Eintragung Grundbuchamt
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eintragung Grundbuchamt

Hallo,
mein Bruder und ich haben vor, auf dem Grundstück meiner Eltern ein 3-Familienhaus zu errichten. auf diesem steht aber noch ein altes Haus, das zuerst abgerissen werden muss. die baufreigabe haben wir bereits. nur habe ich noch einige offene fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
  • das Grundstück gehört meinen Eltern. wenn wir brüder nun darauf bauen, wem gehört das Haus? ist das irgendwo schriftlich hinterlegt?
  • wenn unser Vater das Grundstück an uns verschenken würde, wäre es sinnvoll, es noch vor dem bauen zu machen, oder erst später, zwecks Schenkungssteuer?
  • haben meine 3 anderen geschwister einen erbanspruch, wenn wir das Grundstück überschrieben bekommen?

für eure Antworten bin ich jetzt schon dankbar.
Grüße,
mauzi

  • Name:
  • mauzi
  1. Laienantwort

    Hallo Mauzi ;-) ,
    das Haus wirdBestandteil des Grund und Bodens und gehört somit den Eltern. Sie und Ihr Bruder haben allerdings einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die Eigentümer.
    Bei Schenkung des Grundstücks MIT Haus fallen Aufwendungsersatz-Verpflichtung und -Anspruch zusammen in eine Hand, geschenkt wird demnach der nackte Grundstückswert.
    Liebe Grüße Susanne
  2. Nein ...

    das Haus KANN dem gehören, der baut. Nur sind hier Regelungen zu treffen hinsichtlich Verkauf des Bodens und Entschädigung des Hausbesitzers (Prinzip des Erbbaurechts).
    Aber für eine Übertragung braucht es eh den Notar. Der kann die anderen Fragen beantworten  -  und alles regeln.
    Ich würd sowas NIE ohne schriftliche Einigung machen.
  3. erst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung ...

    erst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner fragen.
    wenn ich das richtig verstehe, wird nur der grundstückswert bei der Schenkung angerechnet. die Höhe der Schenkung liegt bei 180.000 €, ist das richtig? das Grundstück hat einen momentanen Wert von ca. 115000 €. somit würden wir ja unter diese Grenze fallen und keine Schenkungsteuer zahlen müssen.
    wir wollen alles schriftlich fixieren, nur leider sind unsere Eltern schon seit geraumer Zeit zurück nach Italien gezogen. sie kommen erst wieder nächstes Jahr zu besuch, doch wir wollten eigentlich demnächst anfangen zu bauen.
    wenn das alles nun seine Richtigkeit hat, haben meine geschwister trotzdem Anspruch auf das Grundstück, obwohl unser Vater es auf uns beide überträgt?
  4. Schenkungsteuer

    "die Höhe der Schenkung liegt bei 180.000 €, ist das richtig? "
    Ich schätze mal, hier wird nach dem Schenkungsteuerfreibetrag gefragt? Der beträgt zwischen Eltern und Kindern 205.000 € für jedes Kind-Elternverhältnis. Nach derzeitigem Recht gibt es aber eine eigenständige Bewertung für Schenkung- und erbschaft-steuerliche Zwecke, der Verkehrswert ist nicht gefragt.
    Z.Z. sind für unbebaute Grundstücke 80 % des Gutachterausschusswertes auf den 01.01.1996 anzusetzen. Diese Bewertungsfragen liegen aber im Moment beim Bundesverfassungsgericht, bis zur endgültigen Übertragung kann sich daran also noch etwas ändern. Falls aber beide Elternteile je zur Hälfte Eigentümer sind und das Grundstück gemeinsam an zwei Kinder übertragen wird, sind hier 4 Freibeträge im Spiel  -  Schenkungsteuer dürfte nicht anfallen.
    Liebe Grüße Susanne
  5. Hallo Susanne, vielen Dank für deine Antwort. darf ...

    Hallo Susanne,
    vielen Dank für deine Antwort. darf ich fragen, woher du das alles weißt? :-)
    das Grundstück ist leider nur auf meinen Vater eingetragen. so wie ich verstanden habe, dürfte er sozusagen jedem Kind einen Wert von 205.000 € schenken oder ist dieser Betrag im gesamten zu sehen?
    zudem habe ich gehört, dass der schenkende mind. noch 10 Jahre leben muss, sonst fallen diese steuern trotzdem an. richtig?
    danke und Grüße,
    mauzi
  6. Freibeträge

    Hallo Mauzi,
    ist beruflich bedingt ...
    Das mit den Freibeträgen ist so richtig. Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Ob es bei Versterben des Vaters vor Ablauf von 10 Jahren nach Grundstücksübertragung zu Schenkung/Erbschaftsteuer kommt, hängt davon ab:
    • ob die Mutter zu diesem Zeitpunkt noch lebt und ob nicht erstmal SIE das Restvermögen des Vaters erbt (Berliner Testament)
    • wieviel dann noch zu vererben ist (insgesamt muss ja immer noch der Freibetrag überschritten werden)
    • ob wegen der vorweggenomenen Übertragung des Grundstücks an Euch durch Erbregelung der Eltern das Restvermögen an die anderen Geschwister geht (was wiederum vom vorhandenen Gesamtvermögen abhängen dürfte) etc. etc.

    Im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung des Grundstückes bietet sich eine abschließende Erbregelung für die ganze Familie geradezu an (falls die Eltern dazu bereit sind), hierzu würde ich einen Steuerberater befragen.
    Gruß Susanne

  7. Zum Notar und sonst nichts ...

    es gibt Dinge, die sollte man sich nicht selber basteln.

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