Nun zu meiner Frage: Müssen wir das dulden? Ist es nicht so, dass die Nachbarn für den Wintergarten eine Baugenehmigung und für diese unsere Zustimmung benötigen? Können wir (schon aus Gründen des Brandschtzes) darauf bestehen, dass der Wintergarten entweder nicht tiefer wird, als die Trennmauer lang ist oder letztere zumindest verlängert wird? Bis zu welcher Höhe müssen wir einen solchen Wintergarten dulden?
Danke im Voraus für möglichst konstruktive Antworten.