z.B. Anbau oder Aufstockung.
Bei neuangeschaffter Wohneinheit in geteiltem Haus (WEGAbk.) ist klar, dass nur diese neue WEAbk. einen neuen Grundsteuerbescheid erhält. Die Grundsteuer von den anderen Wohneinheiten bleiben unverändert.
Aber wie ist bei ungeteiltem Haus (ohne Teilungserklärung): Die Erhöhung der Grundsteuer bezieht sich nur auf die Wertsteigerung durch "Neubau"; nur um diesen Wert erhöht; oder wird der Wert des Albauteils auch auf aktuellen Wert angepasst? (Aber der Altbauteil bleibt ja unverändert)
Hat jemand Erfahrung? Danke. Weiß