schwierige WEG
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien
schwierige WEG
-
Ergänzung
Die Möglichkeit das Bauamt haftbar wegen Vorteilsgewährung zu machen entfällt eben deshalb, weil es kein Bescheid ist. Auf den Antrag einer "kraftlos"-Erklärung reagiert das Amt nicht. -
Was ist denn eigentlich ihr Ziel?
Sie sind Verwalter? Sie sind Miteigentümer?Wo soll die Reise denn hingehen?
Variante A: Sie wollen die WEGAbk. gerne auflösen und die "Erben des Fälschers" gern zur Rückabwicklung eines seinerzeit auf unrechtmäßiger Basis zustande gekommenen Kaufvertrages zwingen?
Variante B: Sie planen eine nachträgliche Legalisierung durch bauliche Herstellung der in den falschen Plänen vorhandenen baulichen Situation zur Heilung des tatsächlich zum Zeitpunkt der Teilungserklärung nicht vorhandenen Zustandes und deren "nachträglicher" Legalisierung - und sie sind dafür ebenfalls auf der Suche nach einem Kostenträger dieser Manahmen.
Variante C: Sie suchen einen Kostenträger für die Umbaumaßnahmen, welche zur heutigen Legalisierung bzw. Erteilung einer Teilungserklärung führen können.
Variante D: ?
-
Lösungen
Möglich sind mehrere Lösungen, wobei die Rückabwicklung die kostengünstigste Lösung für die Erben der Fälscher wäre. Auch die Herstellung einer WEGAbk. mit Abgeschlossenheit und legalisierten Schwarzbauten wäre möglich was aber auf eine bauliche und technische Totalsanierung hinausläuft. Und, das ist entscheidend: soll ich wirklich in eine neu zu gründende WEG eintreten und wieder mit Fälschern an einem Tisch sitzen und mich wieder von unfähigen Verwaltern ausplündern lassen? WEG neu gründen bedeutet nach einer neuen Teilungserklärung zu unterschreiben was wohl nicht geht, auch nicht mit einer Pistole im Rücken zum Notar. -
es ist doch ganz einfach
Zwei Möglichkeiten bleiben: entweder neue Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Rückabwicklung. Und dazwischen ein Verwalter der die gefälschte Abgeschlossenheitsbescheinigung anwendet. Alle Beteiligten werden an einer Lösung interessiert sein, Entscheidung nach Kostenhöhe. Zusätzlich hat der Verwalter einen Ruf zu verlieren. Wenn alle Sondereigentümer bedenken, dass das gesamte Eigentum unverkäuflich ist und der Verwalter vermutlich wegen Vorsatz haftet, so wird es schnell gehen mit der Lösung. Aber nur, wenn die Fälschung einer forensischen Prüfung unterzogen wird, d.h. es muss wirklich das Original-Dokument vorliegen und sich nicht im Besitz der Fälscher befinden denn sonst ist es weg. Es "mal gesehen haben" reicht nicht. -
Einzigartig
Das mir vorliegende Dokument ist einzigartig weil es die Original-Baugenehmigung ist. Dieses Original ist gebunden, d.h. einzelne Blätter und Pläne sind nicht zu entnehmen, sondern nur bei Kopierern mit Glasplatte kopierbar, das gibt es nur bis A3. Einzugskopierer gehen nicht. Wenn es nun "Grüneintragungen" des Bauamtes gibt, die sich auf den gefälschten Plänen wiederfinden, dann ist der Urspungsplan nach meiner Meinung eindeutig. Folglich kann man nun die illegalen Änderungen direkt vergleichen. Bei Bauanträgen hätte es neue Pläne ohne diese Grüneintragungen gegeben. Privatleute können nach meiner Ansicht keine Dokumente in persönlicher Eigenmacht herstellen. Das ist derzeit die Ausgangssituation. Dabei sollte es genügen, den Anwender auf die Fälschung aufmerksam zu machen, so würde man es auch bei Falschgeld machen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Verwalter, Plan". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hat jemand bereits Erfahrung mit Solardächern gemacht?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rissverformungen im aufgehenden Gebäudetragwerk ... evtl. in Fundamenten?
- … sind auch Bilder und die Bewehrungspläne zu prüfen. Gibt es einen Verwalter? Dann machen Sie dem Beine. …
- … der Eingänge mit Fuge ist nicht gegeben. Es gibt zwar einen Verwalter, der ist aber nicht Vorort. …
- … Eine WEGAbk. mit 20 Sondereigentümern, mit Rissen im frühen Stadium, ein Verwalter der nichts tut außer zu kassieren und zögerliche Eigentümer. …
- … gehauen, ein Bauträger errichtet ein Gebäude so billig wie möglich, ein Verwalter tut nichts, denn es ist ein neues Gebäude, er kassiert pro …
- … wertlos. Sie sind nicht Bauherr, sondern der Bauträger ist Bauherr. Ein Verwalter hat genaue Vorgaben seines Verbandes, welche Unterlagen er für eine ordentliche …
- … oder nicht vor Ort ist. Bei Mängeln am Allgemeineigentum ist der Verwalter Zustandsstörer und haftet mit seinem Privatvermögen und verstößt auch gegen die …
- … Wenn der Verwalter nicht handelt gibt es ein böses Erwachen. Zu allem Übel fehlt nur noch eine Abhängigkeit des Verwalters vom Bauträger und Planungsmängel beim Bau sowie geschönte …
- … Unterlagen beim Verwalter. Deshalb: beherzigen Sie die kostenlose Beratung hier im Forum wenn schon nicht von mir dann von Herrn Tilgner. …
- … Ja auch das kostet Geld und hätte auf der letzten WEG-Versammlung rechtzeitig beschlossen werden müssen. Hat Ihr Verwalter Sie darauf nicht hingewiesen, das sowas sinnvoll oder sogar nötig …
- … läuft denn die Gewährleistung für das Gemeinschaftseigentum ab? Das sollte Ihr Verwalter doch wissen! Der sollte Sie doch beraten - oder wurde der …
- … Verwalter per Kaufvertragsklausel vom Bauträger eingesetzt und ist intern beauftragt Mängelanzeigen mit …
- … Abnahme ist aber nach der Rechtsprechung unwirksam, da diese von dem Verwalter der Gesellschaft getragen wurde. Auch die Wohnungseigentümer waren damals zugegen. …
- … Es nützt nichts wenn irgendwelche Mängel festgestellt oder sichtbar sind. Der Verwalter hat die Mängelbeseitigung verwirkt, denn diese tritt am 31.12 durch Verjährung …
- … Eine Rettung wäre, wenn der Verwalter einen Beschluss über das Wichtige Datum des Ablaufs der Gewährleistung in …
- … Hat er vermutlich nicht, machen Sie sich über die Verwalterhaftung kundig. …
- … lassen Sie sich den Antrag zur Abgeschlossenheit zur Prüfung zeigen, der Verwalter muss das haben. …
- … der Unterlagen kommen Sie nicht weiter, ohne Beteiligung des Verwalters kommen Sie nicht weiter, das alles geht über die Hilfe in diesem Forum hinaus. …
- … Es ist allgemein üblich, dass projektbezogene Bauträger-GmbHs gegründet werden. Diese können aber nur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geschlossen (liquidiert) werden und nur wenn keine Ansprüche mehr gegen diese GmbH bestehen. Läuft ein Beweissicherungsverfahren kann die Firma nicht einfach liquidiert werden, sondern müsste Insolvenz anmelden. Diese wird dann zumeist durch einen Insolvenzverwalter überprüft. …
- … Am 14.11. schieben Sie ein paar Zeilen zur Verwalterhaftung in Verbindung mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Da konnte ich bisher leider …
- … Verwalterhaftung …
- … Ein Verwalter ist als neutraler Makler tätig und hat alle relevanten Unterlagen übernommen oder zu erstellen. Das bedeutet fundamentale Kenntnisse im Baurecht, Brandschutz und WEGAbk.-Recht. Stellt er Unstimmigkeiten in den Unterlagen fest, muss er umgehend die Eigentümer auffordern, nach seinen Vorschlägen Abhilfe zu schaffen. …
- … Macht er das nicht, so haftet der Verwalter als Zustandsstörer mit seinem Privatvermögen für alle Kosten und einen …
- … sich die Eigentümer weigern Abhilfe zu beschließen, so kann ein ordentlicher Verwalter zum Schutz seines Vermögens nur fristlos den Vertrag kündigen. Ein ordentlicher …
- … Verwalter wird bei unklaren Unterlagen nie die Verwaltung einer Liegenschaft übernehmen. Bedenken …
- … Sie dass Verwalter eine Qualifikation auf der Baumschule erwerben können, ohne weitere Verwaltergrundlagen zu erfüllen oder ohne weitere Nachweise zu erbringen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung?
- … Der Architekt und der Verwalter müssen wissen, dass Bauanträge nur von der WEGAbk. allstimmig beschlossen werden …
- … Gegen die Ausführung der ggf. genehmigten Planung können Sie eine Unterlassungsklage (oder wie auch immer dieses Ding …
- … heißt) einreichen, wenn Sie nachweisen können, dass der Verwalter zusammen mit dem Architekt von Seiten der WEGAbk. nicht vertretungsberechtigt war für diese Art Anträge. Dann kann sich Verwalter und Architekt den Antrag Rahmen lassen und gebaut wird trotzdem …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Ursachen und Lösungen für einen horizontalen Putzriss durch mechanische Einwirkung an der Außenfassade: Expertenmeinungen und Handlungsempfehlungen
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - WDVS: keine Mineralwolle über Fenster
- … er es lassen! Und was nicht machbar ist, ist halt ein Planungsfehler, dann soll es der Architekt lassen! …
- … über Verarbeiter äußern, mache ich mir ernsthaft Gedanken. Zu blöd , Planungsfehler , bei eBay zusammengekauft ... Unterstellungen, die ich bei einem …
- … Bezuglich unterschiedliche Dämmungsdicke: So wurde das Haus geplant: 12 cm Ost und West, 15 cm Süd, 8 cm …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wie witterungsstabil sind unverputze Bluclad-Platten?
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Balkon von oben tropft ständig auf Terrasse (Wasserüberlaufrohre)
- … kein Sondereigentum, sondern eine Sondernutzungsfläche und unterliegt der Instandhaltung durch den Verwalter. Weiterhin ist ein Balkon keine regensichere Überdachung. …
- … dem Belag sammelt wirkt wie ein Schwamm der Nässe hält. Der Verwalter wird den Mangel als hinnehmbar bezeichnen und nichts tun weil der …
- … Balkone sind Sondereigentum und keine Sondernutzungsflächen, wenn sie im Aufteilungsplan der jeweiligen Wohnung zugeschlagen sind. Das ist aber für unseren Fall …
- … der Balkonbeläge und Balkonabdichtungen zuständig ist, regelt sich nach dem Aufteilungsplan. Liegt ein solcher nicht vor, so sind i.d.R. die Beläge Sache …
- … Schreiben Sie erstmal eine Mängelanzeige an den Verwalter: …
- … Dann muss der Verwalter diesen Mangel an den Bauträger melden (wenn …
- … noch Gewährleistungsansprüche bestehen) und andernfalls muss der Verwalter den Balkon von einem Fachmann überprüfen lassen um die Mängel festszustellen und fachgerechte Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Meine obigen drei Hinweise können Sie dem Verwalterja gleich mit an die Hand geben. …
- … sehr wertvollen Beiträge. Ich werde mich damit umgehend an unseren Hausverwalter wenden. Der Aufbau des Balkons ist mir leider nicht transparent, wir …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Dachterrasse bauen - was beachten?
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Einlaufelement für Dachterrasse - mit R90?
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Balkonabdichtung undicht - was tun?
- … System FDK Rhepanol fk , Hausverwalter will nur diese Lösung, sonst will er die Abnahme nicht machen …
- … Frage 1: Kann der Hausverwalter eine Abnahme machen? Wieso sollte er das abhängig machen vom System …
- … Soso, der Verwalter übernimmt also den Job des Architekten (Bauherrenvertreters) indem er Planung …
- … die WEGAbk. übernimmt, ist er denn dafür versichert? Oder drängelt der Verwalter nur in eine bestimmte Richtung, weil er die eine Firma von …
- … kennt? Grundsätzlich wäre es wohl besser, einen Architekt mit der Detailplanung aller Anschlüsse (Schwellenabdichtung, Abläufe, Anschluss an aufgehende Bauteile, etc.) zu …
- … Sie jetzt schon mal 3 Angebote haben, fragen sie nicht ihren Verwalter, sondern einen Architekten, welches er für die beste Lösung hält und …
- … Keine Ahnung ob er versichert ist. Der Verwalter drängt in diese Richtung weil die Fa. bei ihm wohlbekannt ist, …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Verwalter, Plan" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Verwalter, Plan" oder verwandten Themen zu finden.