Gehören die Baupläne dann dem Käufer?
Baupläne
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien
Baupläne
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Schauen sie doch bitte in den Kaufvertrag
... da sollte es drin stehen. Wenn man ein unfertiges Objekt kauft, sollte man im Kaufvertrag auch alle Randbedingungen dazu regeln. -
Grundriss und Bauwerk gehören zusammen
Einzeln kann man damit nichts anfangen. Werden die Pläne verweigert so kann man Kopien auf dem Bauamt einholen, gibt es keine Pläne, dann ist es ein Schwarzbau. Im Notarvertrag muss es eine Regelung geben. Also alles vorher klären. Einen Schwarzbau kauft man nicht. -
Nicht immer mit dem großen Hammer
Wenn ein Hausbau begonnen wurde und noch nicht fertig ist und nun ein Notverkauf des Grundstückes samt halbem Rohbau nötig ist, dann gibt es beim Bauamt sicher dazu eine Genehmigungsplanung oder bei Freistellungsverfahren ersatzweise die Unterlagen einer Bauanzeige.Problem für einen potentiellen Erwerber ist jedoch, dass er im Bauamt vermutlich erst Einsicht in die Bauakte erhält, wenn er schon gekauft hat und Monate später als neuer Eigentümer im Grundbuch steht. Das ist natürlich für eine Kaufentscheidung zu spät.
Deshalb sollte der Verkäufer dem Notar oder direkt dem Käufer eine Vollmacht zur Akteneinsicht beim BA ausstellen, sodass die entsprechenden Unterlagen vor Kaufabwicklung beschafft und dem potentiellen Erwerber vorgelegt werden können.
Was der Fragesteller aber genau mit der Frage nach den Eigentumsverhältnissen der Pläne meint muss er bitte noch etwas genauer erklären. Es könnte ja sein, dass der Verkäufer die Planungsleistungen des Architekten (z.B. Leistungsphase 1-4) noch nicht bezahlt bekommen hat und deshalb nun behauptet dass die gesamte Planung noch nicht dem Verkäufer gehört, weil er sie noch nicht bezahlt hat und deshalb deren Weitergabe untersagt.
Also muss der Fragesteller hier erstmal seinen Fall etwas mehr erklären.
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Leer ausgehen
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Das Bauamt interessiert sich nicht für Werkverträge der Planung
Wenn die Pläne einmal eingereicht sind gehören sie in erster Linie zum Grundstück und dessen Bebauung. Wenn der Erwerber sie dann kopiert und damit fertig baut ist das seine Sache und der Architekt muss sich mit seinen Honorarforderungen dann an den Verkäufer (seinen Auftraggeber) oder dessen Erben halten. -
Ergänzung
Die Eigentums- und Vertragsverhältnisse interessieren das Bauamt wirklich nicht. Und der Eigentümer bekommt auch Akteneinsicht.Aber die Baugenehmigung ist an den ursprünglichen Bauherrn erteilt. Er hat das Recht nach den genehmigten Plänen zu bauen und auch die Pflicht die Auflagen und damit verbundenen Vorgaben einzuhalten.
Hier ist gegenüber der Behörde dann auch ein Bauherrenwechsel anzuzeigen, dem der ursprüngliche Bauherr zustimmen muss.
Wenn nicht noch irgendwelche Unterlagen vom Planer für die Behörde vorzulegen sind oder z.B. die Planung nachträglich geändert werden soll, hat der Planer gegenüber dem neuen Eigentümer wenig handhabe ...
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