Löcher durch fehlerhafte Küchenmontage
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Löcher durch fehlerhafte Küchenmontage

Hallo zusammen,

bei der Montage unserer neuen Küche ist so einiges schief gelaufen. Unter anderem wurden Schränke falsch ausgerichtet und durch Verschraubungen in den Schränke wurde versucht, dies auszugleichen. Nach Korrektur verbleiben nun alte Schraublöcher ohne Schraube. Sehr unschön! Der Montageleiter wollte mir erklären, dass ein Fehlloch im nicht sichtbaren Bereich (also alles hinter der Schranktür) zulässig ist. Ich schätze, dass dies zumindest nicht auf Schrankrückwände zutrifft? Hier war eigentlich keine Schraube zur Montage vorgesehen.

Gibt es irgendwelche Normen, die Fehlbohrungen zulassen?

Vielen Dank

  • Name:
  • Piet
  1. lustig dass Fehler zulässig und hinnehmbar sind

    Ob zulässig oder nicht, es ist eine Wertminderung. Natürlich will der Montageleiter einen Austausch der Teile vermeiden. Das Mindeste ist ein Preisnachlass und ein Verschließen der Löcher mit einem Kunststoffstopfen in Korpusfarbe. Dabei sind Fehlbohrungen doch solche wo die Bohrung fehlt. (grins)
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  2. Danke für die Rückmeldung. Was ich ...

    Danke für die Rückmeldung. Was ich mich frage: der Leiter des Montageteams beruft sich auf eine rechtliche Regelung. Die gibt es wahrscheinlich gar nicht?
  3. prima wenn es das gibt

    Das ganze Team der Berater würde sicher gerne wissen, welche gesetzlichen Regelungen es für einen Anspruch auf Schlechtleistungen gibt. Es würde auch bedeuten, dass es einen Anspruch auf Fehlbohrungen gibt. Also in meiner Küche fehlen diese. Der Montageleiter soll nicht rumlabern, sondern einfach die Norm schicken oder die Fehler wie ein ordentlicher Handwerker beseitigen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  4. den Anspruch gibt es doch,

    nennt sich "Mängelanspruch". Man muss es nur wörtlich nehmen ;)
  5. Nein

    Ich kenne nur den Mängelbeseitigungsanspruch, Anspruch auf Mängel lieber nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. auch wenn Du eigentlich Recht ...

    ... auch wenn Du eigentlich Recht hast, ließ mal § 438 BGBAbk..

    "§ 438 Verjährung der Mängelansprüche"

    • Ende des Spams -
  7. Danke für die Antworten! Ich deute ...

    Danke für die Antworten! Ich deute es so: Der Logistik bzw. Montageleiter hätte es natürlich gern, dass Fehlstellen tolerierbar sind. Dann müsste im besten Fall gar nicht, oder notdürftig nachgebessert werden. Also Spachtelmasse über die Löcher oder Kappen und fertig.

    Für uns ist es so: unsere Küche hat viel Geld gekostet und wir möchten eine sauber montierte Küche. Also bestehen wir auf Ersatz des Schrankes mit dem nun überflüssigen Schraubloch an der Rückwand im Schrank sowie den überflüssigen und doppelten Schraublöchern im Korpus. Die übrigen Schrauben sind zu tief eingeschraubt, sodass die Beschichtung eingerissen ist am Schraubenkopf.

  8. sh. Beitrag 1

    "Ob zulässig oder nicht, es ist eine Wertminderung. Natürlich will der Montageleiter einen Austausch der Teile vermeiden. Das Mindeste ist ein Preisnachlass und ein Verschließen der Löcher mit einem Kunststoffstopfen in Korpusfarbe"

    Dem ist kaum was hinzu zu fügen. Vor Gericht würde es vermutlich auf die Kunststoffstopfen hinaus laufen.

  9. alles

    Foto von wiki

    im Abnahmeprotokoll festhalten.
  10. könnte es sein, ...

    Foto von wiki

    könnte es sein, dass die Vertragssituation so aussieht, dass ein Möbelhaus die Teile liefert und ein Logistiker mit h die Montage macht? Dann wird es nämlich spannend ...
  11. Nein, der Aufbau ist laut Vertrag ...

    Nein, der Aufbau ist laut Vertrag eine Dienstleistung, die vom Küchenstudio erbracht wird. Trotzdem scheinen die Monteure für mehrere Küchenstudios zu arbeiten, die alle dieselbe Firmenangehörigkeit haben.

    Auf unsere letzte Reklamation wurde uns mitgeteilt, dass die Fehlstellen durch Kappen abgedeckt werden sollen.


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