ihn ab. Soweit müsste ja alles ok sein. Allerdings würden Sie uns das Haus am Ende für 200000 Euro verkaufen. Ist das erlaubt? Der dann neue Schätzwert des Hauses wäre ja viel höher, da kernsaniert. Allerdings würden wir ja auch die kompletten Umbaumaßnahmen an den Vater zahlen, also eigentlich den "neuen" Mehrwert.. Wenn er uns das Haus am Ende für 100000 Euro verkauft wäre es ja wieder Steuerbetrug und der Aufpreis zum Schätzwert käme einer Schenkung gleich (was bei dem Wert von 210000 ja aber immernoch problemlos wäre??) Hab ich das richtig verstanden?
  2. Wir kaufen das Haus jetzt ab für 200000 Euro, alles läuft über uns, was aber wegen Zinsen etc teurer wäre.
  3. Sie schenken uns das Haus und wir zahlen Ihnen die nächsten Jahre Miete oder ähnliches, damit sie dennoch einen Ausgleich haben und kaufen es dann irgendwann als Mietkauf ab. Wäre das erlaubt? Hätten wir dadurch im Erbfall in den nächsten 10 Jahren aber wieder Probleme?

Weil es ja nicht schon kompliziert genug ist, noch eine kleine Info. Mein Mann hat 2 Brüder. Da wir das Haus in Fall 1 &2 abkaufen, haben die ja später wieder im Erbfall Recht auf das Geld das wir für das Haus gezahlt haben bzw was da natürlich übrig ist, also müssten wir hier keine Auszahlung o.ä. bedenken. Verhältnis zu ihnen ist super, sie sind froh dass wir das Haus umbauen uns nutzen ,aber hier sollte natürlich alles richtig geregelt sein, man weiß ja nie..

Lösung 3 wäre ja vermutlich komplizierter wegen den Geschwistern und späterem evtl. Erbfall, deshalb haben wir die eigentlich für uns ausgeschlossen.

Vielen vielen Dank schon mal fürs Lesen des langen Textes uns Vorschläge/Ratschläge/Tipps!

Liebe Grüße,

  • Name:
  • Susanne
  1. Variante 2 bevorzugt

    Variante 1 kann Ärger mit dem Finanzamt geben, denn die Grunderwerbssteuer wird auf den Realwert gezahlt und nicht auf den Freundschaftspreis, oder?

    Variante 2 ist sauber.

    Variante 3 ist doof, denn evtl. muss das Haus dann verkauft werden, wenn einer der Schwiegereltern ein Pflegefall wird. Also sollte es nicht bis zum Schluss im Besitz der Schwiegereltern bleiben.

  2. das ist was...

    ... für den Steuerberater. Stichworte: Spekulationsfrist (müssen die Eltern evtl. beim Verkauf noch was an den Fiskus abdrücken?) und vorweggenommene Erbfolge. Und eines weiß ich auch so: im Erbfall werden alle zu Hyänen, egal wie gut oder schlecht man sich vorher verstanden hat... ;-)
  3. Erbfolge, Freibeträge, Nießbrauch

    Bei Verwandten wird nicht verkauft und gekauft sondern man regelt die Erbfolge und vereinbart Nießbrauch. Der Wert wird durch Ortsgerichte geschätzt und der Wert wird mit einem Notarvertrag übertragen. Das ist die sauberste Lösung und es gibt keine Probleme mit dem Finanzamt. Gibt es mehrere Erben, so sind andere Erben auszuzahlen. Hier sind Erbengemeinschaften ein Streitthema.

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