rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau
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rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau

Guten Tag,
Ich weiß nicht, ob sie mir diese Rechts-Frage beantworten können, da Sie wohl eher Experten im handwerklichen Bereich sind : D
Ich bin über Google auf diese Seite gestoßen, habe also keine Andere gefunden. Dennoch kann es ja sein, dass Sie Bescheid wissen :)
Ebenso habe ich die Frage ins Thema Baurecht einordnen lassen, allerdings passt sie wohl nur so halb hin. (Wohnort: Bremen)
Ich wohne mit meinem Bruder und meiner Mutter in einer Mietwohnung. Der Kühlschrank wurde vor einigen Wochen ausgetauscht, jedoch ist der neue Kühlschrank viel kleiner, als der Alte. Wir sind praktisch 3 Erwachsene (Bruder 17, Ich 18), wir essen also nicht für 6-jährige ;)
Und obwohl, wir praktisch jeden Tag kleine Mengen Essen einkaufen (also nicht einmal die Woche 200 € Großeinkauf bei Walmart), reicht der Platz absolut nicht. Beim Alten Schrank war es schon knapp.
Nun wollte ich mal fragen, ob man das [b]Recht[/b] auf einen größeren Kühlschrank hat. Schließlich war der Alte größer und wir haben beim Einzug ein Deponat in Höhe von 1400 € (damals 2800 DM) hinterlegen müssen, dass für solche Schadensfälle, wie eben der kaputte Kühlschrank gedacht ist.
Kann man evtl. eine Mietkurzüng erzwingn oder einen neuen Kühlschrank verlangen, der dem alten entspricht?
Zudem fühlen wir uns etwas verar***t, da der neue Kühlschrank "nur" 400 Euro gekostet hat und einer in der entsprechenden Größe das doppelte.
Hinzu kommt auch noch, dass man Bruchstellen in der Schranktür (des Schranks in dem der Kühlschrank steht) sieht, da der Neue wie gesagt, kleiner ist. Es sieht also wenig professionell aus. Da er einfach die falschen Maße hat. So wurde bspw. einfach ein großes Dichtungsgummi zwischen den verbleibenden Raum zwischen Kühlschrank und Schrankwand geklebt.
Ich danke für jeden hilfreichen Beitrag,
MfG
Tom Schwitters
  • Name:
  • Tom Schwitters
  1. Was ihr beim Einzug hinterlegt habt,

    war doch wohl die sog. Kaution, oder?
    Die ist für solche Fälle gedacht, dass ihr das was ihr kaputtgemacht habt beim Auszug nicht bezahlen wollt.
    Quasi als Sicherheit für den Vermieter.
    Wenn der Kühlschrank mitgemietet wurde und "eines natürlichen Todes" (also z.B. Altersschwäche) gestorben ist, dann muss der Vermieter ihn auf seine Kosten ersetzen. Ihr zahlt schließlich Miete für den Kühlschrank.
    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass er ihn durch was gleichwertiges ersetzen muss, aber nachdem ich Elektriker und kein Anwalt bin, ist das nur meine pers. Meinung.
    PS: Rechtsberatung wird und darf es hier im Forum nicht geben.
    Aber wie wäre es denn einfach mal mit einem freundlichen Gespräch mit dem Vermieter?

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