Grundsteuer
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien

Grundsteuer

Wenn wertsteigernde Änderung an einer Gebäude vorgenommen wird, wird die Grundsteuer neu errechnet.

z.B. Anbau oder Aufstockung.

Bei neuangeschaffter Wohneinheit in geteiltem Haus (WEGAbk.) ist klar, dass nur diese neue WEAbk. einen neuen Grundsteuerbescheid erhält. Die Grundsteuer von den anderen Wohneinheiten bleiben unverändert.

Aber wie ist bei ungeteiltem Haus (ohne Teilungserklärung): Die Erhöhung der Grundsteuer bezieht sich nur auf die Wertsteigerung durch "Neubau"; nur um diesen Wert erhöht; oder wird der Wert des Albauteils auch auf aktuellen Wert angepasst? (Aber der Altbauteil bleibt ja unverändert)

Hat jemand Erfahrung? Danke. Weiß

  1. Finanzamt

    Eine Baugenehmigung geht mit Kostenberechnung auch an das Finanzamt. Nach Fertigstellung erhält der Bauherr einen Bescheid, nach dem die Gemeinde die Grundsteuer neu berechnet. Teilt das Finanzamt mit, dass die Baumaßnahme keine Wertsteigerung ergibt so bleibt alles beim alten. Ein Anbau auf einem Grundstück ergibt einen geänderten Bescheid, der Altbau plus Anbau ergibt einen neuen Wert. Ein neues abgeschlossenes Sondereigentum in einer WEGAbk. gibt einen neuen Bescheid an den Eigentümer.

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