Einer der Eigentümer hat auf zwei seiner im EGAbk. vermieteten Wohnungen eine Baum- und Heckenbepflanzung (Baumbepflanzung, Heckenbepflanzung) auf der Grenze zu den anderen Grundstücken vorgenommen, die
a) Gegen die Teilungserklärung verstößt
b) gegen die Abstände im Nachbarschaftsgesetz unseres Bundeslandes verstößt.
Der Beirat des betreffenden Hauses will dagegen nicht Vorgehen und diesen Fall nicht auf der Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung haben. Fragen:
a) Welche Folgen können bei einem Wiederverkauf der Wohnung nach 10 Jahren auf "alle" anderen Eigentümer zukommen?
b) Wer haftet wenn die Bepflanzung der Hecke oder durch Abknicken der Bäume Schäden an der Parkplätzen oder den darauf stehenden Autos entstehen?
Danke für eine Hilfe oder einen Tipp. Wir wollen in der Anlage möglichst Friede. Reden mit dem Vermieter hat nichts gebracht. Danke.